- Offiziant
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Ein Offiziant (von lateinisch Officium = Amt, Anstellung, Dienst) ist ein Beamter oder Amtsträger, nicht notwendigerweise im Staatsdienst. Im 18. Jahrhundert nannte man z. B. niedere Polizeibeamte so, aber auch Angestellte mit Befehlsgewalt in Manufakturen.
In der älteren Rechtssprache wird die Bezeichnung für einen Amtsträger niederen Ranges verwendet, meist mit einem Zusatz wie Haus-, Hütten-, Jagd-, Kanzlei- usw.
Heute sind meistens zelebrierende Geistliche gemeint, etwa in der katholischen Kirche der die Messe feiernde Priester. In Bayern ist „Offiziant“ auch ein altmodischer Titel für den Schulhausmeister, ähnlich dem Pedell.
In der Deutschschweiz wird für Stimmenzähler bei (Vereins-)Wahlen die Bezeichnung Urnenoffiziant verwendet.
Im bayerischen Bibliothekswesen werden auch angelernte Mitarbeiter des einfachen Dienstes, die im Magazin mit dem Ausheben von Büchern oder mit Aufsichts- und Ausleihtätigkeiten in der Bibliothek betraut sind, Offizianten genannt.
Literatur
- Art. Offiziant, in: Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache Bd. X (2001), Sp. 276 (Scan)
- Eintrag Officiant, in: Krünitz: Oeconomische Encyclopädie, 104. Band (1806), S. 388 (E-Text)
- Günther Pflug, in: Lexikon des gesamten Buchwesens, 2. Auflage, Bd. 5 (1999), S. 433.
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