- Parklicht
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Als Parklicht wird in Deutschland ein bei abgezogenem Zündschlüssel einzuschaltendes, im Gegensatz zum Standlicht einseitig leuchtendes Licht bezeichnet. Es darf in Deutschland innerorts an Stellen ohne ausreichende Fremdbeleuchtung anstelle des Standlichts benutzt werden – beispielsweise an Stellen, an denen die Straßenbeleuchtung nicht während der gesamten Nacht eingeschaltet bleibt (erkennbar durch eine rote Markierung am Lichtmasten). Das Parklicht ist meist mit dem Blinkerhebel zu bedienen und leuchtet nur die der Straße zugewandte Seite aus. Dabei werden dieselben Glühlampen wie beim Standlicht benutzt, nur eben einseitig und ohne zugeschaltete Nummernschildbeleuchtung. Das Parklicht darf nicht außerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden.
Literatur
- Rudolf Hüppen, Dieter Korp: Autoelektrik alle Typen. Motorbuchverlag, Stuttgart, 1968, ISBN 3-87943-059-4
Siehe auch
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