Kirchenamt (Stellung)

Kirchenamt (Stellung)
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Inhaltsverzeichnis

Definition

Römisch-Katholische Kirche

In der römisch-katholischen Kirche bezeichnet Kirchenamt eine offizielle Stellung, die mit einer bestimmten Würde und Verantwortung verbunden ist. Dabei wird unterschieden:

  • Ämter, zu deren Erlangung keine sakramentale Weihe nötig ist, zu denen die Amtsträger aber von der Kirche beauftragt werden. Dies sind zum einen liturgische Ämter wie Lektor und Akolyth (vor dem Konzil niedere Weihen), zum anderen Ämter wie die des Abtes, Priors, Pastoralreferenten, Gottesdienstbeauftragten oder Kommunionhelfers.

Protestantische Kirchen

Im Protestantismus bezeichnet der Begriff „Amt“ ein übergeordnetes geistliches Amt, das eine Vielzahl von Funktionen und Aufgaben innerhalb der Kirche umfasst.

Geschichtliche Entwicklung einer Ämterstruktur im 1. bis 3. Jahrhundert

Die Ausprägung der Ämterstruktur gehört zu den prägenden Elementen der Gesamtkirche. Das Amt zeichnete sich durch eine dauerhafte Übertragung auf den entsprechenden Amtsträger sowie durch eine rechtlich und theologische Begründung aus[1]. Die Ursprünge für die Ausbilder der Ämterstruktur liegen im 1. Jahrhundert, um die Jahre 90/100[2]. Um 150–180, spätestens aber im 3. Jahrhundert, hatte sich überall die dreistufige Ämterstruktur mit Bischof, Presbyter und Diakon ausgebildet[3].

Urchristentum

Das Urchristentum kannte keinen dreistufigen Ämteraufbau. Stattdessen gab es eine Vielfalt verschiedener Funktionen zur Verkündigung, Lehre, Gemeindeleitung und -betreuung[4]. Eine einheitliche Struktur hatte sich noch nicht ausgebildet. In Jerusalem gab es die Presbyterverfassung, in Palästina und Syrien die Betreuung durch Wanderprediger und in den paulinischen Gemeinden die funktionale Gemeindeleitung[5].

Die Presbyterverfassung richtete sich nach dem Vorbild der jüdischen Synagogen. Sie löste nach 50 n. Chr. die Apostel ab. Die Presbyterverfassung existierte auch in Kleinasien und in Rom.

In Palästina und Syrien dagegen wurden die ersten Christen von charismatischen Wanderpredigern betreut, die oft auch als Apostel oder Propheten bezeichnet wurden. Ihre Hauptaufgabe war die Verkündigung und die Lehre[6].

In den paulinischen Gemeinden dagegen war das Amt bereits ortsgebunden. Die Funktionen wurden von Gemeindemitgliedern entsprechend ihrer persönlichen Eignung zugewiesen, jedoch zunächst ohne feste Kompetenzabgrenzung oder personale Zuordnung. Ab dem Jahr 60 sind die Begriffe „Episkopos“ (Aufseher) und „Diakonos“ (Diener, Gehilfe) nachweisbar. Etwa um das Jahr 80 dürften die Episkopen die eigentlichen Leiter der Gemeinden geworden sein[7], wobei es damals noch keinen Monepiskopat, also keine Leitung durch einen einzelnen Episkopen gegeben hat[8].

Entstehung des Monepiskopats

Die weitere Entwicklung der Ämterstruktur ist nur dünn bezeugt[9]. Die Verbindung von Presbyterverfassung und paulischem Modell führte dazu, dass die kollektive Leitung einer Gemeinde zwischen 80 und 150 das vorherrschende Prinzip war[10]. Es handelte sich um ein Kollegium von Presbytern (Ältesten), von denen einige auch als Episkopen bezeichnet wurden. Ein Bischofsamt im heutigen Sinn existierte noch nicht[11].

