Pflegebett

Pflegebett
Standardpflegebett

Der Begriff Pflegebett bezeichnet ein Bett, das an die besonderen Merkmale und Bedürfnisse von Menschen in einer Phase der Krankheit oder mit Behinderungen angepasst ist. Das Einsatzgebiet von Pflegebetten ist in der häuslichen bzw. stationären Pflege (Alten- und Pflegeheime).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

In den Hospitälern wurden in der Vergangenheit häufig sehr einfach gebaute Holzgestelle mit einer stabilen Bretterlage sowie einer Strohmatratze verwendet. Wenn ein Patient eine besondere Lagerung benötigte, wurde versucht die entsprechende Position mit Decken oder Kissen zu erreichen. Im 19. Jahrhundert kamen seilgeführte Konstruktionen hinzu, mit denen einzelne Glieder (Beine oder Arme) besonders gelagert wurden.

Die Strohmatratzen wurden schrittweise durch andere Matratzentypen ersetzt. Erst als sich starke Persönlichkeiten wie Florence Nightingale sowohl der Lazarettentwicklung bei kriegerischen Auseinandersetzungen, als auch der Umgestaltung der stationären Hospitalpflege annahmen, wurden spezielle Betten für Kranke entwickelt.

Die Bedeutung von ergonomisch sinnvollen Arbeitsweisen hat in der industriellen Gesellschaft des letzten Jahrhunderts immer mehr zugenommen. Parallel wurden immer neuere Methoden der therapeutisch sinnvollen Lagerung entwickelt. Um den Anforderungen gerecht zu werden, hat man zuerst auf manuell verstellbare Systeme gesetzt. Die technologische Entwicklung wurde im Wesentlichen für die Krankenhausbetten vorangetrieben. Pflegebetten haben immer mit einigen Jahren Verzug von diesen Entwicklungen profitiert.

Gründe für die Entwicklung von Pflegebetten

In herkömmlichen Betten wurde in der Vergangenheit vor allem auf das Design und die "Bequemlichkeit" Wert gelegt, wobei unter Bequemlichkeit häufig das weiche Liegen verstanden wurde. Für Kranke und Behinderte hatte man sehr häufig nur einfache und harte Liegen zur Verfügung. Mit der Erkenntnis, dass eine bedarfsgerecht gelagerte Person, die einen erholsamen Schlaf genossen hat,

- sowohl widerstandsfähiger gegen eine vorhandene Krankheit ist,
- als auch in kürzerer Zeit regeneriert,

entstanden erste Ideen für Betten mit erweiterter Funktionalität.

Durch die Einführung eines winkelverstellbaren Rückenteils konnte man ohne zusätzliche Kissen die Liegenden in einer halbsitzenden Position einigermaßen stabil lagern. Dadurch war das Essen im Bett erheblich einfacher zu sich zu nehmen/ zuzuführen. Weitere Lagerungsformen wurden möglich, die sowohl schmerzmindernd als auch die Therapie unterstützend waren.

Die weitere Teilung der Liegefläche mit der Möglichkeit, die einzelnen Teile unter verschiedenen Winkeln einstellen zu können, führte zu neuen therapeutischen Lagerungsformen. Ein großer Vorteil dieser fest eingestellten Winkel in der Liegefläche ist, dass der Patient nicht, wie bei Kissenlagerung, durch unbewusste Bewegungen die Lagerung verstellen kann.

Mit der Entwicklung der höhenverstellbaren Liegefläche wurde zusätzlich, unter ergonomischen Gesichtspunkten, auf die Arbeit der Pflegenden Rücksicht genommen.

- Zum leichteren Einsteigen in das Pflegebett kann die Liegefläche abgesenkt werden.
- Während der Pflege kann die Liegefläche auf "Arbeitshöhe" (Matratzenoberkante etwa 80 cm hoch) angehoben werden.

