Personalfachkaufmann

Personalfachkaufmann

Der Abschluss '"Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)"' ist eine branchenorientierte öffentlich-rechtlich anerkannte Aufstiegsfortbildung mit Schwerpunkt Personalmanagement. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage einer Besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer[1]. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in aller Regel über einen privaten Bildungsträger.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Aufstiegsfortbildung

Die Prüfung zum/zur geprüften Personalfachkaufmann/frau (IHK) wurde in der Bundesrepublik Deutschland erstmals in den 70er Jahren durch Verabschiedung einer Besonderen Rechtsvorschrift durch die zuständigen Berufsbildungsausschüsse der Industrie- und Handelskammern eingerichtet.

Berufsbild

In der Personalverwaltung sorgen Personalfachkaufleute für eine effiziente Personalabrechnung in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen. Sie führen Verhandlungen mit dem Gesamtbetriebsrat, befassen sich mit arbeitsrechtlichen und arbeitsvertragsrechtlichen Gegebenheiten, führen Personalakten und planen Termine für Bewerbungs- und Personalgespräche. Außerdem beraten Personalfachkaufleute die Geschäftsleitung hinsichtlich der Kostenminimierung und der Optimierung von Personaleinsätzen.

In der Personalplanung und -beschaffung sind sie für die Definition von Aufgabenbereichen und Positionen sowie die Entwicklung und Umsetzung entsprechender Stellenpläne zuständig. Anhand der Stellenpläne ermitteln sie z.B. den Personalbedarf und entwickeln geeignete Strategien zur Personalbeschaffung. Im Bereich Personalentwicklung ermitteln sie Mitarbeiterqualifikationen und erstellen nach Abgleich mit den jeweiligen Stellenanforderungen Fortbildungspläne zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter.

Prüfungszulassungsvoraussetzung

Für die Zulassung zur Prüfung ist nachzuweisen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • ohne Berufsausbildung aber mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis[2].

Als einschlägige Berufspraxis wird nur anerkannt, was im Wesentlichen Sinne mit Personalarbeit in Verbindung gebracht wird. Wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann ebenfalls zugelassen werden.

Zudem muss vor Beginn der Prüfung zum Personalfachkaufmann der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (auch AdA-Schein genannt) erbracht werden.

Für die Teilnahme an einer prüfungsvorbereitenden Fortbildung sind keine Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.

IHK-Prüfung

Die Prüfungsverordnung ist bundesweit einheitlich. Ebenso werden die schriftlichen Prüfungstermine bundeseinheitlich - immer für den April (Frühjahrsprüfung) und Oktober (Herbstprüfung) - festgelegt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (4 einzelne Themen bzw. Klausurteile) und einem mündlichen Teil (Präsentation mit abschließendem Fachgespräch). Beide Teile müssen jeder für sich erfolgreich abgelegt werden.

Fortbildungsdauer

Die Fortbildung zum Personalfachkaufmann wird von Weiterbildungsanbietern sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend Monaten angeboten.

Bekannte Personalfachkaufleute

Walter Lübcke, Erich Klemm

Einzelnachweise

  1. Suche nach IHK-Prüfungsstandorten
  2. IHK-Weiterbildungsprofil "Geprüfter Personalfachkaufmann"

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