Apostolische Sukzession

Die Theorie der Apostolischen Sukzession bezeugt zuerst der 1. Clemensbrief, der zwischen 95 und 100 geschrieben wurde[12]. Der Brief begründet die Dignität der Gemeindeämter dadurch, dass die von Jesus Christus ausgesandten Apostel überall in den von ihnen gegründeten Gemeinden ihre Schüler als Vorsteher eingesetzt hätten, die dieses Amt wiederum an ihre Schüler weitergegeben hätten (Sukzession/Amtsnachfolge).

Ordination

Eng mit der Herausbildung des Sukzessionsgedankens steht die Praxis der Ordination, die etwa zur selben Zeit aufkam[13]. Die Amtsträger wurden durch die biblisch bezeugte Handauflegung legitimiert. Dies betraf zunächst diejenigen aus dem Kollegium der Presbyter, die mit Leitungsaufgaben betreut waren, also Episkopen waren. Im Judentum beauftragte der Rabbi seinen Schüler durch Handauflegung, die erhaltene Lehre weiterzugeben. Die christliche Ordination bedeutete analog hierzu die Bindung des Beauftragten an die apostolische Lehrtradition[14].

Monepiskopat

Die Pastoralbriefe lassen schließlich die Tendenz erkennen, dass aus dem Kreis der Presbyter einer hervorragt, der als Bischof (Episkopos) besondere Würde erhält. Dies führte zur Entstehung des Monepiskopats[15]. Jede Gemeinde soll nur durch einen Bischof geleitet werden, ein Ideal, dass sich im 2. Jahrhundert langsam durchsetzt. Ignatius von Antiochien entwickelt gleichzeitig eine Theologie des geistlichen Amts und deutet die Ämtertrias aus Bischof, Presbyter und Diakon als Abbild der himmlichen Hierarchie Gott, Christus, Apostel. Zudem weist er dem Bischof die entscheidende Rolle bei der Gemeindeleitung zu, vor allem, um Häresien von den einfachen Gemeindemitgliedern fernhalten zu können.

Verfestigung der Struktur

Die Abwehr von Häresien beschleunigte die Verfestigung der Ämterstruktur. Das Bischofsamt, zuerst vornehmlich als Lehramt, dann aber immer mehr als Leitungsamt verstanden[16], sollte die Kontinuität zur apostolischen Überlieferung sicherstellen. Irenäus von Lyon und Tertullian betonten gegenüber der Gnosis mit ihren geheimen Offenbarungen, dass die Sukzession der Bischöfe die Wahrheit der kirchlichen Lehre garantiere. Ein weiterer wichtiger Repräsentant dieses Episkopalismus war Cyprian von Karthago. Sukzession bedeutete zunächst vor allem Kontinuität in der Lehre. Ab dem 3. Jahrhundert bekam die Weihe immer größere Bedeutung, was zu einer Verstärkung der Bedeutung der Ämterkontinuität führte. Der Bischof wurde zum Fundament der Kirche, wer nicht mit dem Bischof in Einheit stand, gehörte nach Cyprian nicht zur Kirche.

Gewählt wurde ein Bischof in der Frühzeit von der ganzen Gemeinde einschließlich des Ortsklerus[17], geweiht wurde er von Bischöfen aus Nachbargemeinden. Ab dem 4. bzw. 5. Jahrhundert änderte sich dies. Nun spielte der Bischof der Provinzhauptstadt, der Metropolit, bei Wahl und Weihe eine große Rolle, die Beteiligung der Laien dagegen ging zurück.

