- Oberlieger
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Ein Oberlieger ist im Wasserrecht ein oberhalb eines bestimmten Punktes ansässiger Gebietsberechtigter, etwa ein Grundstückseigentümer. Der Begriff erschließt sich erst im jeweiligen Zusammenhang mit dem Unterlieger.
Beispielsweise können durch Gewässerbenutzungen eines Flussanwohners wie das Aufstauen des Gewässers sowohl weiter flussabwärts wohnende Personen (Unterlieger) betroffen sein (durch Verminderung der Wassermenge), als auch weiter flussaufwärts wohnenden Personen (Oberlieger), etwa durch den steigenden Wasserpegel oder die Verringerung der Fließgeschwindigkeit. Der Benutzer und die Betroffenen stehen dann zueinander im Verhältnis Oberlieger-Unterlieger bzw. Unterlieger-Oberlieger.
Kategorie:- Wasserrecht (Deutschland)
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