Arztbewertungsportal

Arztbewertungsportal

Als Arztbewertungsportale werden Websites bezeichnet, die Usern die Möglichkeit geben, Ärzte zu bewerten. Die meisten Portale verwenden dabei ein Schulnotensystem (von Note 1 = sehr gut bis Note 6 = ungenügend) oder vergeben Sterne (von null Sterne = ungenügend bis fünf Sterne = sehr gut). Die Portale sind auf die Bewertungen durch Nutzer angewiesen. Als solche sind sie Teil des Web 2.0.

Die Nutzer dieser Angebote können sich unter einem Benutzernamen anmelden und nach einem Arzttermin ihren jeweiligen Arzt, Zahnarzt oder psychologischen Psychotherapeuten bewerten. Auf einigen Portalen müssen sich Nutzer vor der Abgabe einer Bewertung jedoch nicht registrieren. Manche Arztbewertungsportale bieten auch die Möglichkeit, andere Angehörige von Gesundheitsberufen wie etwa Physiotherapeuten zu bewerten.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Portale

Das Portal checkthedoc.de ging im Jahr 2001 als vermutlich erstes deutsches Arztbewertungsportal online. Mittlerweile ist die Bewertungsfunktion bei checkthedoc.de jedoch deaktiviert und das Portal außer Betrieb. Im Jahr 2005 folgte helpster.de, und seit 2007 ist ein Boom ausgelöst. In dem Jahr gingen mehrere Portale online. Im Jahr 2008 startete zum ersten Mal eine Krankenversicherung (Securvita) ein Arztbewertungsportal mit healthpool.de, das allerdings nie über die Testphase hinaus online ging. Im Mai 2011 startete der AOK-Bundesverband ein eigenes Portal, den Arztnavigator, der sich noch in der Aufbauphase befindet. Bewertungen von Ärzten sind zunächst nur durch alle Versicherte der AOK und der BARMER GEK möglich.

Aktuelle Arztbewertungsportale in Deutschland (Auswahl)
  • arzt.weisse-liste.de (in der Aufbauphase, Gemeinschaftsportal der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und der Barmer GEK
  • arzt-auskunft.de (seit 1998, Stiftung Gesundheit, Hamburg; hat den Empfehlungspool gegründet)
  • docinsider.de (seit Oktober 2007, Sitz in Hennigsdorf) (übernahm später das im August 2007 gestartete Portal patienten-empfehlen-aerzte.de)
  • esando.de (seit Dezember 2007, Comventure GmbH mit Sitz in Ludwigshafen)
  • imedo.de (seit Juni 2007, Sitz in Berlin)
  • jameda.de (seit Juli 2007, Sitz in München, gehört zu Tomorrow Focus)
  • medfuehrer.de (Sitz in Heidelberg)
  • onmeda.de (gofeminin.de GmbH, Köln; Mitglied im Empfehlungspool der Stiftung Gesundheit)
  • sanego.de (seit Januar 2009, continuo invest UG mit Sitz in Dreieich)
  • topmedic.de (seit März 2007, ArztData GmbH, Hamburg; Mitglied im Empfehlungspool der Stiftung Gesundheit)
  • yourfirstmedicus.de (seit April 2009, First Media Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Karlsruhe)
Bewertungs-Pools und Zusammenfassung der Bewertungen mehrerer Portale

Des Weiteren gibt es Angebote, die Arztbewertungen mehrerer Portale zusammenfassen. Basierend auf einer Studie lud 2008 die Stiftung Gesundheit alle Portale zur Zusammenarbeit ein, die von ihr festgelegte Qualitätsstandards aufwiesen. Derzeit neun Arztbewertungsportale führen seitdem ihre jeweiligen Inhalte zur Arzt-Empfehlung zusammen.[1] Aus diesen Daten erstellt die Stiftung überdies den Indikator Patientenzufriedenheit in dem von ihr selbst betriebenen Arztbewertungsportal. Eine Suchmaschine, die die Suchergebnisse einiger Portale zusammenfasst und auf einer Seite darstellt, aber auf die jeweiligen Portale verlinkt wird unter aerztebewertungen.com angeboten.

Österreich

Auch in Österreich gibt es Arztbewertungsportale: arztbewertung.at mit einer forumbasierenden Bewertungsfunktion, arztbewertung.net mit einer Umkreissuche und docfinder.at mit Bewertungsfunktion und einer Umkreissuche.

Schweiz

In der Schweiz wurde im 2008 Medicosearch online gestellt. Neu an Medicosearch ist, dass in Zusammenarbeit mit Ärzten Qualitätskreise definiert wurden, welche sicherstellen, dass publizierte Ärztebewertungen den geforderten Qualitätsmerkmalen entsprechen.

Rechtslage

Die Bewertungsportale waren anfangs sehr umstritten. Ärzte wollten nicht von Patienten bewertet werden. Außerdem stand die Gefahr der Manipulation dieser Portale im Mittelpunkt der Diskussionen. Ärzte fürchteten, dass nicht Patienten, sondern andere Ärzte sich unter falschen Namen anmelden und sich selbst Bestnoten, ungeliebten Kollegen hingegen schlechte Noten geben könnten. Auch die Ärztekammern sind den Portalen gegenüber skeptisch bis ablehnend eingestellt.