Die Übernahme des Priestertitels

Die heidnischen Religionen kannten das Amt des Priesters, der den Kult zu beaufsichtigen hatte. Bei Tertullian und Hippolyt ist erstmals die Übernahme dieser Bezeichnung für die Bischöfe bezeugt[18]. Die bedeutete eine Annäherung an die spätantike Umwelt, mit deren Kult man in Konkurrenz getreten war. Zudem ermöglichte es die Übernahme der Bezeichnung dem Bischof, sich in der römisch-hellenistischen Gesellschaft als sakraler Amtsträger legitimieren zu können[19]. Später wurde die Bezeichnung eingeschränkt auch auf die Presbyter übertragen.

Gemeindeleitung durch den Bischof

Seit dem 3. Jahrhundert unterstanden alle wesentlichen Gemeindeaktivitäten der Autorität des jeweiligen Ortsbischofs. Die waren vor allem Gottesdienst, im besonderen die Eucharistie, die Taufe, die Buße, die Rechtsprechung und die Armenfürsorge. Dies prägte die Kirchenstruktur für die weiteren Jahrhunderte.

Die Kompetenzen des Bischofs waren aber insofern auch begrenzt, als das schon im 3. Jahrhundert das Synodenwesen ausgebildet wurde. Synoden (Konzilien) setzten sich aus Bischöfen zusammen und hatten Entscheidungsbefugnis, der sich auch der einzelne Bischof zu beugen hatte.

Einschränkungen ergaben sich zum auch daraus, dass während der Ausdehnung des Christentums nicht mehr in jeder Stadt ein Bischof installiert wurde. Stattdessen beauftragte der Bischof Kleriker mit delegierten Befugnissen, die Seelsorge in von der Bischofsstadt entfernten Gemeinden zu übernehmen. Daraus entwickelte sich die Pfarrstruktur.

In der Römisch-katholischen Kirche wurden die Kompetenzen des Bischofs vor allem durch die Ausprägung des Papst-Primats eingeschränkt.

Frauen in Ämtern

In der Geschichte der Kirche galten Frauen lange Zeit bzw. bis weit in das 20. Jahrhundert aus diesen geistlichen Ämtern als ausgeschlossen (bezogen auf die römisch-katholische als auch auf die protestantischen Kirchen). Eine feministisch-theologische Perspektive führt zu der Frage, ob der Ausschluss von Frauen historisch schon immer Faktum war und wenn nicht, wie es zu diesem Ausschluss gekommen ist. Traditionell wird diese Frage nicht im Kontext der historischen Forschung zur Herausbildung von Gemeindeämtern untersucht, sondern neben den „normalen“ Kirchenämtern als „Frauendienste“ verhandelt. Es liegt die Prämisse zugrunde, dass Frauen nicht selbstverständlich an Gemeinde- und Gottesdiensten beteiligt waren. Ein Blick auf die urchristliche Zeit soll die Art und Weise der Beteiligung von Frauen an der Gemeindeorganisation klären.

Sprachliches Problem in der exegetischen Literatur

Beispielhafte Argumentationsstruktur für den Ausschluss von Frauen aus Kirchenämtern

1. Das Maskulinum im Griechischen und Lateinischen schließt Frauen

in frühchristlichen Texten ein (zum Beispiel bei „Heilige“, „Auserwählte“ und „Gerechte“).

2. Frauen müssen nicht extra genannt werden.
3. Weil Frauen nicht genannt werden müssen, werden sie nicht genannt.
4. Frauen in Ämtern müssen nicht erforscht werden, weil sie nicht extra genannt werden.
5. Weil Frauen in Ämtern nicht extra genannt werden, hat es keine Frauen in Ämtern gegeben.
6. Weil es Frauen in Ämtern nicht gegeben hat, sollen Frauen keine Ämter ausüben.
7. Generell dürfen Frauen keine Kirchenämter ausüben.

Forschungsansatz

Die historische Frauenforschung versucht differenziert die Mehrdimensionalität der frühchristlichen Gesellschaft und ihrer Geschichte zu ergründen. Dafür greift eine interdisziplinäre Forschungsperspektive die Methodik aus den Bereichen der Religions- und Sozialwissenschaften, aus der Theologie und den Gender Studies im Hinblick auf eine kritische Reflexion der erkenntnisleitenden Interessen.

