- Papstbrief
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Als litterae (von lat. Brief) bezeichnet man einfachere Urkundenformen (siehe auch den verwandten diplomatischen Begriff Mandat). Im Mittelalter wurde der Begriff auch für reine Mitteilungsschreiben (Brief) verwendet.
Papsturkunden
Der Begriff ist insbesondere für Urkunden der Papstkanzlei gebräuchlich, wo sich ein differenziertes System ausgebildet hat, das einerseits die Litterae von den Privilegien und den Bullen als aufwändiger gestalteten Urkundenformen und andererseits von den Breven und Sekretbriefen als einfacheren Urkundenformen bzw. Mitteillungsbriefen abgrenzt.
So unterscheidet die Papstkanzlei zwischen den
- litterae cum (filo) serico und den
- litterae cum filo canapis
Bei den ersteren ist das päpstliche Bleisiegel mit Seidenfäden angebracht, bei letzteren mit Hanffäden. Neben der Gliederung nach äußeren Merkmalen können die litterae auch nach inhaltlichen Gesichtspunkten in
- litterae de gratia (Gnadenbriefe) und
- litterae de iustitia (Justizbriefe) eingeteilt werden
Die auch graphisch etwas schmuckvoller gestalteten litterae cum serico enthalten für den Adressaten begünstigende Verfügungen, die einfacheren litterae cum filo canapis Befehle. Derselbe Sachverhalt kann in beiden Formen ausgedrückt werden: Als Befehl an ein Mitglied der kirchlichen Hierarchie, für den Begünstigten etwas zu tun oder als Zugeständnis an den Begünstigten, etwas zu bekommen. Beispiel: bei der Ernennung eines Bischofs wurden mehrere wesentlich gleichlautende Schreiben ausgefertigt, die eigentliche Ernennungsurkunde als littera cum serico, die Mitteilungen an Kapitel, Klerus, Volk und gebenenfalls politische Gewalten in Form der litterae cum filo canapis. Diese Formen entwickeln sich im Laufe des 12. Jahrhunderts und sind seit dem 13. Jahrhundert die in der Papstkanzlei hauptsächlich verwendeten Formen.
Umgangssprachlich wird „Papstbrief“ für verschiedene Formen von päpstlichen Schreiben und Mitteilungen verwendet, etwa für das Schreiben von Papst Johannes Paul II. an die Deutschen Bischöfe zur kirchlichen Schwangerschaftsberatung vom 11. Januar 1998 [1].
Einzelnachweise
- ↑ Deutsche Fassung Soweit aus der Übersetzung erkennbar, erinnert die Form an die litterae de iustitia
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