Verkehrsgesellschaft

Verkehrsgesellschaft

Ein Verkehrs- oder Transportunternehmen ist ein wirtschaftliches Unternehmen, das Verkehrsdienstleistungen, also Transportweg, Verkehrsleistung, Abfertigung oder weitere Funktionen wie beispielsweise Lagern oder Verpacken, anbietet.[1] Dabei ist zu beachten, dass sich Lagern und Verpacken auf das reine Transportunternehmen´(siehe dort) bezieht und ggf. auf einen Mischbetrieb, wobei als Lagern auch die Gepäckaufbewahrung in Schließfächern in Betracht kommt.

Dazu stehen dem Verkehrsunternehmen Verkehrsmittel (Infrastruktur, mobiles Gerät, Antriebsenergie, Arbeitskraft, Organisation und Betrieb u.a.) zur Verfügung, welche mit unternehmerischen bzw. betriebswirtschaftlichen Methoden und Einrichtungen (Personalwirtschaft, Finanzierung, Rechnungswesen und Buchhaltung, Marketing, Vertrieb) derart koordiniert werden, dass die Unternehmensziele erreicht werden.

Spezielle Verkehrsunternehmen, deren Aufgabe hauptsächlich die Ortsveränderung von Personen, Gütern oder Nachrichten ist, heißen Verkehrsbetriebe.

Verkehrsunternehmen können unterschiedliche Eigentums- und Rechtsformen aufweisen, wobei öffentliche oder private Eigentümer sowie Mischformen auftreten können. Infolge der Liberalisierung und Entstaatlichung des Verkehrswesens in Europa zum Ende des 20. Jahrhunderts hat der Anteil staatseigener Verkehrsunternehmen (auch als Verkehrsbetriebe bezeichnet) abgenommen.

Die meisten Verkehrsunternehmen bieten Verkehrsleistungen primär aus eigenem wirtschaftlichen Interesse an. Jedoch kann auch der Staat ein Interesse an der Erstellung von Verkehrsdienstleistungen haben, obwohl aus rein ökonomischen Gründen eine Zweckmäßigkeit für das Verkehrsangebot nicht gegeben ist. (vgl. Verkehrspolitik, Daseinsvorsorge/Grundversorgung). In diesem Falle übernimmt der Staat die Verantwortung bzw. Trägerschaft für die Erbringung der Verkehrsleistung, während das Verkehrsunternehmen als ausführende Instanz auftritt. (Siehe auch Verkehrsträger)

Als Verkehrsbetrieb bezeichnet man verschiedentlich

  • im weiteren Sinne eine organisatorische Einheit, deren Aufgabe die Produktion von Verkehrsdienstleistungen ist. Diese Einheit muss nicht unbedingt ein Verkehrsunternehmen sein, sondern kann auch eine spezielle Abteilung oder eine spezielle Verwaltungseinheit sein.
  • im engeren Sinne eine nicht selbstständige Wirtschaftseinheit, die als Bestandteil der öffentlichen Verwaltung für die Produktion von Verkehrsdienstleistungen zuständig ist. Beispiele: Eisenbahnbetrieb, der als Teil der Verwaltung eines Verkehrsministeriums bestehen kann, dessen unternehmerische Entscheidungen und Aufgaben durch die Verkehrspolitik beeinflussbar sein können und deren Mitarbeiter als Staatsbedienstete arbeiten; ein Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der als besondere Verwaltungseinheit der kommunalen Verkehrsverwaltung besteht. Nach dieser Definitionen gibt es in einer Zentralverwaltungswirtschaft kaum Verkehrsunternehmen, sondern überwiegend Verkehrsbetriebe.
  • Kurzform von: Verkehrsbetriebsführung oder Verkehrsbetriebstechnologie; Verfahren bzw. die Pozessabfolge von Ortsveränderungen von Personen, Gütern oder Nachrichten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Leopold L. Illetschko: Transport-Betriebswirtschaftslehre, Springer-Verlag, Wien 1966, S. 6

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