Ordonnanz

Ordonnanz

Das Wort Ordonnanz, auch Ordonanz (franz. ordonnance, „Befehl“, „Anordnung“) hat im militärischen Sprachgebrauch zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Bedeutung (und/oder Zusammensetzung):

  • die Gefechtsaufstellung von Heeren, insbesondere dem Fußvolk im 16. und 17. Jahrhundert, siehe Ordonnanz (Gefechtsordnung)
  • das Reglement zur Ausrüstung von militärischen Einheiten, siehe Regel
  • eine an Soldaten als persönlicher Ausrüstungsgegenstand ausgegebene Waffe, siehe Ordonnanzwaffe
  • die Auflistung der den Soldaten zustehenden Verpflegung, siehe Verpflegungsordonnanz
  • ein meist jüngerer Offizier, der einem höherrangigen Offizier in herausgehobener Dienststellung zur besonderen Verwendung beigeordnet wird, siehe Ordonnanzoffizier
  • ein Soldat, der zum Dienst als Kellner in Offizier- und Unteroffizierheimen abkommandiert ist, siehe Offizierkasino
  • ein Soldat, der einem Offizier persönlich beigestellt ist, siehe Bursche#Ordonnanz
  • in der Schweiz Bezeichnung für alle offiziellen Ausrüstungsgegenstände, siehe Ordonnanzmaterial

Ordonnanzen (frz. ordonnances) hießen alle Erlasse des Königs oder Regenten von Frankreich vor der Revolution von 1789 (im Gegensatz zu Edikten).

In Belgien bezeichnet man zudem als Ordonnanz (franz. ordonnance, niederl. ordonnantie) die Rechtsnorm mit gesetzesähnlichem Wert, die vom Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt verabschiedet wurde.

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • Ordonnanz — (v. lat.), 1) Befehl, Gesetz; 2) bes. wenn er aus eigener Machtvollkommenheit von einem Souverän gegeben wird; namentlich die vom König von Frankreich seit 1789 u. dann wieder seit 1815 ausgehenden, ohne Zuziehung der Deputirtenkammer gegebenen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ordonnanz — Ordonnanz: Das seit dem 16. Jh. bezeugte Fremdwort war zunächst in der heute veralteten Bedeutung »Befehl, Anordnung« gebräuchlich. Seit dem 17. Jh. bezeichnet es in der militärischen Fachsprache einen Soldaten, der einem Offizier zur… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Ordonnanz — Ordonnanz, Beiname des Malers Moucheron 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ordonnánz — (franz.), Befehl, Verordnung, militärische Dienstvorschrift; dann ein Soldat, der einem höhern Vorgesetzten zugeteilt wird, um seine Befehle zu überbringen. Je nach Stellung und Rang des Vorgesetzten und der Art der Dienstleistung wird zu diesem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ordonnánz — (frz., »Verordnung«), in Frankreich vor 1789 und 1814 30 Bezeichnung aller Erlasse des Königs, besaßen die Eigenschaft von Gesetzen. – O. heißen auch die prozeßleitenden Dekrete der Gerichtshöfe, bes. in Strafsachen; beim Militär die Vorschriften …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ordonnanz — Ordonnanz, militärisches Gesetz, insbesonders eine Vorschrift für einzelne Zweige des Dienstes; Ordonnanzen, Militärs, welche den Befehlshabern zugetheilt sind, um deren Befehle zu überbringen, bei höheren Befehlshabern Ordonnanzoffiziere, bei… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Ordonnanz — Sf Offiziersanwärter, Befehl per. Wortschatz fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus frz. ordonnance Befehl, Anordnung , einer Ableitung von frz. ordonner anordnen , aus l. ōrdināre bestimmen, verordnen, ordnen , zu l. ōrdo (ōrdinis) m. Reihe,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Ordonnanz — Parlamentär; Bevollmächtigter; Emissär; Delegat; Bote; Delegierter; Abgesandter; Kurier; Beauftragter * * * Or|don|nạnz 〈f. 20; Mil.〉 …   Universal-Lexikon

  • Ordonnanz (Gefechtsordnung) — Als Ordonnanz wurden im 16. und 17. Jahrhundert die Gefechtsaufstellungen des Fußvolks, teilweise auch die Aufstellung des gesamten Heeres bezeichnet. Ursprünglich vom französischen Begriff für die dazu erlassene Anordnung stammend, galt der …   Deutsch Wikipedia

  • Ordonnanz, die — Die Ordonnanz, S. Ordinanz …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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