- Bundespersonalausschuss
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Der Bundespersonalausschuss hat in der Bundesrepublik Deutschland den gesetzlichen Auftrag, auf eine einheitliche Durchführung der dienstrechtlichen Vorschriften im öffentlichen Dienst hinzuwirken.
Er hat die Befugnis, Ausnahmen von den Regelvorschriften des Laufbahnrechts zuzulassen.
Ständige ordentliche Mitglieder sind der Präsident des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender, der Leiter der Personalrechtsabteilung des Bundesministeriums des Innern und der Leiter der Personalabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung.
Nichtständige ordentliche Mitglieder sind der Leiter der Personalabteilung einer anderen obersten Bundesbehörde und drei Berufssoldaten.
Stellvertretende Mitglieder sind je ein Beamter des Bundesrechnungshofes und des Bundesministeriums des Innern, der Leiter der Personalabteilung einer anderen obersten Bundesbehörde, ein Beamter oder Berufssoldat des Bundesministeriums der Verteidigung und drei weitere Berufssoldaten.
Der Beamte oder Berufssoldat des Bundesministeriums der Verteidigung und die übrigen Berufssoldaten werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesministers der Verteidigung bestellt.
Der Ausschuss hat eine Geschäftsstelle im Bundesministerium des Innern.
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Kategorie:- Politik (Deutschland)
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