- Passagier
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Ein Passagier (vom Französischen: passager, passajour = Reisender, ursprünglich aus dem lateinischen passus = Klafter, Schritt), bei Land- und Binnengewässerfahrzeugen auch Fahrgast, ist eine Person, die mit einem öffentlichen oder halböffentlichen Verkehrsmittel des Personenverkehrs gemäß einer Beförderungsbedingung und mit Zustimmung der bedienenden Verkehrsgesellschaft, also als Schiffs-, Flug-, Bahn- oder Busreisender, befördert wird und das Verkehrsmittel nicht selbst lenkt.
Passagiere entrichten zumeist ein Beförderungsentgelt (auch „Fahrpreis“ oder „Passage“ genannt), zum Beispiel Taxe (bei Taxifahrten). Die Berechtigung für die Nutzung ist je nach Verkehr verschieden: Fahrkarte und speziell bei Flugreisen der Flugschein (beim Boarding nur noch die Bordkarte).
In der Luftfahrt wird auch bei reinen Privatflügen streng zwischen Piloten und Passagieren unterschieden: Jeder Mitflieger, der für das fragliche Luftfahrzeug keine Fluglizenz besitzt, ist „Passagier“ oder gemäß ICAO-Code „PAX“. Diese im Luftfahrtjargon und auch in Hotellerie und Gastronomie mittlerweile übliche Bezeichnung (im Deutschen: Einzahl „Pax“, Mehrzahl „Paxe“) ist eine für den amerikanischen Sprachgebrauch typische Verkürzung des mehrsilbigen Wortes „Passenger“.
Siehe auch
- Passagierschiff
- Flugreise
- Blinder Passagier (versteckt und unberechtigt Mitreisender)
- Personenbeförderungsschein
- Fahrgastinformation
- Dynamische Fahrgastinformation
- Fahrgastrechte
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