- Maut
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Maut ist ein aus dem Gotischen mota (Zoll) abgeleiteter Begriff für Zoll (Abgabe) im Sinne eines Wegzolls.
Der Begriff beschreibt eine Gebühr für die Nutzung von Bauwerken, wie Straßen, Brücken, Autobahnen und Tunneln. Bereits im 11. Jahrhundert war der Wegzoll in Europa verbreitet. Er wurde deshalb eingeführt, weil die Finanzierung von Straßen zunehmend auf Schwierigkeiten stieß. Mit der Zahlung der Maut sollten die Reisenden (Nutzer) an der Finanzierung, für welche die Anwohner in Vorlage gingen, beteiligt werden. Andere Formen der Finanzierung waren der Frondienst (jeder muss dem Staat eine bestimmte Zahl von Tagen körperlicher Arbeit zur Verfügung stellen) oder auch Steuern für Anrainer (zum Beispiel im alten Rom). Mautbrücken und Tore waren beliebt, weil sie leichter zu kontrollieren (und schlechter zu umgehen) waren und seltener instandgesetzt werden mussten als Straßen. Später wurden die Behinderungen Zug um Zug abgebaut, da sie den freien Handel behinderten. In Graz gab es jedoch noch bis 1938 städtische Mautstellen oder Linienämter an den Stadteinfahrten, an denen Pflastermaut und Warenzoll zu bezahlen war.
Ein alternativer Begriff für Maut ist Straßenbenutzungsgebühr (im Gegensatz zum Beispiel zu Parkgebühr). Es lassen sich urbane (städtische) (siehe Innenstadtmaut) und interurbane (zwischenstädtische) Straßenbenutzungsgebühren (Autobahngebühren, ggf. auch Landstraßen) unterscheiden. Darüber hinaus hat sich in Deutschland die Unterteilung in PKW-Maut und LKW-Maut eingebürgert.
Inhaltsverzeichnis
Ziele und Prinzipien
Die Ziele der Straßenbenutzungsgebühren sind:
- die Finanzierung bestehender oder zukünftiger Straßeninfrastruktur und Begleichung der Bau- und Betriebskosten für die Wege (Wegekosten mit den Ziel der Herstellung einer Kostenwahrheit im Verkehr);
- die Steuerung der Nachfrage nach dem Gut „Straße“ mit dem Ziel der Staureduktion bzw. dessen effizientere Nutzung (Travel Demand Management);
- die Entlastung der Umwelt durch einen Preis und somit Verringerung der motorisierten Verkehrsteilnahme;
- die Generierung von zusätzlichen Einnahmen für die öffentlichen Haushalte;
- die Internalisierung von externen Kosten. Das sind Umweltkosten, die vom Verursacher nicht vollständig getragen werden, wie die sozialen und ökologischen Kosten durch Lärm- und Luftverschmutzung des Verkehrs sowie Teile der Unfallfolgekosten (beispielsweise Ressourcenausfallkosten).
Allgemein lassen sich zwei Prinzipien der Mautberechnung unterscheiden: Bei der zugangsbezogenen Gebühr wird das Recht auf Zugang für die Nutzung bestimmter Straßen (Areale, Bauwerke etc.) erworben, ohne dass es auf die tatsächliche Nutzung ankommt. Der Zugang kann zeitlich beschränkt sein, zum Beispiel Tag, Woche, Monat, Jahr. Diese Art der Maut wird meist per Vignette erhoben und ist vergleichsweise einfach zu erheben und zu kontrollieren. Bei der nutzungsabhängigen Gebühr zahlt der Mautpflichtige abhängig von der tatsächlich erfolgten Nutzung, ggf. an einer Mautstelle. Die Maut kann räumlich definiert sein: zurückgelegte Entfernung, durchfahrene Abschnitte, Anzahl (Tunnel-)Durchfahrten oder zeitlich (Gebühr in Abhängigkeit vom Aufenthalt in einer Zone). Darüber hinaus können beispielsweise entfernungsbezogene Gebühren zeitlich variieren (im Berufsverkehr höher etc.)
