- Einfacher Dienst
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Der einfache Dienst (bis 1939 unterer Dienst) ist die unterste Laufbahn innerhalb des Beamtenrechts. Grundvoraussetzung für die Erlangung eines Amtes des einfachen Dienstes ist der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung
Im einfachen Dienst sind die Möglichkeiten einer Beschäftigung heute rar gesät.[1] Berufe, die vor der Privatisierung von Post, Bahn und anderen öffentlichen Einrichtungen mit Beamten im einfachen Dienst besetzt wurden, gibt es heute nicht mehr. Insgesamt ist es heute schwer bzw. kaum möglich, einen Ausbildungsplatz im einfachen Dienst zu bekommen.
Tätigkeitsfelder
Die stärksten Gruppen des einfachen Dienstes sind bzw. waren Wachtmeisterdienste des Justizwachtmeisterdienstes und der Zollverwaltung (läuft seit 2005 aus), Tätigkeiten in der arbeitsvorbereitenden, allgemeinen Verwaltung (Amtsboten, Amtsgehilfen) und vor allem Tätigkeiten in den Betriebsverwaltungen von Bahn und Post (Postbote, Schrankenwärter, Schaffner, Busfahrer, Kontroll- und Aufsichtsdienst in öffentl. Nahverkehr). Aber auch im Polizeidienst war bis in die 1970er Jahre die Laufbahn des einfachen Dienstes geöffnet.
Anstelle einer Laufbahnprüfung gibt es im einfachen Dienst lediglich eine formlose Verwendungsprüfung, die auch durch den Nachweis einer Berufsausbildung oder durch eine anerkannte, verwandte oder vorbereitende Tätigkeit beim Dienstherrn ersetzt werden kann.
Soldaten auf Zeit haben nach Ableistung ihrer Dienstzeit von mindestens 12 Jahren einen Anspruch auf eine Anstellung in den öffentlichen Verwaltungen, mindestens als Beamter des einfachen Dienstes. Für diesen Fall wurden sie meist bei Bahn oder Post übernommen, jedoch auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltungen.
Mittlerweile sind Beamte des einfachen Dienstes außerhalb der Justiz kaum noch anzutreffen, was technischen Rationalisierungsmaßnahmen und einem Wandel der Aufgabenstellung geschuldet ist.
Besoldung und Amtsbezeichnungen
Dem einfachen Dienst sind die Besoldungsgruppen A 2 bis A 6 zugeordnet. Bis Ende der 1980er Jahre war die Besoldungsgruppe A 1 die Eingangsgruppe. Nachdem für Beamte die Eingangsbesoldung in Besoldungsgruppe A 2 eingeordnet wurde, waren nur noch die niedrigsten Mannschafts-Dienstgrade der Bundeswehr hier eingruppiert (inzwischen A 3). Als Soldaten gehören sie aber nicht zu den Beamten und daher auch nicht zum einfachen Dienst.
Amtsbezeichnungen in Beziehung zur Besoldungsgruppe sind beispielsweise:
- A 1: Amtsgehilfe, Betriebsgehilfe (weggefallen)
- A 2: Oberamtsgehilfe, Schaffner, Wachtmeister, Aufseher
- A 3: Hauptamtsgehilfe, Oberschaffner, Oberaufseher, Wart, Oberwachtmeister
- A 4: Amtsmeister, Triebwagenführer, Hauptschaffner, Hauptwachtmeister, Oberwart, Hauptaufseher
- A 5/A 6: Oberamtsmeister, Hauptwart, Betriebsassistent, Erster Hauptwachtmeister
In der Besoldungsgruppe A 6 sind herausgehobene Ämter mit Leitungs- und Koordinierungsfunktionen dieser Laufbahn eingestuft und werden - in den Planstellenschlüsseln der einzelnen Bundesländer unterschiedlich (Höchstgrenze zwischen 10 und 20 %) - den Bediensteten dieser Laufbahngruppe verliehen. Einzige Ausnahme ist hier Schleswig-Holstein, das bis zum Jahr 2009 alle Justizwachtmeister in der Besoldung nach A 6 anhob.
Siehe auch
- Amtsbezeichnung
- Mittlerer Dienst
- Gehobener Dienst
- Höherer Dienst
- Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei
- Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung
- Besoldungsordnung A
- Besoldungstabellen West
- Besoldungstabellen Ost
- Besoldungstabellen ab 1. Januar 2010
Einzelnachweise
- ↑ Guth/Mery/Mohr (2011): Die Bewerbung zur Ausbildung im öffentlichen Dienst, Verlag Ausbildungspark, Offenbach, S. 18
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