- Beförderungsbedingung
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Die Beförderungsbedingung ist wesentlicher Teil für einen Beförderungsvertrag bei einem öffentlichen oder halböffentlichen Verkehrsträger. Meistens sind die Beförderungsbedingungen Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gibt in Deutschland hierzu auch die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BedBefV), welche für diese Verkehrsträger im Geltungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) Beförderungsbedingungen festlegt, soweit nicht ausdrücklich andere Besondere Beförderungsbedingungen gelten (§ 39 PBefG). Die Verkehrsbetriebe können demnach eigene Bedingungen einführen, die sog. "Besonderen Beförderungsbedingungen". Sie sind vor ihrer Einführung von der Genehmigungsbehörde zu genehmigen (§ 11 PBefG).
Im einzelnen werden in den Beförderungsbedingungen geregelt:- Rechte und Pflichten des Fahrgastes
- Rechte und Pflichten des Verkehrsunternehmens
- Vertrieb und Gültigkeit der Fahrkarten
- Fahrpreiserstattung
- Mitnahme von Sachen und Tieren
- Fundsachen
- Haftung usw.
Die Beförderungsbedingungen werden durch separate Tarifbestimmungen ergänzt. Sie gelten zusammen.
Die Beförderungsbedingungen werden entweder durch das Verkehrsunternehmen oder den Verkehrsträger, z. B. Verkehrsverbund festgelegt.
Weblinks
siehe auch
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