Parkleuchte

Parkleuchte

Als Parklicht wird in Deutschland im Gegensatz zum Standlicht ein bei abgezogenem Zündschlüssel einzuschaltendes, einseitig leuchtendes Licht bezeichnet. In Deutschland darf es innerorts an Stellen ohne ausreichende Fremdbeleuchtung – beispielsweise Stellen, an denen die Straßenbeleuchtung nicht während der gesamten Nacht eingeschaltet bleibt (erkennbar durch eine rote Markierung am Lichtmasten) – anstelle des Standlichts benutzt werden. Das Parklicht ist meist mit dem Blinkerhebel zu bedienen und leuchtet nur die der Straße zugewandte Seite aus. Dabei werden dieselben Glühlampen wie beim Standlicht benutzt, nur eben einseitig und ohne die zugeschaltete Nummernschildbeleuchtung.

Das Parklicht ist nicht in allen Autotypen vorhanden und die Bedienung kann von der hier beschriebenen abweichen. So funktioniert z.B. das Parklicht bei einigen Modellen von Volkswagen nur auf der linken Seite.

Literatur

  • Rudolf Hüppen, Dieter Korp: Autoelektrik alle Typen. Motorbuchverlag, Stuttgart, 1968, ISBN 3-87943-059-4

Siehe auch


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  • Parkleuchte — Pạrk·leuch·te die; ein kleines Licht, das man nachts an einem parkenden Auto brennen lassen kann …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Parkleuchte — Pạrk|leuch|te …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Standleuchte — Stạnd|leuch|te, die: Parkleuchte. * * * Stạnd|leuch|te, die: Parkleuchte …   Universal-Lexikon

  • Parklicht — Pạrk|licht, das: Parkleuchte …   Universal-Lexikon

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