- Personalist
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Als Personalisten wurden im Heiligen Römischen Reich Reichsstände ohne Besitz einer reichsunmittelbaren Herrschaft bezeichnet.
Die Reichsstandschaft konnte bis 1653 vom Kaiser auch solchen Personen verliehen werden, die über kein Territorium verfügten. Sie besaßen Sitz und Stimme im Reichstag und in den Land- und Kreistagen. Das war vor allem bei Neuzugängen in den Reichstagskollegien der Fall. Sowohl der Kaiser als auch die Reichsfürsten versuchten, die jeweiligen Kollegien mit ihren Parteigängern zu majorisieren.
Ab Mitte des 17. Jahrhunderts war zum Erwerb der Reichsstandschaft der Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums, die Zustimmung des betreffenden Kollegiums und die Einwilligung des Kaisers erforderlich (Kooption und Admission).
Auch in der Reichsritterschaft gab es vergleichbare Personalisten.
Weblinks
- Eintrag über Personalist in www.adelsrecht.de
Kategorie:- Deutsche Geschichte (Heiliges Römisches Reich)
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