Da das Recht auf freie Meinungsäußerung durch das Grundgesetz gesichert ist, sind auch Arztbewertungsportale geschützt. Einzelne Einträge hingegen sind angreifbar, wenn diese ehrverletzend oder unwahr sind. Dabei orientiert sich die aktuelle Rechtsprechung am Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2007 (Az: VI ZR 101/06). Demnach hat ein Forumsbetreiber entsprechende Einträge zu entfernen, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Person, die die Beleidigungen ausgesprochen hat, bekannt ist oder nicht. Ein Rechtsanspruch wird nicht nur gegen die beleidigende Person, sondern auch gegen den Forumsbetreiber gültig, wenn dieser die Einträge nicht entfernt.

Das Hamburger Landgericht hat in einem Urteil vom 20. September 2010 entschieden, dass Ärzte auch gegen ihren Willen in einem Bewertungsportal gelistet werden dürfen. Voraussetzung ist, dass die Adressdaten ohnehin schon öffentlich zugänglich sind (Aktenzeichen 325 O 111/10).

In den Vereinigten Staaten ist das Unternehmen Medical Justice bestrebt, Patienten durch Verträge an Online-Kritiken von Ärzten zu hindern.

Krankenkassen und Arztbewertungsportale

Krankenkassen als öffentlich-rechtliche Einrichtungen dürfen selbst nicht in Eigenregie ein Arztbewertungsportal betreiben. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt nur für natürliche Personen. Krankenkassen brauchen dazu einen Partner.[2]Die Deutsche BKK bietet seit November 2009 als erste Krankenkasse in Deutschland eine Arztsuche mit Bewertungen auf ihrer Homepage. Sie hat dazu die Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit eingebunden. Der AOK-Bundesverband realisiert den Arztnavigator in Kooperation mit der Weissen Liste der Bertelsmann Stiftung und der Barmer GEK. Der Arztnavigator war ursprünglich für den Herbst 2010 geplant. Nach einer Pilotphase in Berlin, Hamburg und Thüringen ging das Portal im Mai 2011 an den Start.

Akzeptanz

Eine repräsentative Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Arztbewertungsportals jameda.de unter 1130 privaten Internetnutzern im Alter ab 14 Jahren ergab, dass 22,6 Prozent der deutschen Internetnutzer bei der Auswahl des richtigen Mediziners auf Arztempfehlungsportale zurückgreift. Rund 66 Prozent aller Befragten verlassen sich bei der Arztwahl vor allem auf Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis. [3]

Inhalte der Portale

Bewertungen

Die Anzahl der Bewertungen variieren stark je nach Anbieter. In einer Stichprobe der Stiftung Gesundheit von 2008 stimmten die offiziellen Angaben der Anbieter nicht mit der vorgefundenen Menge überein. Auch laut den offiziellen Angaben kommen bislang mehrere Ärzte auf eine Bewertung. Ein direkter Nutzen für Patienten stellt sich jedoch erst ein, wenn sich für einzelne Ärzte mehrere Bewertungen wieder finden. Dies ist bislang nur vereinzelt der Fall. Die verschiedenen Portale unterscheiden sich hinsichtlich des Umfangs der Bewertungen, die von umstrittenen "One-Click-Votes" bis zu ausführlichen Fragebogen reichen. Die Portale yourFirstmedicus.de und die Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit bieten neben Patienten-Bewertungen auch Arzt-Arzt-Empfehlungen. Ärzte können also andere Ärzte empfehlen. Die Qualität vieler Arztbewertungsportale (Nützlichkeit für den Verbraucher, Transparenz des Bewertungsverfahrens, Unabhängigkeit von finanziellem Interesse) wird zunehmend kritisch hinterfragt. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben zur Orientierung von Nutzern, Portalbetreibern und Ärzten eine Checkliste zur Qualitätsbewertung solcher Portale veröffentlicht und lassen durch das ÄZQ existierende Portale bewerten.[4]

Daten

Die meisten Bewertungsportale haben umfangreiche Datensätze, in denen die Namen und Anschriften der Ärzte in Deutschland aufgelistet sind. Einige wenige bieten den Ärzten an, auf deren Wunsch hin ihre Einträge aus den Listen zu löschen (beispielsweise topmedic.de). Das heißt, wenn ein Arzt nicht bewertet werden möchte, wird er das auch nicht. Andere Portale geben Usern die Möglichkeit, Einträge für Arztpraxen anzulegen. Das birgt allerdings die Gefahr doppelter oder falscher Einträge – etwa durch Tippfehler.

Gesundheitsportale

Einige Portale bieten nicht nur die Möglichkeit, Ärzte bzw. Kliniken zu bewerten, sondern auch redaktionelle Inhalte zu Gesundheitsthemen. Sie sind daher im engeren Sinne nicht als Arztbewertungsportale sondern als Gesundheitsportale zu verstehen. Beispielsweise sind das imedo.de, medfuehrer.de, sanego.de oder yourFirstmedicus.de.

Sicherheit

Die meisten Arztbewertungsportale haben technische Sicherheitskontrollen wie Wortfilter und Plausibilitätsprüfungen, die vor Missbrauch schützen sollen. So sollen Beleidigungen gleich aussortiert werden. Einige wenige Portale lassen auch Freitexte, die eine Bewertung begründen, redaktionell überprüfen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Infoseite der Stiftung Gesundheit zum Arzt-Empfehlungspool
  2. Validität und Datenschutz bei Arztbewertungsportalen
  3. Jeder Fünfte sucht seinen Arzt über ein Bewertungsportal
  4. Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale

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