- Ordnungswidrigkeitengesetz
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Basisdaten Titel: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Kurztitel: Ordnungswidrigkeitengesetz Abkürzung: OWiG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Ordnungswidrigkeitenrecht Fundstellennachweis: 454-1 Ursprüngliche Fassung vom: 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481) Inkrafttreten am: 1. Oktober 1968 Letzte Neufassung vom: 19. Februar 1987
(BGBl. I S. 602)Inkrafttreten der
Neufassung am:1. April 1987 Letzte Änderung durch: Art. 4 Abs. 11 G vom
29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2258, 2270)Inkrafttreten der
letzten Änderung:1. Januar 2013
(Art. 6 G vom 29. Juli 2009)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gibt den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden, sowie auch anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Rundfunkanstalten) die gesetzliche Grundlage zur Verhängung und Durchsetzung von Bußgeldern.
Die Ordnungswidrigkeit ist eine mit einer Geldbuße bedrohte Handlung. In minder schweren Fällen können auch Verwarnungen unter Erhebung eines Verwarnungsgelds oder mündliche Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen werden. Es wird deswegen auch als „kleines Strafrecht“ bezeichnet. Nach § 47 Abs. 1 OWiG liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, aus Opportunitätsgründen von einer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ganz abzusehen.Gegen Bußgeldbescheide ist der Rechtsbehelf des Einspruchs gegeben. Über den Einspruch entscheidet das zuständige Amtsgericht.
Es gibt eine Vielzahl von einzelgesetzlichen Regelungen, die die Verhängung von Bußgeldern möglich machen. Zu den bekanntesten Ordnungswidrigkeiten gehören die Verkehrsordnungswidrigkeiten, z. B. die sogenannten „Knöllchen“. Im Eingriffsrecht kann aufgrund der Transformationsvorschrift auf eine Vielzahl von Maßnahmen der StPO zurückgegriffen werden.
Dazu befugte Behörden können eigenständig Bußgeldverfahren durchführen. Werden festgesetzte rechtskräftige Bußgelder nicht entrichtet, können die Behörden die Durchsetzung des Bußgelds im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens durch Vollziehungsbeamte erzwingen. Erst die Einlegung des Einspruchs gegen den behördlichen Bußgeldbescheid oder die Nichtzahlung des Bußgeldes stellt den Bußgeldbescheid vor eine richterliche Überprüfung.
Wird die Geldbuße nicht entrichtet und werden keine Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit dargelegt, so kann ein Gericht auf Antrag der Behörde Erzwingungshaft verhängen, ohne dass es vorheriger Vollstreckungsmaßnahmen bedarf.
Für Verstöße gegen Ge- und Verbote kommunaler Satzungen können beispielsweise in Hessen Geldbußen von dem Gemeindevorstand (Magistrat) festgesetzt werden (§ 5 Hessische Gemeindeordnung in Verbindung mit § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Gleichartige Vorschriften finden sich auch in den Gemeindeordnungen der anderen Länder.
