- Personal
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Mit Personal werden die in jeder Art von Organisationen in abhängiger Stellung arbeitenden Menschen bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung gegen Entgelt eine Arbeitsleistung erbringen.[1] In einer wissenschaftlich genaueren Definition wird das Personal als Belegschaft bezeichnet.[2] Als Produktionsfaktor ist das Personal Objekt, hat aber vor allem Subjektcharakter.[3]
Inhaltsverzeichnis
Personal im Geschäft und privates Personal
Es sind zu unterscheiden:
Als Personal im Sinne von Belegschaft werden die zur Realisierung von Geschäftsprozessen eingesetzten, bezahlten Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Behörde bezeichnet. Demgegenüber gelten unbezahlte Mitarbeiter als Volontäre bzw. ehrenamtliche Mitarbeiter. Der Begriff Personal deutet damit auf überindividuelle Ordnungen hin, in denen Menschen nicht beliebig handeln, sondern für übergeordnete Ziele von Organisationen Leistungen erbringen. Diese Leistungserbringung setzt gute Personalmotivation voraus. Dass es Personal gibt, ist Folge arbeitsteiliger Produktion, die über eine institutionelle Ordnung gesteuert wird. Diese Ordnung schlägt sich in Organisationen nieder, die über Strukturen Beziehungen relativ dauerhaft zur Erfüllung von Organisationszielen regeln. Als Stammpersonal sind berufserfahrene Personen zu nennen, die fest in einer organisatorischen Einheit mitarbeiten, im Gegensatz zu Auszubildenden, Anzulernenden, Roullierern oder Aushilfen.
Das Dienstpersonal (oder privates Personal) bezeichnet die außerhalb des Geschäftsfeldes im Haushalt oder sonstigen, der privaten Lebensführung zuzurechnenden Bereichen (z. B. Jagdhelfer) entgeltlich eingesetzten Mitarbeiter. Zahlreiches Personal zur Unterstützung aufwendiger privater Lebensführung ist regelmäßig ein Merkmal großbürgerlichen Lebensstils. Das private Personal löst insofern höhere Kosten als das Geschäftspersonal aus, als die Kosten des privaten Personals nicht als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden können, sondern aus versteuertem Einkommen des Dienstherrn zu bezahlen sind.
Sonstiges und Abgrenzungen
Der aus dem Englischen stammende Begriff „Personal Computer“ (abgekürzt: PC) hat nichts mit dem hier beschriebenen Begriff „Personal“ zu tun, sondern ist als Persönliche Rechenmaschine zu übersetzten. Auch der Begriff „Personalausweis“ ist nicht ein Ausweis für Mitglieder des Personals, sondern enthält die Personalien einer Person.
Siehe auch
Literatur
- W.A. Oechsler: Personal und Arbeit, 8. Aufl., München/Wien 2006
- E. Gaugler, W.A. Oechsler, W. Weber: Personalwesen, in: Handwörterbuch des Personalwesens, Hrsg. E. Gaugler, W.A. Oechsler, W. Weber, 3. Aufl., Stuttgart 2004, Sp. 1653
- K. Olfert: Personalwirtschaft, 14. Aufl., Herne 2010
Einzelnachweise
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