Die Höhe einer Maut kann von verschiedenen Eigenschaften des Nutzers bzw. seines Fahrzeuges abhängig gemacht werden. Am häufigsten ist sie abhängig von der Größe, Länge bzw. dem Gewicht des Fahrzeugs (zum Beispiel Mautpflicht für PKW und LKW-Maut), aber auch andere Abhängigkeiten (Achszahl, Schadstoffklasse, Nutzungszeit und Wochentag, Art der transportierten Güter) kommen vor.
City-Maut
Eine Innenstadtmaut bezeichnet die Erhebung von Gebühren für die Nutzung innerstädtischer Straßen in der Regel für LKWs und PKWs.
Die Städte Singapur und Hongkong gelten unter Verkehrsplanern als „klassische“ Beispiele für Verkehrsminderung und -beruhigung durch Mauterhebung für die Einfahrt in den City-Bereich. In Hongkong ist allerdings die Einführung letztlich am Widerstand der Öffentlichkeit gescheitert. Bereits Mitte der 1980er-Jahre übernahmen skandinavische Städte diese Maut (Bergen, Trondheim, Oslo). In Bergen (Norwegen) wurde 1985 die Einfahrt in die Innenstadt an die Entrichtung einer Gebühr von 25 Kronen (etwa 3 Euro) an speziellen Mautstellen gekoppelt. Während die Modelle in Norwegen hauptsächlich der Straßenfinanzierung dienen, begründen Kommunen die Erhebung der Straßenbenutzungsgebühr zunehmend mit dem Umweltschutz. Die Verteuerung des Individualverkehrs soll Anreize für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel geben.
Im Februar 2003 wurde in London eine Straßenbenutzungsgebühr (London Congestion Charge) eingeführt, um die Stauprobleme in der Innenstadt zu lösen. Jeder Autofahrer, der werktags zwischen 7 Uhr und 18 Uhr in die Innenstadt einfährt, hat 10 Pfund (Stand 4. Januar 2011) (etwa 12 Euro) zu zahlen. Es gibt auch Varianten, bei denen die Zufahrtswege in die Städte bemautet werden: San Diego, Tokio.
Die Stockholmer Bevölkerung hat sich am 24. September 2006 für eine Auto-Maut in ihrer Innenstadt ausgesprochen. 53,1 Prozent der etwa 600.000 Wahlberechtigten stimmten bei dem Referendum für die Maut.[1]
Mautprellerei
Die Mautprellerei ist der juristische Ausdruck für das Befahren von Mautstraßen ohne Entrichtung der Maut. In Österreich ist es nach § 20 Bundesstraßen-Mautgesetz eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von 300 bis zu 3000 Euro bestraft wird.[2]
Mautsysteme in Europa
Mautsysteme gibt es in mehreren europäischen Staaten: in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien, Norwegen, Spanien, Portugal, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, der Türkei, Serbien, der Republik Mazedonien und Griechenland.
„Gemeinsame“ LKW-Straßenmaut in Europa
Zum 1. Januar 1995 erfolgte in den Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und Schweden die Einführung einer Autobahnbenutzungsgebühr für LKW auf der Basis einer EU-Richtlinie Übereinkommen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen (sog. Eurovignettensystem). Hierbei handelt es sich (mit Ausnahme von Deutschland) noch immer um ein zeitbasiertes Mautsystem im pre-paid-Verfahren. Jeder Mautpflichtige im Rahmen dieses Systems muss vor der Nutzung eine Gebührenbescheinigung für den gewünschten Nutzungszeitraum erwerben. Die Gebührenbescheinigungen werden in allen Teilnehmerstaaten des Übereinkommens wechselweise anerkannt.
Die EU-Verkehrsminister sind allerdings seit längerem bestrebt, ein neues, möglichst einheitliches Mautsystem zu etablieren. Am 18. Dezember 2003 überließ das EU-Parlament die Entscheidungen für die Technik des jeweiligen LKW-Mautsystems den einzelnen Mitgliedsstaaten. Allerdings sollen die Systeme zukünftig zueinander kompatibel sein. Die Verhandlungen scheiterten zuletzt am 9. März 2004 an Deutschland und Österreich. Es wird vermutet, dass beide Staaten relativ hohe Berechnungsgrundlagen für die Mautgebühren durchsetzen wollten.
