- Panisbrief
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Als Panisbriefe (lateinisch Litterae panis, Vitalltium, Alimoniae, von lat. panis ‚Brot‘) bezeichnet man Brot- oder Versorgungsbriefe, die von deutschen Kaisern seit dem 13. Jahrhundert für bedürftige Personen, „ohne Unterschied des Standes, Geschlechtes oder der Religion“ ausgestellt wurden. Sie verpflichteten den Inhaber einer geistlichen Pfründe, beispielsweise eine geistlichen Stiftung, oder ein Kloster, den Besitzer des Briefes, den sogenannten „Panisten“ oder „Brötling“, zeitweilig oder lebenslänglich zu versorgen. Von Friedrich dem Großen wurde diese Einrichtung abgeschafft.
Siehe auch
Kategorien:- Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)
- Kirchengeschichte
- Sozialgeschichte
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