Reichsfürstenrat

Reichsfürstenrat

Reichsfürstenrat oder Fürstenbank war etwa seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806 die Bezeichnung für das Kollegium (Kurie) der Reichsfürsten im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Neben dem Reichsfürstenrat bestand der Reichstag aus dem Kurfürstenkollegium und dem Reichsstädtekollegium.

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung

Seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts schlossen sich Fürsten, Reichsgrafen, einige reichsunmittelbare Herren, die Bischöfe der Hochstifte sowie die Reichsprälaten zusammen. Sie waren damit bei den Reichstagen das zweite Kollegium dieser Art nach dem Kurfürstenkollegium. Es ging ihnen um die Durchsetzung ihrer Positionen gegenüber dem Kaiser und den Kurfürsten. Der Reichsfürstenrat war die mitgliederstärkste Kurie bei den Reichstagen. Sie war durch die unterschiedliche Art ihrer Mitglieder auch das am wenigsten homogene Gremium.

Der Reichsfürstenrat gliederte sich in eine weltliche und eine geistliche Bank.

Dabei lag die Führung der geistlichen Bank bei weltlichen Reichsständen, nämlich bei dem Erzherzog von Österreich und dem Herzog von Burgund. Hintergrund war, dass sich Österreich mit seinem Anspruch auf die Führung der weltlichen Bank gegen das Herzogtum Bayern nicht durchsetzen konnte und es daher als Ausweg die Stimmführung auf der geistlichen Bank übernehmen durfte. Ähnlich war die Situation auch im Fall Burgund, dessen Stimme auch die (spanischen) Habsburger innehatten. Es folgte im Rang das Fürsterzbistum Salzburg. Der Erzbischof von Bisanz (Besançon) gehörte zwar offiziell bis 1678 zum Reich, nahm aber an den Reichstagen nicht mehr teil. Neben den Hochstiften und den Äbten einiger reichsunmittelbaren Klöster gehörten auch der Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens sowie der Großprior des Johanniterordens zur geistlichen Bank. Die geistliche Bank hatte am Ende des Reiches 37 Stimmen. Davon waren 35 Viril- und 2 Kuriatstimmen.

Eine Sonderrolle nahmen die Hochstifte Lübeck und Osnabrück ein. Obwohl protestantisch geworden, existierte das Bistum Lübeck als Hochstift weiter. Im Fall des Hochstifts Osnabrück wechselten protestantische und katholische Bischöfe einander ab. Da beide Gebiete weder zur weltlichen noch zur geistlichen Bank passten, bildeten sie die sogenannte Querbank zwischen beiden Gremien.

Stimmrechte

Die Mitglieder hatten je nach Bedeutung Viril- oder Kuriatstimmen. Virilstimmen standen den Fürsten zu. Sie waren zu Beginn an die Person des jeweiligen Fürsten gebunden. Beim Aussterben einer Familie konnte die Stimme dem Territorium verloren gehen. Allerdings stieg die Zahl der Virilstimmen bei Aufspaltung einer Familie in mehrere Fürstenlinien an. Im Jahr 1582 endete diese Praxis. Die Stimmen wurden an die Territorien gebunden. Der Zugang zum Reichsfürstenstand wurde gleichzeitig erschwert. Das Territorialprinzip hatte zur Folge, dass Reichsfürsten, die über mehrere Gebiete mit Stimmrecht verfügten, sie diese auch abgeben konnten. Die Hohenzollern der Markgrafschaft Brandenburg etwa verfügten über acht Stimmen.

Die kleineren Grafen und Herren verfügten nur über die gemeinschaftlichen Kuriatstimmen. Es entstanden im Laufe der Zeit vier regionale Kollegien von Grafen und Herren, die jeweils eine Kuriatstimme hatten. Dies waren der Wetterauer Grafenverein, das schwäbische, das fränkische und das Niederrheinisch-Westfälische Reichsgrafenkollegium. Auf der geistlichen Bank schlossen sich die nichtfürstlichen Reichsprälaten im schwäbischen und Rheinischen Reichsprälatenkollegium zusammen. Zusammen hatten die kleineren Territorien und Prälaten seit 1653 sechs Kuriatstimmen. Die Fürsten kamen dagegen am Ende des 18. Jahrhunderts auf 94 Virilstimmen.

Direktorium

Das Direktorium des Reichsfürstenkollegium lag abwechselnd beim Erzherzogtum Österreich und beim Fürsterzbistum Salzburg. Während der Sitzungen hatte Österreich (directorium agens) und sonst Salzburg (directorium qiescens) den Vorsitz.

Ende

Kurz vor dem Ende des alten Reiches veränderte sich die Zusammensetzung deutlich. Mit der Besetzung der linksrheinischen Gebiete endete die Mitgliedschaft der dort gelegenen Territorien im Reichsfürstenkollegium. Die im Zuge der Beschlüsse des Reichsdeputationshauptschlusses säkularisierten geistlichen Gebieten gingen auf weltliche Herren über. Zu einer Reform des Reichsfürstenrates kam es bis zum Ende des Reiches nicht mehr.

Liste der Mitglieder (1792)

Geistliche Bank

Virilstimmen

Kuriatstimmen

Weltliche Bank

Virilstimmen

Kuriatstimmen

Quellen

Literatur

  • Carl Wilhelm von Lancizolle: Uebersicht der deutschen Reichsstandschafts- und Territorial-Verhältnisse vor dem französischen Revolutionskriege, der seitdem eingetretenen Veränderungen und der gegenwärtigen Bestandtheile des deutschen Bundes und der Bundesstaaten. Dümmler, Berlin 1830 (Nachdruck. Mit einer Einleitung herausgegeben von Hans Hattenhauer. Olms, Hildesheim u. a. 2003, ISBN 3-487-11896-3 (Historia Scientiarum – Fachgebiet Geschichte und Politik), online.
  • Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Personen, Ereignisse, Institutionen. Von der Zeitwende bis zum Ausgang des 2. Weltkrieges. 2. überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1983, ISBN 3-520-80002-0, S.1022f.
  • Rudolf Hoke: Österreichische und deutsche Rechtsgeschichte. 2. verbesserte Auflage. Böhlau, Wien u. a. 1996, ISBN 3-205-98179-0, S. 152–154 (Böhlau-Studien-Bücher).
  • Axel Gotthard: Das Alte Reich. 1495–1806. 4. durchgesehene und bibliographisch ergänzte Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2009, ISBN 978-3-534-23039-6, S. 21f. (Geschichte kompakt).
  • Waldemar Domke, Die Viril-Stimmen im Reichs-Fürstenrath von 1495 - 1654, Breslau 1882.

Einzelnachweise

  1. Datum lt. Martin Dallmeier und Martha Schad: Das fürstliche Haus Thurn und Taxis. Friedrich Pustet, Regensburg 1996, ISBN 3-7917-1492-9, S. 60.

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