Die Bearbeitung der Frage, ob der Ausschluss von Frauen historisch durch Fakten belegbar ist oder wenn nicht, wie es zu diesem Ausschluss kam, setzt unter anderem den Einbezug von folgenden Aspekten voraus:
Auf sprachlicher Ebene ist der Bedeutungswandel von Begriffen bei der Analyse des Quellenmaterials zu berücksichtigen. Das generische Maskulinum im Griechischen und Lateinischen zeigt nicht eindeutig, ob Frauen mitgemeint, abwesend oder explizit nicht miteingeschlossen waren. Außerdem sind die Quellen und Texte in ihren Entstehungskontexten sowie die Möglichkeit einer zeitbedingten Unvollständigkeit zu berücksichtigen.

Herausbildung von christlichen Ämtern

  • Hauskirchen

Das Gemeindeleben in Kleinasien des 1. bis 3. Jahrhunderts war sozial, politisch, ökonomisch und religiös von der hellenistisch-römischen Antike geprägt. In zahlreichen Hauskirchen, die im Zusammenschluss die Ortsgemeinden bildeten, fand das frühchristliche Zusammenleben ohne festes Ordnungssystem statt. Die einzelne Hausgemeinde ist als Stützpunkt der Mission, Versammlungsstätte, Raum des Gebets und als Ort der Unterweisung in die christliche Botschaft zu verstehen. Die neutestamentlichen Briefe dokumentieren den Austausch der Ortsgemeinden untereinander durch die Wandercharismatiker/innen, die von Ort zu Ort zogen. Erst um die Wende zum 2. Jahrhundert ist von einer hierarchisch konzipierten Gemeinde auszugehen, die unterschiedliche Funktionen und Tätigkeitsbereiche für Männer und Frauen vorsah.

  • Charismatische Autorität

Im ersten Jahrhundert kann von einem Begriff des Amtes noch nicht gesprochen werden. Verschiedene Führungsrollen wie zum Beispiel der Diakon/dieDiakonin und der Apostel/die Apostelin standen den Mitgliedern der urchristlichen Bewegung offen. Herausgehobene Funktionen wurden mit charismatischen Eigenschaften begründet. Die Prophetie galt als eine der höchsten Gaben des Geistes und legitimierte die Autorität von Propheten und Prophetinnen, die als Umherreisende mehr Ansehen genossen als die Organisatorinnen und Organisatoren der örtlichen Gemeinden.

  • Haushalt „Gottes“ – Amtliche Autorität

In der Zeit vom 1. bis zum 3. Jahrhundert ist eine Entwicklung vom Hauskirchenmodell zum Haushalt „Gottes“ auszumachen, die eine Verlagerung der Autorität von überregionalen auf regionale Ämter mit sich bringt. Charismatische Eigenschaften verlieren an Bedeutung während lokale Gemeindeleiter als die „eigentlichen“ Nachfolger der Apostel an Autorität gewinnen. Die Prophetie verschwindet allmählich aus den Gemeinden bzw. wird an den Rand der christlichen Bewegungen gedrängt. Gleichzeitig werden Frauen von ihren gemeindlichen und überregionalen Führungsrollen immer mehr ausgeschlossen, vermutlich einhergehend mit einem Lehrverbot. Am Ende dieses Institutionalisierungsprozess der unterschiedlichen Ortsgemeinden zu einer Großkirche steht um 300 eine patriarchale Organisationsstruktur mit einem 3-Ämter-Modell, in der der Bischof als Oberhaupt über den Presbytern/Presbyterinnen und den Diakonen und Diakoninnen steht. Zunächst sind Frauen noch als Diakoninnen tätig bis sie ganz aus der Gemeindeleitung verschwinden. In anderen christlichen Gruppierungen wie der Ostkirche, dem Gnostizismus und der „Neue Prophetie“ gibt es weiterhin Prophetinnen, Diakoninnen etc. bis ins Mittelalter. Insgesamt kann diese Entwicklung als geschlechtsspezifische strukturelle Ausgrenzung interpretiert werden.