Die zugelassenen Pflegebetten erfüllen heute folgende Anforderungen:

- Die eingesetzten Materialien erfüllen auch langfristig sehr hohe Ansprüche der modernen Hygiene bei einem überschaubaren Reinigungsaufwand
- Den Belastungen sowohl durch hohes Körpergewicht, als auch durch sehr viele Bewegungszyklen wird ohne Ausfälle standgehalten.
- Die Betten werden regelmäßig (wie gesetzlich vorgeschrieben) gewartet.

In den Jahren 1999 bis 2002 kam es in einigen Fällen unsachgemäßer Pflege in Kombination mit einer konstruktiven Schwäche in der Elektrik zu Kurzschlüssen in Pflegebetten. Als Folge kam es immer wieder zu Bränden in den Pflegebetten. Diese Schwäche wurde durch erhöhte Anforderungen an den Feuchtigkeitsschutz der Elektrik behoben. Alle zugelassenen Pflegebetten müssen in Bezug auf die Sicherheit mindestens die Anforderungen der Norm für Krankenhausbetten (EN 60601-2-52) erfüllen. Neben anderen Voraussetzungen wie dem Überrollschautz der Kabel, sollen die Antriebssysteme von Pflegebetten die Feuchtigkeitsschutzklasse IPX 4 haben.[1]

Die Entwicklung der Pflegebetten wurde in den letzten Jahren immer stärker in 2 Richtungen betrieben:

  1. Verbesserung der Ausstattung in vielen einzelnen Elementen (Verbesserte Handhabung der Steuerung, Umfeldsteuerung / Sprachsteuerung, Infrarot-Fernbedienung, mehr einzeln ansteuerbare Segmente des Lattenrostes usw.), Entwicklung von Design-Versionen für den privaten Markt, bei denen man den Unterschied zu einem herkömmlichen Bett nicht sofort erkennt.
    Hier sehen die Krankenkassen einen Übergang vom Hilfsmittel zur Linderung einer Behinderung zum Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Gleichzeitig bieten nicht nur klassische Sanitätshäuser, sondern auch qualifizierte Bettenfachgeschäfte diese Pflegebetten an.
  2. Vereinfachung der Ausstattung, um den Forderungen der Kassen nach Kostensenkung nachzukommen. Schnelle Montierbarkeit und Demontierbarkeit, um die Wiedereinsatzkosten gering zu halten. Einsatz von einfachen und robusten Materialien.

Grundlegender Aufbau

Das Pflegebett besteht aus
  1. einem Grundgestell, das zugleich auch den Bettrahmen hält,
  2. einem Lattenrost mit mehreren Möglichkeiten der Hochlagerung (z. B. Beine, Rücken),
  3. der Höhenverstellung der gesamten Liegefläche
Zubehör oder Sonderausstattung
- Feststellbare Rollen mit min. 100 mm Durchmesser, um das gesamte Pflegebett transportieren zu können,
- Aufrichthilfe mit einem Triangelgriff (Bettgalgen),
- Winkelverstellbarkeit der gesamten Liegefläche zur medizinischen Lagerung (z. B. Herz-Lage),
- Seitengitter, um das Herausfallen der Patienten zu verhindern,
- Fixierungsvorrichtungen, um unruhige Patienten zu "sichern".

Zusätzlich wird das Pflegebett mit einer speziellen Matratze ausgestattet, die nach dem Krankheitsbild des Patienten ausgewählt ist (z. B.: gegen Dekubitus, erhöhte Schmerzempfindlichkeit, etc.).

Ziele des Pflegebettes

  1. Lagerung eines Menschen unter bequemen Bedingungen zu ermöglichen, die erholsames Ruhen und Schlafen ermöglichen.
  2. Die elastische Lagerung des Liegenden, die sich an die Körperform und das –gewicht, sowie das Krankheitsbild des Patienten anpasst.
  3. Besondere Lagerungs- und Bewegungsmöglichkeiten zur Entlastung des Patienten und um verschiedene Therapiemaßnahmen im Bett zu ermöglichen.
  4. Dem pflegenden Umfeld die Arbeitsabläufe (z. B. Körperwäsche, Essen reichen) unter ergonomisch sinnvollen Bedingungen zu ermöglichen.
  5. Die besonderen Hygieneanforderungen in der Pflege zu erfüllen.

