- Pharmazieingenieur
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Ein Pharmazieingenieur (auch Pharmazie-Ingenieur) gehört in Deutschland zum pharmazeutischen Personal in der Apotheke und wurde an Ingenieurschulen in der DDR ausgebildet.
Das dreijährige Studium bezog sich vor allem auf die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln. Innerhalb des Rechtsraumes der DDR durften sie den Apotheker als Apothekenleiter vertreten, im Bereitschaftsdienst eingesetzt werden und in Ausnahmefällen auch eine Ausgabestelle (kleinere Apotheke) leiten. Mit der Wiedervereinigung haben Pharmazieingenieure ähnliche Befugnisse wie Apothekerassistenten erlangt. Diese dürfen den Apotheker nach Meldung bei der zuständigen Behörde vier Wochen vertreten, wenn sie hinsichtlich ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten dazu befähigt sind und im Vorjahr mindestens sechs Monate hauptberuflich in einer öffentlichen Apotheke tätig waren.[1]
Seit der deutschen Wiedervereinigung werden keine Pharmazieingenieure mehr ausgebildet. Daher ist ihre Zahl rückläufig, so waren im Jahr 2005 9.266 Apothekerassistenten und Pharmazieingenieure in den öffentlichen Apotheken in Deutschland beschäftigt, im Jahr 2008 waren es nur noch 8.196. [2]
Das Gehalt der Pharmazieingenieure in der Apotheke hängt von den Berufsjahren und dem Bundesland ab, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Eine Orientierung über die Bezahlung bietet der Gehaltstarif[3], nach dem die Vergütung zwischen 2314 und 2584 Euro liegt. Die Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, und dem ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein abgeschlossen.
Einzelnachweise
- ↑ § 2 Abs. 6 Apothekenbetriebsordnung
- ↑ ABDA-Bericht "Zahlen, Daten, Fakten 2008; Seiten 6 und 7
- ↑ Gehaltstarif des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheker und der Apothekengewerkschaft ADEXA, gültig ab 1. Januar 2009.
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