- Personenverbandsstaat
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Als Personenverbandsstaat bezeichnet man den Staat des Früh- und Hochmittelalters, bei dem sich die Herrschaft auf ein gegenseitiges, persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehnsherrn und Vasallen gründet. Der Begriff „Personenverbandsstaat“ wurde von dem österreichischen Historiker Theodor Mayer (1883-1972) entwickelt und dem „institutionalisierten Flächenstaat“ der Neuzeit gegenübergestellt, bei welchem die Herrschaft mit Hilfe öffentlicher Einrichtungen und in einem zusammenhängenden Territorium ausgeübt wird.
Mittlerweile ist der Begriff wieder in die Diskussion geraten - die moderne Mediävistik geht davon aus, dass es sich bei den Staaten des frühen und hohen Mittelalters um Mischformen gehandelt hat. Ein Grenzbewusstsein, das man eher dem Territorialstaat zuschreiben würde, ist schon bei Thietmar von Merseburg und Adam von Bremen zu erkennen.
Literatur
- Mitteis, Heinrich: Der Staat des hohen Mittelalters. Grundlinien einer vergleichenden Verfassungsgeschichte des Lehnzeitalters, Köln / Wien 1974, ISBN 3412014745
Weblinks
Kategorien:- Organisation (Mittelalter)
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