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wurde inzwischen aufgehoben. (Art. 57, 2. BMJBBG)
Gliederung des Gesetzes
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt: Geltungsbereich §§ 1 bis 7
- Zweiter Abschnitt: Grundlagen der Ahndung §§ 8 bis 16
- Dritter Abschnitt: Geldbuße §§ 17 bis 18
- Vierter Abschnitt: Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen §§ 19 bis 21
- Fünfter Abschnitt: Einziehung §§ 22 bis 29
- Sechster Abschnitt: Verfall, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen §§ 29a bis 30
- Siebenter Abschnitt: Verjährung §§ 31 bis 34
- Zweiter Teil: Bußgeldverfahren
- Erster Abschnitt: Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten §§ 35 bis 45
- Zweiter Abschnitt: Allgemeine Verfahrensvorschriften §§ 46 bis 52
- Dritter Abschnitt: Vorverfahren
- I. Allgemeine Vorschriften §§ 53 bis 55
- II. Verwarnungsverfahren §§ 56 bis 58
- III. Verfahren der Verwaltungsbehörde §§ 59 bis 62
- IV. Verfahren der Staatsanwaltschaft §§ 63 bis 64
- Vierter Abschnitt: Bußgeldbescheid §§ 65 bis 66
- Fünfter Abschnitt: Einspruch und gerichtliches Verfahren
- I. Einspruch §§ 67 bis 70
- II. Hauptverfahren §§ 71 bis 78
- III. Rechtsmittel §§ 79 bis 80a
- Sechster Abschnitt: Bußgeld- und Strafverfahren §§ 81 bis 83
- Siebenter Abschnitt: Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens §§ 84 bis 86
- Achter Abschnitt: Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung Nebenfolgen §§ 87 bis 88
- Neunter Abschnitt: Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen §§ 89 bis 104
- Zehnter Abschnitt: Kosten
- I. Verfahren der Verwaltungsbehörde §§ 105 bis 108
- II. Verfahren der Staatsanwaltschaft § 108a
- III. Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs § 109
- IV. Auslagen des Betroffenen § 109a
- Elfter Abschnitt: Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen § 110
- Zwölfter Abschnitt: Elektronische Dokumente und elektronische Aktenführung §§ 110a bis 110e
- Dritter Teil: Einzelne Ordnungswidrigkeiten
- Erster Abschnitt: Verstöße gegen staatliche Anordnungen §§ 111 bis 115
- Zweiter Abschnitt: Verstöße gegen die öffentliche Ordnung §§ 116 bis 123
- Dritter Abschnitt: Missbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen §§ 124 bis 129
- Vierter Abschnitt: Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen § 130
- Fünfter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften § 131
- Vierter Teil: Schlussvorschriften §§ 132 bis 135
Literatur
- Joachim Bohnert: OWiG. Kommentar zum Ordnungswidrigkeitenrecht. C.H. Beck, 3. Aufl., München 2010, ISBN 978-3-406-60994-7
- Joachim Bohnert: Ordnungswidrigkeitenrecht, (Lehrbuch) C.H. Beck, 4.Aufl., München 2010, ISBN 978-3-406-60556-7
- Wolfgang Ferner: Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz, (Loseblattkommentar)[1] Luchterhand-Verlag, ISBN 3-472-70320-2
- Ferner (Hrsg.): Handbuch Straßenverkehrsrecht, Nomos Verlag, 2.Auflage, Baden-Baden 2006, ISBN 978-3-8329-1281-9
- Erich Göhler (Begr.): Ordnungswidrigkeitengesetz. In: Beck’sche Kurz-Kommentare, Bd. 18, Verlag C.H.Beck, 15. Aufl., München 2009, ISBN 978-3-406-58490-9
- Michael Lemke, Andreas Mosbacher: Ordnungswidrigkeitengesetz. Kommentar. C.F. Müller, 2. Aufl., Heidelberg 2006, ISBN 978-3-8114-0862-3
- Wolfgang Mitsch: Recht der Ordnungswidrigkeiten, (Lehrbuch) Springer Verlag, 2. Auflage 2005, ISBN 978-3-540-00026-6
- Kurt Rebmann, Werner Roth, Siegfried Herrmann (Begr.): Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Kommentar. (Loseblatt-Kommentar) 2 Bde., W. Kohlhammer, 3. Aufl., Stuttgart 1968–2009, Stand: 1. Oktober 2009, ISBN 978-3-17-018020-8
- Günter Rosenkötter: Das Recht der Ordnungswidrigkeiten. Boorberg Verlag, 7. Aufl., Stuttgart u.a. 2010, ISBN 978-3-415-04192-9
- Lothar Senge (Hrsg.): OWiG. Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. C.H. Beck, 3. Aufl., München 2006, ISBN 978-3-406-53746-2
Weblinks
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