DGHS

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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gem. e.V. (DGHS) setzt sich für ein „Selbstbestimmungsrecht für Schwerkranke und Sterbende“ ein. Mit 35.000 Mitgliedern (nach eigenen Angaben, Stand 2005) ist sie weltweit eine der großen Sterbehilfe-Organisationen.

Inhaltsverzeichnis

Gründung und Ziele des Vereins

Die Gesellschaft wurde am 7. November 1980 aus dem Umfeld des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) heraus von Hans Henning Atrott gegründet. Ihr Bekanntheitsgrad stieg im Verlauf der 80er Jahre unter anderem durch öffentlich diskutierte Freitodfälle wie der des DGHS-Mitglieds Hermy Eckert 1984, so dass die DGHS Ende 1992 einen Höchststand von 59.700 Mitgliedern verzeichnete. Dieser fiel dann im weiteren Verlauf auf den heutigen Mitgliederstand zurück.

Vereinszweck ist die Verbesserung der Bedingungen für Sterbende, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Problematik des humanen Sterbens und die Veränderung der Rechtslage in diesem Sinne. Sie versteht sich als eine Bürgerrechtsbewegung und Patientenschutzorganisation zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts bis zur letzten Lebensminute und fordert eine "umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe". Die DGHS ist parteipolitisch unabhängig und sieht sich dem Gedanken der Aufklärung und des Humanismus verpflichtet. Sie ist Mitglied sowohl im europäischen als auch im weltweiten Dachverband der Sterbehilfe-Gesellschaften und beim Deutschen Juristentag.

Vereinssitz ist Augsburg.

Arbeit des Vereins

Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft steht die Vorsorge mit Hilfe von Patientenverfügungen und deren rechtsverbindliche Anerkennung. Ohne anders lautende Anweisungen des Patienten wird in der Medizin heute immer noch sehr viel getan, um ein Leben zu verlängern und zu erhalten. Gemäß Rechtslage ist für alle Entscheidungen der (mutmaßliche) Wille des Patienten maßgeblich. „In der Praxis“ jedoch „werden therapiebegrenzende Entscheidungen häufig auf Drängen des Pflegepersonals von Ärzten gefällt, ohne dass der Patient und seine Angehörigen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden“. (Robert Koch Institut / Statistisches Bundesamt: Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 01/01 über „Sterbebegleitung“, 1. Auflage, S. 6)

Um fremdbestimmten Sterbeverkürzungen und Behandlungsabbruch mit Todesfolge ohne oder gegen den Willen der Patienten entgegenzuwirken hat die DGHS einen Patientenschutzbrief zur lebenserhaltenden Therapie entwickelt. Sterbehilfe wird damit nicht einseitig als Hilfe zum Sterben verstanden, sondern je nach Patientenwille auch als Hilfe zum Leben im Sterbeprozess. Daher ist es aus Sicht der Sterbehilfe-Befürworter wichtig, den eigenen Willen in einer Patientenverfügung rechtzeitig zu formulieren und einen zuverlässigen Bevollmächtigten zu benennen, der den eigenen Willen vertritt, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Die DGHS fordert darüber hinaus weitergehende legale Möglichkeiten der Sterbehilfe. Auf der anderen Seite setzt sich der Verband aber auch für die Verhinderung von Missbrauch bei allen Formen von Sterbehilfe ein.

Leitmotiv der DGHS ist es, dass jeder nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen sterben können soll und dabei notfalls auch Hilfe beanspruchen darf. Dem sterbenden Patienten soll geholfen werden, zu Hause zu sterben und im Kreise seiner Angehörigen, wenn er dies will. Ausschlaggebend soll jeweils die persönlich empfundene Würde des Betroffenen sein.

Unterstützt werden die Schmerztherapie und die so genannte Palliativmedizin, die im Falle einer unheilbaren Krankheit für Linderung von Symptomen sorgen soll, um ein möglichst weitgehend beschwerdefreies Weiterleben bis zum Tod zu ermöglichen. Zudem betreibt der Verein eine "Hospiz-Informationsstelle" für ambulante und stationäre Hospiz-Einrichtungen, die Unterstützung bei der Suche nach einer mitmenschlichen Sterbebegleitung oder der Möglichkeit des Sterbens zu Hause gewähren soll. Die "Akademie für Sterbebegleitung" bietet bundesweit Vorträge, Tagungen und Seminare rund um den existenziellen Themenkreis des Lebensendes. Dabei werden neben rechtlichen, medizinischen und pflegerischen Themen auch kulturelle Aspekte behandelt.

Die DGHS verleiht alljährlich den Arthur-Koestler-Preis für Autoren, die sich mit dem Themenkreis Sterben auseinandersetzen.

Literatur

  • Ankermann, Ernst: Sterben zulassen. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. München u. Basel 2004, ISBN 3-497-01693-4
  • Atrott, Hans Henning/Pohlmeier, Hermann (Hrsg.): Sterbehilfe in der Gegenwart, Regensburg, 1990, ISBN 3-89073-473-1
  • Barnard, Christiaan: Glückliches Leben - Würdiger Tod. Bayreuth 1981, ISBN 3-7770-0225-9
  • Bönisch, Georg / Leyendecker, Hans: Das Geschäft mit der Sterbehilfe, Göttingen 1993, ISBN 3-88243-255-1
  • Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. (Hrsg.): 5. Europäischer Kongress für Humanes Sterben 21. bis 23. November 1985. Kongressbericht. Augsburg o. J.
  • Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. (Hrsg.): Sterbebegleitung. Augsburg 1989
  • Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. (Hrsg.): Sterben zu Hause. Augsburg 1984
  • Deutsche Hospiz Stiftung (Hrsg.): Sterbehelfer in Deutschland. Weißbuch 2000, Dortmund 2000
  • Giese, Constanze/ Koch, Cristian/ Siewert, Dietmar: Pflege und Sterbehilfe. Zur Problemaktik eines (un-)erwünschten Diskurses. Frankfurt a.M. 2006, ISBN 3-938304-17-0
  • Kausch, Wolfgang: Humanes Sterben – Verpflichtung und Grenzen des Arztes. Hamburger Ärzteblatt 4/2004, S. 186 - 187
  • Rechtspolitische Leitsätze und Vorschläge zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe und -begleitung. In: Wiesing, Urban (Hrsg.): Ethik in der Medizin, Stuttgart 2000, S. 231-236, ISBN 3-15-018069-4

Weblinks


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