- Personalitätsprinzip
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Das Personalitätsprinzip kann zwei Bedeutungen haben:
Soziallehre
In der Christlichen Sozialethik, vor allem der katholisch begründeten, ist es neben Solidaritätsprinzip und Subsidiaritätsprinzip eines der drei Grundprinzipien der Sozialethik. Neben diesen drei Grundprinzipien gibt es auch die wichtigen Prinzipien Gemeinwohl, Nachhaltigkeit und Option für die Armen. Siehe dazu Personalität.
Rechtswissenschaft
Im sog. internationalen Strafrecht (Strafanwendungsrecht) erweitert das Personalitätsprinzip die selbstverständliche Strafhoheit eines Staates für Taten in seinem Hoheitsgebiet (Territorialitätsprinzip) auf Taten außerhalb des Hoheitsgebietes, sofern sie von einem Staatsangehörigen oder zum Nachteil eines Staatsangehörigen verübt wurden.
In Deutschland finden sich diesbezügliche Bestimmungen in § 5 und § 7 StGB.
Siehe auch: Konsulargerichtsbarkeit, Internationales Privatrecht, Herrschaftssystem
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