- Atkins gegen Virginia
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Atkins v. Virginia Entschieden
20. Juni 2002Rubrum: Daryl Renard Atkins, Petitioner v. Virginia Fundstelle: 347 U.S. 483; 74 S. Ct. 686; 98 L. Ed. 873; 1954 U.S. LEXIS 2094; 53 Ohio Op. 326; 38 A.L.R.2d 1180 Sachverhalt: Ein Gesetz Virginias erlaubt die Hinrichtung von geistig behinderten Menschen, was den achten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verletzt. Aussage Das Gericht hob das Virginier Urteil auf und verwies den Fall zurück an eine untere Instanz. Hinrichtung geistig behinderter Menschen ist verfassungswidrig.
Positionen Mehrheitsmeinung: Stevens, O'Connor, Kennedy, Souter, Gingsburg, Breyer Abweichende Meinung: Rehnquist (Vorsitz), Scalia, Thomas Mindermeinung: Nicht beteiligt: Angewandtes Recht Atkins gegen Virginia ist ein Fall, der im Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten verhandelt wurde. Das Urteil des Gerichtes verbietet das Verhängen der Todesstrafe über geistig behinderte Menschen und wendet dabei den 8. Zusatzartikel der amerikanische Verfassung an.
Fall
Daryl Atkins, der mit einem Komplizen einen Mann entführt, beraubt und dann ermordet hatte, wurde zum Tode verurteilt. Sein Intelligenzquotient lag 1998 jedoch bei 59, sodass er nach den Gesetzen von Virginia geistig behindert war. Daryl Atkins klagte am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dass Todesstrafen bei geistig behinderten Menschen wegen des achten Zusatzartikels der amerikanischen Verfassung verfassungswidrig seien. Das Gericht gab ihm recht.
Obwohl Aktins wahrscheinlich vielen geistig Behinderten das Leben gerettet hat, schien es dennoch lange, dass er wahrscheinlich hingerichtet wird: Ein Gericht in Virginia entschied im Juni 2005, dass Atkins nun mit einem IQ von 76 oder 74 (je nach Messung) nicht mehr geistig behindert (die Grenze liegt in Virginia bei einem IQ von 70) und somit intelligent genug sei, um hingerichtet zu werden. Das Gericht hatte bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt, dass der IQ von unter 70 auf über 70 erhöht werden könnte. Deshalb wurde nicht festgelegt, ob der Täter zur Tatzeit oder zum Zeitpunkt des Urteils geistig behindert sein muss, damit er nicht hingerichtet werden kann.
„Am Ende könnte Atkins’ Beitrag zu einem Ende der Hinrichtungen geistig Behinderter sein eigenes Ende bewirken.“
– Richard Dieter (Todesstrafen-Informationszentrum Washington)
Experten wie der Psychologe Evan Nelson vermuten, dass Atkins durch den Umgang mit Anwälten Lesen und Schreiben geübt und seinen IQ verbessert habe.
„Er wurde intellektuell mehr stimuliert als während seiner Jugend und als junger Erwachsener.“
– Evan Nelson
Im August 2005 entschied ein Gericht in Yorktown nach 13 Stunden Beratung, dass Atkins nicht geistig behindert sei. Als Hinrichtungsdatum wurde der 2. Dezember festgelegt,[1] die Hinrichtung wurde jedoch ausgesetzt.[2] Im Januar 2008 wurde die Strafe aufgrund einer inzwischen bekanntgewordenen Verfälschung der Zeugenaussage des Mitangeklagten durch die Staatsanwälte in lebenslange Haft umgewandelt.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Häftling "zu klug" für Gnade, Hamburger Abendblatt/dpa, 8. August 2005
- ↑ Donna St. George: Man's Va. Death Sentence Overturned, The Washington Post, 9. Juni 2006
- ↑ Adam Liptak: Lawyer Reveals Secret, Toppling Death Sentence, The New York Times, 19. Januar 2008
Weblinks
- Gabriele Chwallek/DPA: Tödlicher Intelligenzquotient, stern, 16. Februar 2005
- Gabriele Chwallek/DPA: Zu klug zum Leben, stern, 8. August 2005
- Intelligent genug für die Hinrichtung?, Hamburger Abendblatt/afp, 17. Februar 2005
- schriftliche Urteilsbegründung, findlaw.com, 6. Juni 2003 (englisch)
- mündliche Urteilsbegründung (englisch; PDF-Datei, 165 KB)
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