Pflegekasse

Pflegekasse

Die Pflegekassen sind in Deutschland die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sie sind bei den Krankenkassen sowie bei der Bundesknappschaft errichtet worden, letztere ist für die Pflegeversicherung der knappschaftlich Versicherten zuständig.

Rechtsform und Organisation

Obwohl die Pflegekassen den Krankenkassen eng angegliedert sind, handelt es sich um eigenständige Behörden. Die Pflegekassen sind wie die gesetzlichen Krankenkassen rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auch die Pflegekassen sind nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert, wobei die Selbstverwaltungsorgane der jeweiligen Krankenkasse auch die Aufgaben der Organe der Pflegekassen übernehmen. Die Mitarbeiter der Pflegekassen sind Beschäftigte der Krankenkassen. Die Pflegekasse erstattet der Krankenkasse den Kostenaufwand, der für die Führung der Geschäfte entsteht; zwischen den beiden Trägern werden die Verwaltungskosten anteilsmäßig ausgeglichen. Dies gilt ebenso für die Kosten für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der auch für die Pflegekassen tätig wird. So ist es eine der Kernaufgaben des MDK, Pflegegutachten zu erstellen und die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zu begutachten.

Aufgaben der Pflegekassen

Die Pflegekassen haben eine Reihe von gesetzlichen Aufträgen wahrzunehmen. Diese finden sich im Elften Buch Sozialgesetzbuch, in welchem die Belange der sozialen Pflegeversicherung geregelt sind.

  • Sie erbringen Leistungen der Pflegeversicherung für ihre Versicherten. Dazu zählen Sach- und Geldleistungen ebenso wie Dienstleistungen. Dabei müssen sie die pflegerische Versorgung der Versicherten koordinieren und stets die Effektivität und die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen überwachen.
  • Die Pflegekassen sind gehalten, Schulungen und Pflegekurse für Pflegepersonen durchzuführen.
  • Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zahlen die Pflegekassen Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbstätige Pflegepersonen.
  • Die Pflegekassen müssen ein Versichertenverzeichnis führen und bestimmte Statistiken erstellen.
  • Sie müssen die ihnen zustehenden Beiträge einziehen, ihre Finanzmittel verwalten und darüber auch Rechenschaft ablegen.
  • In Zusammenarbeit mit den Trägern der Kranken- und Rentenversicherung sind die Pflegekassen gehalten, durch Prävention sowie Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
  • Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über die ihnen zustehenden Leistungen zu informieren und zu beraten.
  • Aufgabe der Pflegekasse ist es ebenso, Verträge mit den Erbringern von Pflegeleistungen zu schließen (Pflegesachleistung). Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, dass Pflegekassen eigene Pflegekräfte stellen, was jedoch in der Praxis kaum Bedeutung hat.
  • Die Pflegekassen müssen darauf hinwirken, dass eine flächendeckende Versorgungsstruktur hinsichtlich der Pflege erreicht und erhalten wird.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Pflegekasse — Pfle|ge|kas|se, die: Pflegeversicherung …   Universal-Lexikon

  • Pflegekasse — Träger der sozialen ⇡ Pflegeversicherung (§§ 1 III, 46 I SGB XI). Die P. sind selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 46 II SGB XI) unter staatlicher Aufsicht. Die Aufgaben werden zwar von den Krankenkassen wahrgenommen und die P …   Lexikon der Economics

  • Pflegekasse — Pfle|ge|kas|se …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Pflegeversicherung (Deutschland) — Die Soziale Pflegeversicherung (PV) in Deutschland ist der jüngste eigenständige Zweig der Sozialversicherung. Er wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI)[1] als… …   Deutsch Wikipedia

  • PflegeVG — Die Pflegeversicherung (PV) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfen zu leisten. Diese werden im Einzelfall je nach dem Grad der… …   Deutsch Wikipedia

  • Pflegepflichtversicherung — Die Pflegeversicherung (PV) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfen zu leisten. Diese werden im Einzelfall je nach dem Grad der… …   Deutsch Wikipedia

  • Pflegestufe — Die Pflegeversicherung (PV) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfen zu leisten. Diese werden im Einzelfall je nach dem Grad der… …   Deutsch Wikipedia

  • Pflegestufen — Die Pflegeversicherung (PV) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfen zu leisten. Diese werden im Einzelfall je nach dem Grad der… …   Deutsch Wikipedia

  • Qualitätssicherungsbesuch — Die Pflegeversicherung (PV) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfen zu leisten. Diese werden im Einzelfall je nach dem Grad der… …   Deutsch Wikipedia

  • Soziale Pflegeversicherung — Die Pflegeversicherung (PV) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfen zu leisten. Diese werden im Einzelfall je nach dem Grad der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”