- Personenvereinigung
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Eine Personenvereinigung ist ein Zusammenschluss natürlicher Personen und/oder juristischer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Zu unterscheiden ist zwischen
- vollrechtsfähigen Personenvereinigungen (Körperschaft des öffentlichen Rechts, Körperschaft des privaten Rechts),
- teilrechtsfähigen Personenvereinigungen und
- nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen.
Bei der Einordnung der Körperschaften als Personenvereinigungen ist darauf zu achten, dass es Körperschaften mit nur einem Mitglied gibt (z. B. die Ein-Personen-GmbH).
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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