- Pkw-Maut
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Der Begriff Pkw-Maut ist bisher, trotz der regen Verwendung in der öffentlichen Diskussion, nicht hinreichend klar definiert und wird deshalb uneinheitlich verwendet. Die Maut als solches bezeichnet die Abgabe einer Gebühr für die Nutzung von Infrastrukturen wie Straßen, Brücken, Tunneln und in neuerer Zeit von Autobahnen, Landstraßen und städtischen Straßen.
Während klar ist, dass sich diese Nutzungsgebühr auf Pkw bezieht, ist bisher nicht geklärt für welche Straßen dieser Begriff gilt. Eine Abhilfe stellt hier die Unterscheidung zwischen einer urbanen Innenstadtmaut (umgs. City-Maut) und zwischenstädtischen Straßenbenutzungsgebühr (Autobahngebühr, ggf. auch für Landstraßen) dar. Die Innenstadtmaut steht für die Bepreisung motorisierten Verkehrs (Lkw, Pkw) in Städten. Die Pkw-Maut bezeichnet Erhebung von Gebühren für die Pkw-Nutzung von interurbanen Verbindungen, wie z. B. bei Autobahnen oder Landstraßen. Die Lkw-Maut ist das Äquivalent für Lastkraftwagen.
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