- Aufdringliches Betteln
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Aufdringliches Betteln bezeichnet eine Form des Bettelns, bei der das Betteln, also das Bitten um eine Gabe nicht passiv, etwa durch Präsentation eines Behältnisses, Handaufhalten oder aktiv durch dezentes Ansprechen mit der Bitte um eine Gabe erfolgt, sondern aufdringlich durch Lästigfallen (Anfassen, Einreden, Verfolgen, in den Weg stellen) bis hin zu Handgreiflichkeiten betrieben wird, also eine Gabe quasi "erpresst" werden soll.
Repression
In Deutschland kann aufdringliches Betteln den Tatbestand der "Belästigung der Allgemeinheit" als Ordnungswidrigkeit geahndet werden ("wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.", § 118 Abs. 1 OWiG).
Österreich
In Wien ist "Aufdringliches Betteln" ein definierter Straftatbestand und kann dementsprechend von der Polizei geahndet werden.
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