- Ordonnanz
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Das Wort Ordonnanz, auch Ordonanz (franz. ordonnance, „Befehl“, „Anordnung“) hat im militärischen Sprachgebrauch zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Bedeutung (und/oder Zusammensetzung):
- die Gefechtsaufstellung von Heeren, insbesondere dem Fußvolk im 16. und 17. Jahrhundert, siehe Ordonnanz (Gefechtsordnung)
- das Reglement zur Ausrüstung von militärischen Einheiten, siehe Regel
- eine an Soldaten als persönlicher Ausrüstungsgegenstand ausgegebene Waffe, siehe Ordonnanzwaffe
- die Auflistung der den Soldaten zustehenden Verpflegung, siehe Verpflegungsordonnanz
- ein meist jüngerer Offizier, der einem höherrangigen Offizier in herausgehobener Dienststellung zur besonderen Verwendung beigeordnet wird, siehe Ordonnanzoffizier
- ein Soldat, der zum Dienst als Kellner in Offizier- und Unteroffizierheimen abkommandiert ist, siehe Offizierkasino
- ein Soldat, der einem Offizier persönlich beigestellt ist, siehe Bursche#Ordonnanz
- in der Schweiz Bezeichnung für alle offiziellen Ausrüstungsgegenstände, siehe Ordonnanzmaterial
Ordonnanzen (frz. ordonnances) hießen alle Erlasse des Königs oder Regenten von Frankreich vor der Revolution von 1789 (im Gegensatz zu Edikten).
In Belgien bezeichnet man zudem als Ordonnanz (franz. ordonnance, niederl. ordonnantie) die Rechtsnorm mit gesetzesähnlichem Wert, die vom Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt verabschiedet wurde.
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