- Ostmark-Medaille
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Die Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938, umgangssprachlich auch Ostmark-Medaille genannt, wurde am 1. Mai 1938 von Adolf Hitler gestiftet und an Personen verliehen, die am „Anschluss“ Österreichs durch das Deutsche Reich beteiligt waren. Dazu gehörten auch Österreicher, die entweder an dem Ereignis direkt mitgewirkt haben oder Mitglied der österreichischen NSDAP waren.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Laut der damaligen Stiftungsverordnung[1] erhielten diese Auszeichnung Personen, die sich „um die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich Verdienste erworben haben“.[2] Die von dem Künstler Richard Klein entworfene Medaille zeigt auf der Vorderseite eine symbolische Darstellung der „Aufnahme Österreichs in das Großdeutsche Reich“. Auf der Rückseite steht mittig das Datum 13. MÄRZ 1938 und umlaufend der Text EIN VOLK ° EIN REICH ° EIN FÜHRER. Die Medaille besteht aus Bronze, hat einen Durchmesser von 33 mm und wird an einem Ordensband getragen. Das 31 mm breite Band besteht aus Seidenrips, d. h. Seidengewebe in Ripsbindung und ist in der österreichischen Farbe rot, sowie an beiden Kanten mit weiß-schwarz-weißen Randstreifen von jeweils 1 mm Breite je Farbe ausgebildet.[3][4]
Insgesamt wurde die Medaille 318.689 Mal verliehen.
Sonstiges
Die „Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938“ gehört zu den nationalsozialistischen Orden, deren Führung in Deutschland nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 in keiner Form zulässig ist.[5].
Siehe auch
Literatur
- Hans-Ulrich Krantz (Begr.), Johannes Ottinger (Bearb.): Orden und Ehrenzeichen in der Bundesrepublik Deutschland. 2. erw. u. überarb. Aufl., Mittler Verl., Herford 1977, ISBN 3-87547-172-5.
Einzelnachweise
- ↑ Die sogenannte Verordnung mit Satzung der Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938 datiert vom 1. Mai 1938 und wurde im Reichsgesetzblatt, RGBl I. auf S. 431 verkündet, sowie am 27. August 1938 geändert (RGBl I. S. 1062); sie bezog sich auf das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 1. Juli 1937, RGBl I. S. 725;
siehe auch: A. Dehlinger: Systematische Übersicht über 74 Jahrgänge Reichsgesetzblatt (1867 – 1940), das geltende alte und neue Reichsrecht und das Recht der Reichsverteidigung. 18. Aufl. n.d. Stand v. 1. Januar 1941, Kohlhammer Verl., Stuttgart u.a. 1941, VIII.;
sowie ferner für das damalige Österreich mit der sogenannten „Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch die Verordnung des Führers und Reichskanzlers vom 1. Mai 1938 über die Stiftung der Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938 bekanntgemacht wird.“ im Österreichischen Gesetzblatt, GBlÖ 106/1938 vom 4. Mai 1938, ergänzt durch die sogenannte „Kundmachung des Reichstatthalters in Österreich, wodurch die Satzung vom 1. Mai 1938 der Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938 bekanntgemacht wird.“, GBlÖ 107/1938, jeweils am 4. Mai 1938 verkündet. - ↑ Text aus der Stiftungsverordnung
- ↑ Gemäß der Stiftungsverordnung
- ↑ Siehe auch Abbildung der Medaille auf einem Ausstellungsfoto, Ausstellung „Lebensstationen in Deutschland 1900 bis 1993“, auf der Webseite des Deutschen Historischen Museums.
- ↑ Johannes Ottinger: Orden und Ehrenzeichen in der Bundesrepublik Deutschland, Mittler Verl., 1977, S. 148.
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