Atrott

Atrott

Hans Henning Atrott (* 12. Januar 1944 in Memel, heute Klaipėda in Litauen) ist Gründer und erster Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben und ehemaliger Geschäftsführer der „World Federation of Right-to-die-Societies“. Bekannt wurde er nicht nur durch die durch ihn angefachte Diskussion über Sterbehilfe, sondern auch durch seine Verkäufe und Vermittlungen von Zyankali an Sterbewillige, die auch zu einer Verurteilung führten. Atrott ist verheiratet und Vater eines Sohnes.

Atrotts Eltern starben im Zweiten Weltkrieg; seine Jugend verbrachte er in der DDR, aus der Atrott 1956 in die Bundesrepublik Deutschland übersiedelte. Frühe Beschäftigung mit der Bibel und dem Neuen Testament festigten seine Abneigung gegen die christlichen Kirchen, die er bis heute als Betrüger ansieht. Ein Studium beendete Atrott als Politologe mit dem „Dipl. sc. pol.“.

Von 1979 bis 1981 fungierte Atrott als Landesvorsitzender des Bunds für Geistesfreiheit Bayern, im Jahre 1980 wurde er Präsident der Deutschen „Gesellschaft für Humanes Sterben“ und arbeitete 1982 bis 1984 als Geschäftsführer der „World Federation of Right-to-die-Societies“. 1985 nahm Atrott an einer Anhörung zur Sterbehilfe im Deutschen Bundestag teil[1].

Im Juli 1987 erklärte ein Urteil des OLG München[2] die Sterbehilfe mittels Zyankali im Fall Hermy Eckert als gesetzeskonform; Atrott hatte hierfür das Gift geliefert[3]. Im August 1992 wurde Atrott vorübergehend festgenommen und nach einem Tag gegen eine Kaution von 200.000 DM wieder entlassen. Atrott setzte sich daraufhin in die Schweiz ab[4]. Am 23. Januar 1993 wurde Atrott in Hamburg beim Verkauf von Zyankali erneut verhaftet[5] und verblieb knapp ein Jahr in Untersuchungshaft. Die im März 1994 stattfindende Gerichtsverhandlung am Landgericht Augsburg führte nach seinem Geständnis zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Gefahrstoffverordnung und die Abgabenordnung (AO) sowie wegen Steuerhinterziehung[6][7]. Durch die Erklärung der zwischenzeitlich eingesetzten DGHS-Führung, dass der in U-Haft befindliche Atrott kein Interesse mehr an der Fortführung seines Amtes als DGHS-Präsident hätte, wurde Atrott als gesetzlicher Vertreter aus dem Register gelöscht. Atrott bestreitet dieses Einverständnis. Nach gegenseitigen Ausschlüssen und Entlassungen beendete 1997 ein schiedsrichterlicher Vergleich die Querelen: gegen eine Abfindung verzichtete Atrott auf Ämter und Mitgliedschaft in der DGHS.

Seit 1998 hat Atrott seine Arbeiten über das Christentum wieder aufgenommen, insbesondere über Jesus Christus. Aus dieser Beschäftigung mit der Bibel heraus entwickelte Atrott unter Anderem die Thesen, dass die Geschichten, die sich um Jesu Geburt ranken, größtenteils aus dem Mithraskult übernommen worden seien, dass Jesus die Menschheit in Wirklichkeit hätte zerstören wollen und dafür eine Sekte, die Christen, gegründet hätte, sowie dass am Kreuz Judas Ischariot als Doppelgänger Jesus' gestorben wäre, so wie auch Petrus in Wirklichkeit Jesus gewesen und für den Brand von Rom 64 n.Chr. verantwortlich sei.

Diese Texte finden sich ausschließlich auf den Internetseiten des Autors.

Quellen

  1. Ludger Fittkau/Peter Gehring, „Zur Geschichte der Sterbehilfe“ in der Beilage zu "Das Parlament", Ausgabe 4/2008
  2. Aktennummer 1 Ws 23/1987 OLG München, NJW 46/1987
  3. Interview mit Atrott in der Zeit, Ausgabe 3/86 vom 10. Januar 1986
  4. Stellungnahme der DGHS zu den Vorgängen um ihren damaligen Präsidenten (PDF)
  5. Spiegel-Artikel aus Nr. 5/93 vom 1. Februar 1993
  6. Bericht der Berliner Zeitung vom 15. März 1994
  7. Spiegel-Artikel aus Nr. 12/94 vom 21.3.1994

Weblinks


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