Ab 2007 soll für die Mautsysteme der EU-Staaten nur noch ein gemeinsames Gebührenerfassungsgerät notwendig sein. Damit wurde der Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, die ab 2012 generell ein satellitengestütztes (vorzugsweise mittels Galileo) System vorschreiben wollte. Nun steht jedem Mitgliedsstaat die Auswahl frei. Die Systeme müssen nur kompatibel zueinander sein. Diese Entscheidung hängt nach Zeitungsberichten unmittelbar mit den Problemen zusammen, die es anfangs bei der Einführung eines satellitengestützten LKW-Mautsystems durch Toll Collect in Deutschland gegeben hatte.[3] Seit dem 1. Januar 2005 läuft die Mauterhebung in Deutschland allerdings weitestgehend ohne Probleme (Stand Jan 2005). Dabei ist zu beachten, dass zwar einerseits die satellitengestützte Feststellung der zu zahlenden Fahrtstrecken für den Benutzer die bequemste und flexibelste Variante darstellt und auch als Vorzeigetechnologie propagiert wurde, dass jedoch andererseits auch eine Vorab-Buchung mittels Internetportal oder an verteilt aufgestellten Terminals möglich ist.
Deutschland
→ Hauptartikel: Lkw-Maut in Deutschland
In Deutschland wird durch ein aufwendiges technisches System bisher nur für LKWs eine Maut auf den Bundesautobahnen und auf an Autobahnen angebundenen autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben, zusätzlich gilt für LKWs über 3,5 Tonnen auf einigen Bundesstraßen ein Nachtfahrverbot – eine Maut für PKWs ist immer wieder in der Diskussion, konnte bis jetzt aber nicht durchgesetzt werden.
Vom Staat erhobene Gebühren müssen in der Bundesrepublik Deutschland wieder dem Sachgebiet, in dem sie erhoben worden sind, zugute kommen, in diesem Fall der Instandhaltung und dem Neubau von Verkehrsinfrastruktur. Sie fließen – abzüglich der Betreibergebühren für Toll Collect – an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH. Die Maut-Gebühren werden im Rahmen von „Public Private Partnership“-Projekten im Gegenzug für Straßenbau- und erhaltung bei einigen Strecken (derzeit vier Autobahnabschnitte, geplant sind weitere sieben[4]) auch an private Unternehmen gezahlt.
PKW-Maut: In Deutschland wird eine Straßenmaut für PKWs von einigen Politikern und Vertretern der Industrie gefordert, was die Bundesregierung der großen Koalition und deren Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee aber mit dem Hinweis auf die schon jetzt hohen finanziellen Belastungen der Autofahrer ablehnten. Der neue Verkehrsminister Peter Ramsauer hat laut der Passauer Neuen Presse die PKW-Maut zur Finanzierung für die Zukunft erwogen, kurz darauf aber wieder relativiert, dass von einer PKW-Maut „im Koalitionsvertrag nirgends die Rede“ sei[5]. Allerdings forderten CDU Politiker der Bundesregierung in der Diskussion für neuen Finanzierungsquellen des Regierungs-Haushalts 2011 auch eine PKW-Maut[6].
Der Automobilclub ADAC spricht sich gegen eine PKW-Maut auf deutschen Autobahnen aus, dazu gibt er folgende Gründe an[7]:
- Der ausländische PKW-Verkehr zahlt durch die Mineralölsteuer 195 % der auf ihn entfallenden Infrastrukturkosten. Ausländer stellen ohnehin nur 5,2 % des PKW-Verkehrs auf deutschen Autobahnen da.
- Schon jetzt gibt der Staat nur ca. 32 % des Geldes, das er durch Kfz- und Mineralölsteuer sowie LKW-Maut einnimmt, für Infrastruktur aus.
- Das Vignette-Modell ist ungerecht, ökologisch unsinnig und unsozial. Streckenmaut hingegen bringt einen zu hohen technischen Aufwand und Datenschutzprobleme mit sich.
- Eine Autobahnmaut lagert den Verkehr auf Landstraßen um, was eine erhöhte Lärmbelastigung und Unfall- sowie Verletzten- und Totenzahl zur Folge hat.
In Deutschland wurde (Oktober 2005) über einen Verkauf des Autobahnnetzes an private Anbieter (Investmentbanken) diskutiert. Der Wert des Autobahnnetzes beträgt nach Angaben des Instituts Prognos rund 127 Mrd. Euro, nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung mit den Bundesstraßen etwa 213 Mrd. Euro. Die Einführung einer PKW-Maut wäre für diesen Fall sicher.