Autorität von Frauen

  • Prophetinnen im 1. bis 3. Jahrhundert

Das Erste Testament berichtet von Frauen in anerkannten Führungsrollen wie die Prophetinnen Mirjam, Hulda und Debora. Mirjam spielte neben Mose und Aaron im Kontext der Herausführung aus Ägypten eine wichtige Rolle als Wortführerin (Num 12) und forderte die Menschen zum Glauben auf (Ex 15,20-21). Vermutlich geriet sie in einen Konflikt um den Führungsanspruch mit Mose, in dessen Folge Mirjam immer mehr verdrängt wurde. Der Prophetin Debora (Ri 4) kommt möglicherweise eine Gründerfunktion bei der Entstehung Israels zu. Die Prophetin Hulda (2 Kön 22,14) wirkte in Jerusalem zu Lebzeiten des Jeremia, wo aufgrund ihres Gotteswortes Reformen durchgeführt wurden.

Im Neuen Testament werden die vier Töchter des Philippos als prophezeiende Frauen (Ag 21,8-11) beschrieben sowie die Frau Jezabel als falsche Prophetin (Apk 2,18-23) und Hanna als Prophetin (Lk 2,36f) ausgewiesen. Paulus berichtet, dass es in der Gemeinde von Korinth prophezeiende und betende Frauen gibt (1 Kor 11,2-16). Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass Prophetinnen dort mitgemeint wurden, wo „Propheten“ genannt werden (1 Kor 12,28f; 14,29-32, Eph 2,20; 3,5; 4,11, Apk 10,7; 11,18; 16,6; 18,20+24; 22,6+9).

Neben der sich formierenden Großkirche gab es Prophetinnen wie Maximilia und Priska der „Neuen Prophetie“ (Montanismus) oder die namenlose Prophetin in Cäsarea, die zur Zeit der Verfolgung in Kappadozien im 3. Jahrhundert nach dem Ritus der Großkirche predigte und die Eucharistie feierte. Männliche Führungspersonen der Großkirche reagierten mit Widerstand auf diese Prophetinnen in Form von Ausschluss bei der Gemeindegestaltung, Stigmatisierungen und Dämonisierung.

  • Apostelinnen

Im Neuen Testament gibt es eine namentlich genannte Apostelin Junia (Röm 16,7). Seit dem 12. Jahrhundert wurde immer wieder mit einer Fehlübersetzung aus dem Frauennamen ein „Junias“ herausgelesen. Jedoch lesen die ältesten Handschriften und Bibelübersetzungen zum Römerbrief sowie griechische und lateinische Römerbriefkommentare aus dem 3. bis 12. Jahrhundert den weiblichen Namen.

