- Pflichtfahrgebiet
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Das Pflichtfahrgebiet bezeichnet den Geltungsbereich der von der zuständigen konzessionserteilenden Kreis- bzw. Landesbehörde erlassenen Ausführungsregelung für die Personenbeförderung mit Taxis im Rahmen des ÖPNV. Es definiert den örtlichen Bereich, in dem der Konzessionshalter Personenbeförderung zu den festgesetzten Entgelten (Tarifpflicht) auf Verlangen ausführen muss (Betriebspflicht).
Zum Beispiel hat die „Taxenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg“ Gültigkeit innerhalb der Stadt- bzw. Landesgrenzen.
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