Neben den Haupteinwänden gegen eine flächendeckende PKW-Maut, wie zum Beispiel den Schwierigkeiten bei der Umlage der Kosten (und der Einkünfte) mittels Kfz- und Mineralölsteuer, sind die Warnungen der Datenschutzexperten weit in den Hintergrund getreten. Sie warnten schon zu Beginn der Tests für das deutsche Mautsystem davor, dass damit ein „Fahren ohne Datenspuren“ unmöglich wird. Durch die Verbindung von GPS (global positioning system) und OBUs (On-Board-Unit) kann jedes entsprechend ausgestattete Fahrzeug jederzeit lokalisiert und durchgängig verfolgt werden.
LKW-Maut: Eine neue, entfernungsabhängige LKW-Maut auf Autobahnen für Fahrzeuge ab 12 Tonnen (schwere LKWs) sollte am 31. August 2003 eingeführt werden. In Erwartung der Inbetriebnahme dieses Systems beendete Deutschland die Teilnahme an dem Eurovignettensystem. Wegen verschiedener Probleme des mit der Realisierung beauftragten Unternehmens Toll Collect wurde der Termin jedoch mehrfach verschoben. Eine technisch eingeschränkte Version startete am 1. Januar 2005. Heute werden (normal) die LKWs über die Verbindung von GPS (Global Positioning System) mit OBUs (On-Board-Unit) ausgestattet, so das dieses Nutzfahrzeug entsprechend zu jeder Zeit lokalisiert und durchgängig vom Transport-Unternehmer verfolgt werden.
Maut für Einzelbauwerke: Einen frühen Sonderfall einer bundeseigenen, mautpflichtigen Straße stellt die Roßfeldhöhenringstraße, mit der rechtlichen Konstruktion einer Bundesprivatstraße dar.
Seit September 1994 besteht mit dem FStrPrivFinG (Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz) die Möglichkeit, den Bau, die Erhaltung, den Betrieb und die Finanzierung von Brücken und Tunneln im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen an private Unternehmen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP bzw. ÖPP) zu übertragen. Zur Refinanzierung erhalten diese dann das Recht zur Erhebung von Mautgebühren.
Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz wird wie folgt umgesetzt:
Beim sogenannten „F-Modell“ baut und betreibt ein Privater die Straße mit einer öffentlichen Anschubfinanzierung von in der Regel 20 % und erhält 30 Jahre lang eine für diese Strecke gesondert berechnete Maut für PKWs und LKWs. Dieses Modell ist bisher bei nur zwei Projekten angewendet worden, dem 2003 eröffneten Warnowtunnel bei Rostock und dem 2005 in Betrieb gegangenen Herrentunnel bei Lübeck. Beim Herrentunnel allerdings wurden nicht 20 %, sondern 55 % von der Öffentlichen Hand als Anschubfinanzierung geleistet. Begründet wurde dies mit der Argumentation, dass ein Neubau der baufälligen Herrenbrücke, die durch den Herrentunnel ersetzt wurde, eben diese Kosten verursacht habe. Diese Finanzierung ist sowohl für die geplanten „Hafenquerspange“ (A 252 entlang dem Stadtteil Wilhelmsburg und durch Teile des Hamburger Hafens) vorgesehen als auch für die Elbquerung der A 20 bei Glückstadt und die Elbquerung der A 21 bei Lüneburg. Der Grundgedanke ist dabei, dass bei Projekten dieser Art der Nutzen für die PKW- und LKW-Fahrer so groß sei, dass sie bereit sind, dafür zusätzliche Entgelte zu zahlen, weil sie Zeit und/oder Geld sparen.
- In Rostock wurde am 12. September 2003 der Warnowtunnel eröffnet. Der Straßentunnel verbindet als Bundesstraße 103 die Regionen westlich und östlich der Warnowmündung und bildet mit der A 19 im Osten und der A 20 im Süden den äußeren Tangentenring Rostocks. Erbaut und finanziert wurde der 220 Mio. Euro teure Tunnel vom französischen Konzern Bouygues, der auch die Betriebskonzession für 30 Jahre besitzt. Für die Fahrt durch den Tunnel wird für PKWs eine Maut von etwa zwei Euro erhoben.