  • Diakoninnen

Grundsätzlich ist der Begriff „diakonein“ als Liebeswerk, Fürsorge- und Gottesarbeit von christlichen Menschen für christliche Menschen zu verstehen (Mk 10,42-45). Die erweiterte Untersuchung des Begriffes „diakonein,“ weist darauf hin, dass Männer und Frauen in der Alten Kirche mit gleichen Funktionen bedacht wurden. Anzunehmen ist aber auch, dass in der hellenistischen Gesellschaft Kleinasiens unterschiedlich bewertete Tätigkeiten von Männern und Frauen zu jeweils unterschiedlichen Vorstellungen von „diakonein“ führten. So versuchen einige Quellen wie die Pastoralbriefe im Neuen Testament einen Unterschied zwischen einem Männerdiakonat und Frauendiakonat zu machen. Aufgrund der androzentrischen Sprache und Perspektive der Autoren kann davon ausgegangen werden, dass auch Frauen tatsächlich „diakonia“ in den urchristlichen Gemeinden ausübten. In diesem Sinne ist Philipper 1,1 auf Männer und Frauen zu beziehen.
Die „diakonoi“ sind Diener bzw. Dienerinnen der Heiligen, ihre „Diakonia“ umfasst alle Tätigkeiten für die Gemeinde (Essenszubereitung, Krankenbesuche, Gastfreundschaft, Gottesdienst, Dienst für die Heiligen etc.). Sie findet zum Beispiel als Versorgungsgemeinschaft von Frauen für Witwen statt (1 Tim 5,16).
Die Schwiegermutter des Petrus wird zu einer Dienerin Jesu (Mk 1,31) und dienende Frauen ziehen mit den Zwölf umher, um zu predigen (Lk 8,1-3). Phöbe ist vermutlich Hausherrin, Gastgeberin und Dienerin auch im Sinne einer Gemeindeleiterin (Röm 16,1-2) und unterscheidet sich nicht von Paulus als „diakonos“ (2 Kor 6,4 + 11,23). 1 Tim 3,11 weist auf ein wahrscheinliches Diakonat von Frauen hin.

  • Jungfrauen und Witwen

Im 3. Jahrhundert festigen sich langsam die kirchlichen Strukturen und es bilden sich zahlreiche Ämter heraus. Zunächst bleibt unklar, in welchem Verhältnis diese zueinander durch Ordination bzw. Nicht-Ordination einnehmen und inwieweit Frauen Funktionen übernehmen sollen.
Die „Apostolische Tradition“ Hippolyts von 235 n. Chr. beschreibt neben den inzwischen gefestigten kirchlichen Ämtern des Presbyters, Bischofs und des Diakons u. a. die gottgeweihte Jungfrau und die Witwe. Jungfrauen werden nicht ordiniert, sondern geweiht. Ebenso die Witwen, die namentlich gewählt und zum Gebet eingesetzt werden.
Eusebius benennt den Klerus von Rom unter Kornelius (251–253 n. Chr.): Nach dem Bischof, den Presbytern, Diakonen, Subdiakonen, Akoluthen, Exorzisten, Lektoren und Türwächtern werden die Witwen und Hilfsbedürftigen aufgezählt. Es ist nicht eindeutig, ob Witwen beamtet und besoldet wurden wie der Klerus. In der syrischen Didaskalia aus dem 3. Jahrhundert wird den Witwen eine Art Lohn zugestanden.
Jungfrauen und Witwen werden unter anderem von Tertullian genannt und als kirchlicher Stand verstanden, der sich dem Dienst Gottes hingegeben hat. Die gottgeweihten Jungfrauen zeichnen sich darüber hinaus durch ein Leben in Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen aus.

Im Neuen Testament werden Gemeindewitwen erwähnt (1 Tim 5,3).
Für den Stand der Witwen ist entscheidend, dass sie nicht ordiniert werden sollen. Es ist unklar, ob die Textquellen eine Realität beschreiben oder eher Vorschriften sein sollen, um eventuell die Bedeutung von Witwen innerhalb der Kirchenhierarchie zu mindern.

  • Bischöfinnen

Das Neue Testament gibt wenig Auskunft über die Entstehung einer Kirchenverfassung und über die Aufgaben des frühchristlichen Amtes des Episkopos (Phil 1,1; Apg 20,28; 1 Tim 3,2; Tit 1,7). Es sind weder Männer noch Frauen namentlich als Bischof bzw. Bischöfin ausgezeichnet. Über die Struktur der Gemeinden und deren Hausgemeinden als kleinste Einheit kann die Funktion der Gemeindeverwaltung bzw. die Leitung einer Hausgemeinde als eine Art Vorläufer des Bischofsamtes abgeleitet werden. Es gibt Frauen wie Nympha (Kol 4,15), Tavia (IgnSm 13,2), Prisca (1 Kor 16,19) und die Witwe des Episkopos (IgnPol 8,2) als Leiterinnen von Hausgemeinden, die gewissermaßen frühchristliche Episkopinnen waren. Vermutlich sollte das Episkopa später ausschließlich Männern vorbehalten sein (1 Tim 3,1-7). Ab dem 3.Jahrhundert ist von einem monarchischen Episkopat auszugehen. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, das Presbyterinnen, eingesetzte Witwen und die Ehefrauen von Bischöfen ähnliche Ämter bekleideten und in Konkurrenz zu den Bischöfen standen. Andere christliche Bewegungen wie der Montanismus setzten Bischöfinnen ein.

