- Rechtsfähigkeit
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Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, als juristische Person (auch juristische Einheit genannt) selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten sind. In allen modernen, westlichen Rechtsordnungen hat jeder Mensch Kraft seiner Würde Rechtsfähigkeit (natürliche Personen).
Einzeldarstellungen
Die Rechtsfähigkeit in einzelnen Rechtsordnungen:
- Rechtsfähigkeit (Deutschland)
- Rechtsfähigkeit (Liechtenstein)
- Rechtsfähigkeit (Österreich)
- Rechtsfähigkeit (Schweiz)
Literatur
- Jürgen Thomas Mahr: Der Beginn der Rechtsfähigkeit und die zivilrechtliche Stellung ungeborenen Lebens Eine rechtsvergleichende Betrachtung. Peter Lang, Frankfurt 2007, ISBN 978-3-631-56567-4.
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