- Pactum Ottonianum
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Das Privilegium Ottonianum (auch Pactum Ottonianum) ist ein am 13. Februar 962 Papst Johannes XII. durch Kaiser Otto I. gewährtes Privileg. Es bestätigte die Pippinische Schenkung und die Existenz des Kirchenstaates, legt jedoch gleichzeitig fest, dass fortan der Papst noch vor seiner Weihe dem Kaiser einen Treueeid zu leisten habe.
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Inhalt
In der Erneuerung der Pippinischen Schenkungen verbrieft Otto I. zunächst die Besitzungen und Hoheitsrechte der römischen Kirche, angefangen mit Stadt und Dukat von Rom, dazu Stadt und Exarchat von Ravenna, Emilia, Pentapolis und Sabina, Besitzungen in Tuszien, in der Campagna und südlich der Linie von Luni bis Istrien, die Herzogtümer Spoleto und Benevent, aber auch Patrimonien in Benevent, Neapel, Kalabrien und Sizilien. Wie in den älteren Pakten ging auch im Ottonianum das Anspruchsgebiet namentlich im byzantinischen, zum Teil von Sarazenen besetzten Süden Italiens weit über die damaligen Möglichkeiten des Apostolischen Stuhls hinaus. Im so umschriebenen Kirchenstaat werden dem Papst die dauernde Herrschaft und der Schutz des Kaisers garantiert.
Otto I erneuerte damit jedoch - wie die teils wörtlichen Übernahmen aus karolingischen Vorurkunden deutlich machen - nicht mehr als die Versprechungen seiner karolingischen Vorgänger.[1] Auch enthielt die Urkunde keine Verpflichtungen des Kaisers die zwischenzeitlich zum Teil verloren gegangenen Gebiete aktiv für den Papst zurück zu gewinnen.[2] Nicht bestätigt wurde zudem die von päpstlicher Seite reklamierte Existenz der Konstantinischen Schenkung.[3]Ein zweiter Teil regelt die Papstwahl: Der Papst soll kanonisch (nach Kirchenrecht) vom römischen Klerus und Volk gewählt, jedoch erst nach Ablegung eines Treueeids vor kaiserlichen Gesandten geweiht werden.
In der Gesamtbetrachtung kann daher das Privilegium Ottonianum als Versuch Otto I. sich einen größeren Einfluss auf das Papsttum zu sichern gewertet werden.[4]
Otto I. wurde im gleichen Jahr (2. Februar 962) in Rom von Papst Johannes XII. zum Kaiser gekrönt. Damit restituierte er gleichzeitig das italienische Kaisertum.
Literatur
- Gerd Althoff: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. 2. erw. Auflage, Kohlhammer Taschenbücher, Stuttgart u. a. 2005, ISBN 3-17-018597-7, S. 115.
- Helmut Beumann: Die Ottonen. 3. erg. Aufl., Stuttgart/ Berlin/ Köln 1994, ISBN 3-17-013190-7, S. 93.
- Peter Hilsch: Das Mittelalter – die Epoche. Konstanz 2006 (UTB basics), ISBN 3-8252-2576-3, S. 94f..
- Theodor von Sickel: Das Privilegium Ottos I für die römische Kirche. Innsbruck 1883.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Althoff, Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. Stuttgart Berlin Köln 2. erw. Aufl. 2005, S. 115 sowie Beumann, Helmut: Die Ottonen. Stuttgart Berlin Köln 3. erg. Aufl. 1994, S. 93.
- ↑ Althoff, Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. Stuttgart Berlin Köln 2. erw. Aufl. 2005, S. 115.
- ↑ Beumann, Helmut: Die Ottonen. Stuttgart Berlin Köln 3. erg. Aufl. 1994, S. 93.
- ↑ Hilsch, Peter: Das Mittelalter – die Epoche. Konstanz 2006 (Utb basics), S. 94f.
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