Körperschaft des privaten Rechts

Körperschaft des privaten Rechts
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Körperschaft des privaten Rechts ist jede körperschaftlich organisierte juristische Person des Privatrechts, mit anderen Worten jede vollrechtsfähige privatrechtliche Personenvereinigung.

Grundtyp der Körperschaft des privaten Rechts ist der eingetragene Verein, deren Abarten sind insbesondere die Kapitalgesellschaften, z. B. Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Keine Körperschaft des privaten Rechts sind (mangels körperschaftlicher Struktur) die Stiftung bürgerlichen Rechts und die Personenhandelsgesellschaft.

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