- Assistenzarzt
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Ein Assistenzarzt ist ein approbierter oder (Österreich) nicht approbierter Arzt ohne leitende Funktion.
Viele Assistenzärzte befinden sich in der Facharztweiterbildung (oft als "AiW", Arzt oder Assistenzarzt in Weiterbildung, abgekürzt). In dieser Zeit werden sie von einem Facharzt, meistens einem Oberarzt oder dem Chefarzt, angeleitet. Diese stehen dem Assistenzarzt bei Fragen und Problemen zur Seite. Ein Assistenzarzt führt im Krankenhaus unter Anleitung und Aufsicht auch aufwändigere Behandlungen durch (z. B. Operationen, Herzkatheteruntersuchungen). Assistenzarzt wird auch als Bezeichnung für einen Arzt genutzt, der seine Facharztweiterbildung bereits abgeschlossen hat, im Krankenhaus aber nicht als Ober- oder Chefarzt angestellt ist.
Der Assistenzarzt untersteht dem Oberarzt und dem Chefarzt und erledigt im Krankenhausbetrieb die Routinearbeit auf der Station. Ein Assistenzarzt kann im Verlauf seiner Weiterbildung für einen Teil der Station als Stationsarzt verantwortlich sein. Er führt die Morgenvisite durch, erledigt die Blutentnahmen, verschreibt die Medikamente für den Tag, ordnet Untersuchungen an und ist Ansprechpartner der Patienten bei Problemen. Weitere Aufgaben eines Assistenzarztes sind Aufnahmeuntersuchungen, Patientenaufklärungen und Dokumentation von Behandlungsabläufen.
(Marine-)Assistenzarzt und (Marine-)Oberassistenzarzt waren im deutschen Reich auch Militärdienstgrade für Sanitätsoffiziere.
Österreich
Assistenzarzt ist ein Amtstitel an Stelle des Amtstitels „Universitätsassistent“ für Universitätsassistenten in ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Verwendung im zeitlich begrenzten und im provisorischen Dienstverhältnis .[1]
Sekundararzt ist die gebräuchliche Bezeichnung für Assistenzärzte an anderen Krankenanstalten.
Die Definition für Sekundararzt ist jedoch nicht im gesamten Bundesgebiet gleich. Am verbreitetsten ist jene aus
Niederösterreich:- 1. Sekundararzt ist ein Arzt mit Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin (ius practicandi), oder auch ein Turnusarzt während seiner Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin.
- 2. Assistent ist ein Turnusarzt während seiner Ausbildung zum Facharzt.
- 3. Oberarzt ist ein Assistent nach seiner Ausbildung zum Facharzt.
- 4. Erster Oberarzt ist der Vertreter des Abteilungsleiters. [2]
In Oberösterreich hingegen ist das Ius practicandi Voraussetzung für die Position des Sekundararztes.[3]
Das österreichische Bundes-Ärztegesetz kennt weder den Begriff Sekundararzt noch den des Assistenzarztes.[4]
Einzelnachweise
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