Vorgaben für Pflegebetten

Pflegebetten unterliegen in der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb den Bestimmungen

  1. des Medizinprodukte-Gesetz (MPG) (Gesetzgebung in Deutschland)
  2. der 93/42 EWG EG-Medizinprodukte-Richtlinie
  3. 89/336 EWG Elektromagnetische Verträglichkeit
  4. EN 1441 Risikoanalyse Medizinprodukte (Siehe Risikomanagement)
  5. EN 1970
  6. DIN EN 60601-1 medizinische elektrische Geräte
  7. DIN EN 60601-2-38 + A1
  8. DIN EN 60601-2-52 (Vorgesehen als Ersatz für EN 1970 und DIN EN 60601-2-38)

Kostenübernahme für Pflegebetten durch die gesetzlichen Krankenkassen (Deutschland)

Wenn eine entsprechende Indikation (lange Bettlägerigkeit die Pflege notwendig macht, Bedarf besonderer Lagerungsformen usw.) vorliegt, müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern ein Pflegebett zur Verfügung stellen. Die Pflegebetten die von den Krankenkassen eingesetzt werden dürfen, müssen entsprechend dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (Krankenversicherung – SGB V) oder dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Pflegeversicherung – SGB XI) in den jeweiligen Verzeichnissen (Hilfsmittelverzeichnis oder Pflegehilfsmittelverzeichnis) gelistet sein. Für Pflegebetten sind folgende Nummernkreise vorgesehen:

  1. (SGB V) 19.40.01.0001 bis 19.40.01.3999 - In diesen Nummernkreisen sind Pflegebetten mit rein manueller Verstellung bis hin zu vollständig elektrischer Verstellung gelistet.
  2. (SGB XI) 50.45.01.0001 bis 50.45.01.2999 - In diesen Nummernkreisen sind Pflegebetten mit rein manueller Verstellung bis hin zu vollständig elektrischer Verstellung, sowie Pflegebetten für kleinwüchsige Menschen und Kinder gelistet.

Um in diesen Hilfsmittel-Verzeichnissen gelistet zu werden, muss ein Produkt besondere Freigabeverfahren durchlaufen. Zu den Freigabekriterien gehören die Belastbarkeit, genauso wie die Langlebigkeit und die konstruktive sowie bauliche Sicherheit. Die Einhaltung dieser Kriterien werden von unabhängigen Testinstituten geprüft. Hilfsmittel, die nicht gelistet sind, benötigen der Einzelfreigabe sowohl von der gesetzlichen, als auch der privaten Krankenkasse.

