- Pay Per View
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Eine Beschreibung des Online-Marketing-Begriffs „Pay per View“ findet sich hier. - Digital-TV-Receiver zum Empfang von Fernsehinhalten (per Kabelanschluss oder Satellit).
- Eine beim PPV-Anbieter registrierte SmartCard zur Freigabe (Entschlüsselung, Decodierung) der TV-Inhalte
- On-Screen
- Der Endkunde kann direkt über das Menü seiner Set-Top-Box, welches auf seinem TV angezeigt wird, das gewünschte Event auswählen und freischalten
- Internet / WAP
- Der Endkunde wählt auf der Internet- oder WAP-Seite des Anbieters das gewünschte Event aus und bestellt dieses auf Knopfdruck
- SMS
- Der Endkunde kann ebenfalls durch das Senden von einer Kurzmitteilung eine Bestellung auslösen
- IVR (Interactive Voice Request)
- Der Endkunde wird am Telefon durch ein automatisches Dialogsystem geführt, in dem er die Bestellung wahlweise per Sprache oder Tastatur eingeben kann.
- SmartCard- oder Kundennummer
- PIN
- Event-Informationen: Bestellnummer und Uhrzeit oder direkte Auswahl des Events.
Pay-per-View [ˌpeɪpəˈvjuː] (engl.: Bezahlung pro Betrachtung) bezeichnet eine Form der Abrechnung des Bezahlfernsehens im Einzelabruf-Verfahren. Der Zuschauer zahlt dabei nur für tatsächlich gesehene Sendungen, die zum angegebenen oder gewünschten Termin „freigeschaltet“ (decodiert) werden. Typische Pay-per-View-Angebote sind Spielfilme, Erotikfilme, Sport (z. B. Fußball, Wrestling) oder Konzerte.
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Geschichte
Pay-per-View (PPV) gab es bereits im Zeitalter der analogen Fernsehübertragung. Es hat sich allerdings kaum durchsetzen können, außer bei Erotikinhalten in den USA. Erst durch die Einführung der digitalen TV-Übertragung konnten zwei Hauptprobleme aus der analogen PPV-Geschichte behoben werden:
Die Anzahl der TV-Kanäle kann dynamisch erhöht und die Kapazität muss nicht durch Staffelung gemanagt werden, da PPV allen Digital-TV-Kunden zugänglich ist.
Das PPV-Angebot war zunächst nur für Kunden von Pay-TV-Sendern zugänglich. Es wurde als zusätzliches Angebot, neben dem normalen Pay-TV-Sendungen angeboten. Mittlerweile sind viele PPV-Angebote auch ohne aktives Pay-TV-Abo nutzbar. Jedoch ist eine vorherige Anmeldung bei Anbieter der PPV-Inhalte nötig, um die Abrechnung der abgerufenen Inhalte durchführen zu können.
Voraussetzungen
Aktuelle PPV-Angebote setzen üblicherweise Folgendes voraus:
Technik / Verfahrensweise
Die PPV-Anbieter strahlen ihre Inhalte permanent aus. Die verschiedenen Inhalte werden, wie im normalen TV-Programm auch, hintereinander ausgestrahlt. Jedoch in verschlüsselter Form. Erst wenn der Endkunde einen PPV-Inhalt, beispielsweise einen Spielfilm, beim Anbieter freischaltet, wird der Inhalt entschlüsselt und somit sichtbar. Die Freischaltung löst die Entschlüsselung der Daten für einen bestimmten Zeitraum aus. PPV ist ein Einzelabruf-Verfahren.
Siehe auch: →Video on Demand (VoD)
Bestellwege
Um einen gewünschten PPV-Event sehen zu können, muss zuvor eine Freischaltung beim Anbieter des PPV-Dienstes stattfinden. Für diese Freischaltung werden dem Kunden u. a. die folgenden Wege angeboten:
Die gewöhnlichen Parameter, die der Endkunde für eine Bestellung benötigt, sind:
Je nach Bestellweg fallen einige Parameter weg. Zum Beispiel muss bei einer On-Screen-Bestellung die SmartCard- bzw. Kundennummer nicht durch den Endkunden eingegeben werden, da diese dem bestellungsauslösenden Endgerät bekannt ist (die SmartCard ist im Kartenschacht eingesteckt).
Abrechnungsform für Werbung im Internet
Pay-per-View ist eine Abrechnungsart für Werbung im Internet. Dabei wird die Häufigkeit der Aufrufe eines Werbebanners gezählt und daraufhin der Webseitenbetreiber entlohnt. Da sich diese Methode in den letzten Jahren als nicht sehr effektiv erwies, gibt es sie heute so gut wie nicht mehr. Wenn, dann nur in Pop-up-Funktion einzelner Werbepartner-Anbieter.
Vergleiche: →Online-Marketing
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