- Am 26. August 2005 wurde in Lübeck der mautpflichtige Herrentunnel unter der Trave hindurch eröffnet. Er ersetzt die baufällige Herrenbrücke (Klappbrücke) im Verlauf der B 75 zwischen Lübeck und Travemünde.
Bei beiden Projekten ist weit weniger Verkehr angefallen, als in den Prognosen vorausgesagt war. Daraufhin wurde der Zeitraum, in dem der private Betreiber Maut erheben kann, für den Warnowtunnel von 30 auf 50 Jahre verlängert. Beim Herrentunnel wurde das Tarifsystem geändert; die Maut für Einzelfahren wurde erhöht und ein Rabattsystem eingeführt. Der Fehlschlag der beiden Projekte ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Wirkung einer Maut auf das Verhalten der Nutzer falsch eingeschätzt wurde und daher unhaltbare Prognosen über den zu erwartenden Verkehr erstellt wurden.
Weitere geplante Mautpflicht-Projekte:
- Bundesautobahn 8 – Zwischen Mühlhausen und Hohenstadt soll der Albaufstieg durch eine Maut refinanziert werden.
- Bundesautobahn 281 – Eine Weserquerung als Tunnel oder Brücke soll durch eine Maut refinanziert werden.
- Bundesautobahn 1 – Die 18 km lange Fehmarnbelt-Querung nach Dänemark soll mit Hilfe einer Maut refinanziert werden.
Österreich
In Österreich wird seit 1997 auf allen Autobahnen und Schnellstraßen des Landes von allen Fahrzeugen eine Maut erhoben. Diese wird in Form von Autobahnvignetten (auch Autobahnpickerl oder Mautpickerl genannt), die auf der Windschutzscheibe kleben müssen, verrechnet. Diese Vignette gibt es für verschiedene Zeiträume: 7,90 Euro für 10 Tage; 23,00 Euro für zwei Monate und 76,50 Euro für ein Jahr für PKWs (Stand Jänner 2011). Für einige Streckenabschnitte, Tunnel und Brücken wird eine Sondermaut erhoben. Für diese Streckenabschnitte ist keine Vignette erforderlich, da jedoch die meisten Sondermautstrecken nur über normale Autobahnen erreichbar sind, benötigt man auch hier eine Vignette.
Die Kontrolle der Vignetten erfolgt einerseits manuell durch die Polizei und die 2002 eigens geschaffene Mautaufsicht mit weitreichenden Befugnissen (Blaulicht, Identitätskontrolle, ...) an Rastplätzen und durch Anhalten an eigenen Kontrollbuchten, andererseits durch Kamerasysteme (die sog. Automatische Vignettenkontrolle – AVK).[8]
Das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz mit einer Länge von mehr als 2000 Kilometern wird von der staatlichen Autobahn- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG ASFINAG im Auftrag des BMVIT betrieben.
Zum 1. Januar 2004 wurde darüber hinaus für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht die Vignette durch eine streckenbezogene LKW-Maut abgelöst. Betrieben wird das weltweit erste flächendeckende Multilane-Freeflow-Mautsystem durch die Europpass-LKW-Mautsystem GmbH, ursprünglich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der italienischen Autostrade S.p.A., dem größten Mautbetreiber Europas; sie wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 von der ASFINAG übernommen. Zusätzlich gibt es auch Sondermautstrecken, bei denen eine zusätzliche Maut erhoben wird. Die Mauttarife sind nach Anzahl der Achsen und EURO-Emissionsklassen gestaffelt und werden mittels GO-Box mit Mikrowellentechnologie, vollelektronisch und ohne Beeinträchtigung des Verkehrsflusses im Prepaid- oder Postpaid-Verfahren eingehoben.
Seit 1. September 2008 gibt es vorerst probeweise auch eine zusätzliche Korridorvignette, die 24 Stunden gilt und nur für die Strecke Hörbranz – Pfändertunnel – Hohenems auf der A14 für den Transitverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz und damit den Verkehr durch Bregenz entlasten soll.[9]
Abseits von den Autobahnen gibt es mautpflichtige Strecken, wie Tunnel, Privatstraßen oder in der Erhaltung besonders aufwändiger Straßen, wie zum Beispiel die Großglockner-Hochalpenstraße, die Malta Hochalmstraße oder die Silvretta-Hochalpenstraße.