Abgrenzungen zu anderen Bauformen

Aufstehbett 
- Alle Grundfunktionen eines Pflegebettes. Zusätzlich noch die Drehfunktion, die einen Menschen aus der Liegeposition elektromotorisch betrieben in die Sitzposition bringt. In der Sitzposition (Rücken- und Seitenlehnen) sind viele Aktivitäten wie Essen, Lesen usw. einfacher durchführbar. Es bietet zusätzlich elektromotorische Unterstützung des Aufstehens. Der Einsatzbereich von Aufstehbetten:
→ Erhaltung der Selbstständigkeit, sowie das Wiederausbilden (z. B.: nach einem Schlaganfall)
→ Unterstützung des Kreislaufes, der Atmung, sowie der Darm- und Blasentätigkeit bei langfristig Bettlägerigkeit.
→ motorische und funktionale Unterstützung der aktiven und passiven Mobilisation.
Einlegerahmen 
- Alle Grundfunktionen eines Pflegebettes. Ein System, das es ermöglicht, die Funktionalität eines Pflegebettes in einem herkömmlichen Bettrahmen nachzurüsten. Das vorhandene Lattenrost wird entfernt. Der Einlegerahmen, der über ein eigenes elektromotorisches Lattenrost verfügt, wird eingesetzt. Ein Einlegerahmen kann sowohl im Einzelbett, als auch im Doppelbett installiert werden. Die Funktionalität des Pflegebettes wird in das gewohnte Design des Schlafzimmers integriert.
Krankenhausbett 
– Alle Grundfunktionen eines Pflegebettes. Allerdings gibt es in Krankenhäusern erhöhte Anforderungen an die Hygiene, sowie an die Stabilität und die Langlebigkeit eines Bettes. Häufig sind Krankenhausbetten mit besonderen Vorrichtungen ausgestattet (z. B.: Halterungen für Infusionen, Anschlüsse zur Intensiv-Versorgung usw.).
Seitenlagerungsbett 
- Alle Grundfunktionen eines Pflegebettes. Die Liegefläche eines Seitenlagerungsbettes kann in der Längsachse gedreht bzw. angewinkelt werden. Dies geschieht üblicherweise durch Anheben einer Längsseite der Liegefläche. Alternativ gibt es auch Varianten, bei denen die Liegefläche in Längssegmente geteilt ist. Diese Längssegmente lassen sich dann als Gruppe oder einzeln anwinkeln.
Die Druckbelastungsfläche des im Bett Liegenden wird durch die Veränderung des Winkels verschoben. Einzelne Flächen werden entlastet und die Auflagefläche variiert (Flächenpressung des Körpers erhöht oder gesenkt).
Diese Umlagerungen können zeitlich gesteuert, immer wiederholend durchgeführt werden. Man erreicht mit dieser Methode einen ähnlichen Dekubitusschutz wie bei einer Wechseldruck-Matratze. Ein wesentlicher Unterschied zur Wechseldruckmatratze besteht im Liegempfinden. Das Liegen auf einer Wechseldruckmatratze wird häufig mit dem Liegen auf einer Luftmatratze verglichen. Im Seitenlagerungsbett liegt der Patient üblicherweise auf einer Schaumstoffmatratze. Bei der Seitenlagerung besteht das Risiko, dass der Patient, wenn er die Seitenlagerung nicht selbst steuert, in eine ungeplante und möglicherweise unangenehme Liegeposition gebracht wird.
Stehbett 
- Alle Grundfunktionen eines Pflegebettes. Zusätzlich kann der liegende Patient über das Fußende in eine Stehposition gebracht werden. Das Stehbett ist für das Stehtraining von Para- und Tetraplegikern geeignet. Es unterstützt den Kreislauf, die Atmung, sowie die Darm- und Blasentätigkeit. Die eigentliche Stehfunktion kann bei den meisten Patienten nur in fixierter Lage angesteuert werden. Die Hilfe zur Selbstständigkeit ist nur sehr begrenzt möglich.

Begriffsklärung umgangssprachlicher Anwendung

Sanitätshausbett 
- Entspricht dem Pflegebett. Da Pflegebetten früher fast nur über Sanitätshäuser vertrieben wurden, hat sich dieser Begriff in einigen Gegenden eingebürgert.
Seniorenbett 
- Immer wieder wird hiermit ein Pflegebett gemeint.
- Im Bettenfachhandel wird unter diesem Begriffes aber ein normales Bett mit erhöhter Liegefläche (Höhe Matratzenoberkante > 50 cm) verstanden. Ziel dieser höheren Liegefläche ist es, dass sich die Füße in der Sitzposition oberhalb des Fußbodens befinden, man also aus dem Bett rutschen kann. Dadurch kommt es zu einem dynamischen Aufstehablauf, bei dem der übliche Kraftaufwand des Körperanhebens während des Aufrichtens erheblich gesenkt wird.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ärztekammer Nordrhein: Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten nach einer Medizinprodukteinformation des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2001. Abgerufen am 10. April 2009

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