Fazit

Frauen übernahmen bereits in der frühen Kirche Dienste als Prophetinnen, Apostelinnen, Presbyterinnen und Diakoninnen, Witwen und Jungfrauen. Der Stand der gottgeweihten Jungfrauen (Ordo virginum) besteht bis heute in der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche fort. Den Stand der Witwen gibt es nur noch in der orthodoxen Kirche.

Seit den 70er Jahren werden Frauen in den protestantischen Kirchen ordiniert (siehe Frauenordination). In der römisch-katholischen Kirche werden Frauen mit der Begründung der apostolischen Sukzession und dem Priester als Handelnder „in persona christi“ ausgeschlossen.

Siehe auch

Literatur

  • Hauschild, Wolf-Dieter: Lehrbuch der Kirchen und Dogmengeschichte, Band 1, Alte Kirche und Mittelalter, 3. Aufl., Güterloher Verlagshaus, Gütersloh, 1995 ISBN 978-3-579-00093-0
  • Eisen, Ute: Amtsträgerinnen im frühen Christentum. Epigraphische und literarische Studien.(Forschungen zur Kirchen- und Dogmengeschichte 61). Göttingen 1996
  • Jensen, Anne: Frauen im frühen Christentum. Unter Mitarbeit von Livia Neureiter. Bern/Berlin/Brüssel/Frankfurt am Main/New York/Oxford/Wien: Peter Lang 2002
  • Jensen, Anne: Gottes selbstbewußte Töchter. Frauenemanzipation im frühen Christentum?. Freiburg/Basel/Wien: Herder 1992
  • Leutzsch, Martin: Urchristliche Prophetinnen und ihre Wirkungsgeschichte. In: Richard Faber, Susanne Lanwerd (Hg.): Kybele – Prophetin – Hexe. Religiöse Frauenbilder und Weiblichkeitskonzeptionen. Würzburg 1997, S. 55–74
  • Schottroff, Luise: DienerInnen der Heiligen. Der Diakonat der Frauen im Neuen Testament. In: Gerhard K. Schäfer, Theodor Strohm (Hg.): Diakonie – biblische Grundlagen und Orientierungen. Ein Arbeitsbuch zur theologischen Verständigung über den diakonischen Auftrag. Heidelberg 1990, S. 222–242
  • Schüngel-Straumann, Helen: Anfänge feministischer Exegese. Gesammelte Beiträge, mit einem orientierenden Nachwort und einer Auswahlbibliographie. Münster 2002
  • Schüssler Fiorenza, Elisabeth: Zu ihrem Gedächtnis ….Eine feministisch-theologische Rekonstruktion der christlichen Ursprünge. Gütersloh 1988

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 88
  2. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 88
  3. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 88
  4. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 88
  5. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 88
  6. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 88
  7. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 88
  8. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 89: Die zu jener Zeit erhobene Forderung nach einem Monepiskopat bedeutet, dass ein solcher noch nicht existiert hat.
  9. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 88
  10. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 88
  11. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 89
  12. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 89
  13. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 89
  14. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 89
  15. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 89
  16. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 89
  17. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 90
  18. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 91
  19. Hauschild: Lehrbuch der Dogmen- und Kirchengeschichte I, 3. Aufl., S. 91

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