Ortskundeprüfung

Ortskundeprüfung

In der Bundesrepublik Deutschland muss zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxis vor der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde oder nach Landesrecht bestimmte Stelle) eine Ortskundeprüfung zum Nachweis der Ortskenntnisse abgelegt werden (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 Fahrerlaubnis-Verordnung).

Andere Namen für die Ortskundeprüfung sind Ortskenntnisprüfung, Taxiprüfung und Ortskenntnisnachweis.

Bei Gemeinden mit einer Größe von mehr als 50.000 Einwohnern muss diese Prüfung auch beim Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit Mietwagen abgelegt werden.

Die Prüfung wird im Normalfall bei der Kreisverwaltungsbehörde abgelegt. Die Kosten für eine Prüfung belaufen sich im Normalfall auf ca. 30 bis 45 € pro Prüfung; die Preise variieren zwischen den Kommunen.

Der Umfang einer solchen Prüfung unterliegt den Regelungen der erteilenden Behörden. Sie erstreckt sich örtlich auf den in der regionalen Taxitarifordnung festgelegten Pflichtfahrbereich (für diesen besteht Beförderungspflicht).

Je nach Größe der Kommunen kann die Prüfung aus einigen mündlich zu beantwortenden Fragen bestehen oder aus einem schriftlichen und mündlichem Teil, basierend auf einem Fragenkatalog mit mehreren tausend Detailinformationen (Straßen, Plätze, Behörden, Polizeiwachen, Krankenhäuser, Altersheime, Friedhöfe, Hotels, Konsulate/Botschaften, innerstädtische Verbindungen etc.)

Früher wurde die Ortskundeprüfung nahezu ausschließlich mündlich abgelegt. Heutzutage wird dem Prüfling im Normalfall ein Fragebogen vorgelegt, der Fragen beinhaltet wie

  • „Wo befindet sich Kirche X/Turnhalle X/Schule X ... ?“
  • „Welche Straßen kreuzen Straße X?“ (Multiple Choice)
  • „In welcher Gemeinde befindet sich Straße X?“
  • „Welche Gemeinden/Städte/Bezirke befinden sich nördlich/südlich/westlich/östlich von X?“
  • „Wie nennen sich die x Ortsteile von Ort X?“
  • „Nennen Sie den/die nördlichsten/südlichsten/... Stadtteile/Gemeinden von Ort X.“
  • „Nennen Sie mindestens x angrenzende Gemeinden/Städte/... die an Gemeinde X angrenzen.“

Der Vielfalt der Fragen sind hier fast keine Grenzen gesetzt, z. T. werden sogar Einrichtungen wie IHK, BIZ u. ä. gefragt.

In großen Städten bzw. Landkreisen oder Gemeinden gibt es verschiedene Droschkenbezirke; die Prüfung wird dann nur für den jeweiligen Droschkenbezirk gefordert und nicht für die gesamte Stadt/Landkreis.

Es gibt allerdings keine einheitliche Regelung innerhalb Deutschlands.



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