Schweiz und Liechtenstein
Die Nationalstrassenabgabe (PKW) wird für die Benutzung von Autobahnen und Autostraßen mit weiß-grüner Beschilderung erhoben. In der Schweiz besteht Vignettenpflicht. Liechtenstein unterhält keine Autobahnen. Auf kantonalen Autobahnen besteht keine Vignettenpflicht. Eine Vignette für ein Kalenderjahr kostet 40 Schweizer Franken oder 34,50 Euro (Stand 2011). Sie ist jeweils ab dem 1. Dezember erhältlich und gilt von diesem Zeitpunkt bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres.[10] Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten gibt es nicht.
Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LKW (LSVA) ist eine elektronisch erhobene, entfernungsabhängige Maut für LKWs ab 3,5 Tonnen, die für alle Straßen in der Schweiz und Liechtenstein erhoben wird. Sie startete am 1. Januar 2001.
Maut für Einzelbauwerke: Der Große-Sankt-Bernhard-Tunnel ist das einzige einzelmautpflichtige Straßenstück der Schweiz. Er wird von einer Privatfirma betrieben. Die Passstraße zum Hospiz und weiter nach Italien ist mautfrei.
Frankreich
In Frankreich wird die sogenannte péage für alle Fahrzeuge auf vielen Autobahnen erhoben. Im Elsass, in Lothringen und in der Bretagne ist die Autobahnbenutzung überwiegend kostenfrei. Die Autobahn A75 durch das Zentralmassiv zwischen Clermont-Ferrand und Montpellier ist bis auf den Viaduc de Millau mautfrei, ebenso Autobahnen, die durch Ballungszentren führen oder diese umgehen sollen. Die Erhebung erfolgt an festen Mautstellen durch Personal oder Automaten. Der Preis ist abhängig von der Entfernung und der Art des Fahrzeugs. Durchschnittlich kostet die Maut für einen PKW etwa sieben Cent pro Kilometer.
In der Regel erhält der Autofahrer am Beginn der Mautstrecke bzw. an der Autobahnauffahrt ein Ticket. Abgerechnet wird dann die tatsächlich gefahrene Strecke am Ende der Mautstrecke bzw. an der Autobahnabfahrt mit Bargeld oder Karte. Über das Verfahren Télépéage ist eine berührungslose Erfassung während der Fahrt mit Schrittgeschwindigkeit (an einigen Mautstellen mit bis zu 30 km/h) auf dafür reservierten Fahrstreifen an den Bezahlstellen möglich. Hierbei erhält der Nutzer ein kleines Bordgerät, das er an der Windschutzscheibe seines Fahrzeuges befestigen muss. Dieses Gerät kommuniziert über Mikrowellen mit seinem Gegenstück an den Mautstationen. In der Vergangenheit galt ein Télépéage-Abonnement nur für die Autobahnen der jeweiligen Betreibergesellschaft; seit 2001 ist die gegenseitige Abrechnung möglich. Dieser zusätzliche Komfort wird unter dem Namen liber-t beworben.
Zur Finanzierung der Autobahnen erließ Frankreich 1955 ein Gesetz, das ein Mautsystem zur privaten Finanzierung des Autobahnbaus im Rahmen von Konzessionsverträgen vorsah. Heute gibt es elf Betreibergesellschaften für das gut 11.000 Kilometer lange Streckennetz. Einzelne Strecken sind allerdings bis heute noch im Staatsbesitz.
1970 gründeten fünf Tiefbaukonzerne, darunter die SGE, GTM und Jean Lefebvre, gemeinsam mit den Banken Société Générale und Paribas die Autobahngesellschaft Cofiroute. Diese Unternehmen trugen die ganze Finanzierungslast und mussten mehr als fünfzehn Jahre warten, bis das Betreibermodell die ersten Gewinne abwarf. Seit 1970 hat Cofiroute über 800 km Autobahnen im Westen Frankreichs errichtet. Darüber hinaus hat sie 1988 den ersten Autobahnsender (107,7 – Musik und Verkehrsfunk) eingerichtet. Die Geschäftstätigkeit der 65-prozentigen Vinci-Tochter erstreckt sich heute auf Europa, Nord- und Südamerika und in geringem Umfang auf Asien.
