- Auffanggesellschaft
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Eine Auffanggesellschaft ist eine zur Rettung des Geschäftsbetriebs eines in die Insolvenz geratenen Unternehmens gegründete Gesellschaft. Diese übernimmt von der Insolvenzschuldnerin die Betriebsmittel und führt den Geschäftsbetrieb unbelastet von den bestehenden Verbindlichkeiten fort. Eventuell erwirtschaftete Gewinne werden an das insolvente Unternehmen abgeführt.
Hintergründe
Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird oder sich überschuldet - also vor der Insolvenz steht, so müssen dessen Gläubiger damit rechnen, dass ihre Forderungen nicht mehr realisiert werden können und wertlos werden. Deshalb wird manchmal der Versuch unternommen, schon die Zahlungsunfähigkeit durch die Gründung einer Auffanggesellschaft zu mildern, um die Insolvenz zu verhindern.
Darüber hinaus werden Auffanggesellschaften (auch: Beschäftigungsgesellschaften) im Rahmen der Sozialpläne insolvenzbedrohter Unternehmen gegründet, um den ausscheidenden Mitarbeitern einen durch Qualifizierung oder Beschäftigung (z. B. im Rahmen der Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung) übergangslosen Austritt aus dem Unternehmen und (Wieder-)Eintritt in ein anderes Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Mit dem Übertritt in die Auffanggesellschaft können dabei für den betroffenen Mitarbeiter Einschnitte ins Lohn- und Gehaltsgefüge verbunden sein, da die Tarifbindung nicht mehr gilt.
Dafür ist es jedoch möglich, Transferkurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
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- Insolvenzrecht (Deutschland)
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