- Arztanordnungsklausel
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Die Arztanordnungsklausel ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen, insbesondere der Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch die Arztanordnungsklausel gewährt der Versicherungsnehmer (VN) dem Versicherer das Recht, den Besuch eines Arztes bzw. die Aufnahme von Heilbehandlungen und anderen Maßnahmen (ohne besondere Gefahren oder Schmerzen) anzuordnen, welche einer Minderung der Berufsunfähigkeit dienen bzw. deren Eintritt verzögern. Zu den Maßnahmen gehört unter anderem das Tragen einer Sehhilfe, die Durchführung von Diäten oder der Suchtentzug.
Ein großes Problem in Bezug auf die Arztanordnungsklausel ergibt sich aus der oft ungenau definierten Reichweite, da die Versicherungsbedingungen von zumutbaren Heilbehandlungen und Maßnahmen sprechen. Diese Tatsache führt immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen VN und Versicherung, die bei einer Verletzung der Obliegenheitspflicht die Leistung verweigern bzw. kürzen kann.
In den letzten Jahren sind Versicherungen vermehrt dazu übergegangen, die Arztanordnungsklausel aus ihren Vertragsbedingungen zu streichen.
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