Die Straßenmaut in Frankreich wird in fünf unterschiedliche Klassen unterteilt, die sich aus der Beschaffenheit, Höhe und Gewicht des Fahrzeugs oder des Gespanns zusammensetzt:
Klasse 1 (leichte Fahrzeuge): Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von weniger als 2 m, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Alle Gespanne mit einer Gesamthöhe bis zu 2 m mit einem Zugfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Klasse 2 (mittlere Fahrzeuge): Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von mehr als 2 m und weniger als 3 m, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Alle Gespanne mit einer Gesamthöhe über 2 m und unter 3 m mit einem Zugfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Klasse 3 (LKWs und Busse mit zwei Achsen, auf der Autobahn A14 werden alle Busse mit zwei Achsen in Klasse 4 eingestuft): Fahrzeuge mit zwei Achsen mit einer Gesamthöhe bis zu 3 m oder einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen.
Klasse 4 (LKWs und Busse mit drei oder mehr Achsen): Fahrzeuge mit mehr als zwei Achsen und einer Höhe ab 3 m oder einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Alle Gespanne ab einer Gesamthöhe von 3 m. Alle Gespanne mit einem Zugfahrzeug mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Klasse 5: Motorräder (mit oder ohne Beiwagen) Trikes
Italien
In Italien wird der pedaggio für die meisten Autobahnen erhoben. Straßen mit Autobahnzeichen auf grünem Grund sind in der Regel mautpflichtig, mit blauem Hintergrund kostenfrei.
Die meisten Strecken werden im geschlossenen System betrieben. Die Höhe der Maut bestimmt sich nach zurückgelegter Entfernung und benutzter Straße sowie der Fahrzeugklasse. Strecken mit hohem Bau- und Erhaltungsaufwand werden höher bemautet. Einige wenige Strecken werden im offenen System betrieben. Hierbei wird für einen Streckenabschnitt mit mehreren Anschlussstellen oder eine ganze Autobahn, unabhängig von der zurückgelegten Entfernung, nur ein Pauschalbetrag erhoben.
Zur Entrichtung der Maut zieht man im geschlossenen System an der Einfahrtstation an einem Automaten eine Mautkarte. Diese führt man an der Ausfahrtstation in den dortigen Automaten ein und bezahlt die berechnete Maut. Im offenen System wird entweder ebenso oder lediglich bei der Ein- oder Ausfahrt oder in der Mitte eines Streckenabschnitts kassiert. In beiden Systemen kann die Maut bar, mit italienischer Kontokarte, mit Kreditkarte oder mit einer Guthabenkarte entrichtet werden, die auch außerhalb Italiens erhältlich ist. Nutzer, die nicht mit einer der genannten Zahlungsweisen bezahlen wollen, können eine On-Board-Unit namens Telepass im Auto oder am Kraftrad befestigen, die jede Ein- und Ausfahrt auf die Autobahn an die Mautstation meldet.
Norwegen
In Norwegen gibt es keine generelle Mautpflicht auf öffentlichen Straßen. Es wird aber häufig für die Benutzung von neu erbauten Kunstbauten (Tunnel, Brücken) sowie neu errichteten oder generalsanierten Straßenabschnitten eine zeitlich befristete Maut erhoben, bis das jeweilige Bauwerk abbezahlt ist (meist etwa 10 bis 15 Jahre). Anschließend werden die Mautstationen abgebaut.
Einige Privatstraßen sind jedoch unbefristet mautpflichtig. Beispiel hierfür sind die gerne von Touristen genutzten Straßen Peer Gynt Vegen und Jotunheimvegen.
Darüber hinaus gibt es City-Mautringe um Oslo, Bærum, Tønsberg, Kristiansand, Stavanger, Haugaland, Bergen und Namsos (Stand 2010).[11] Bei der Erhebung der City-Maut wird immer häufiger ausschließlich auf ein automatisches Zahlverfahren namens AutoPass gesetzt, das mit einer On-Board-Unit arbeitet. Eine Bar- oder Kartenzahlung an den Mautstellen ist dann nicht mehr möglich. Ausländische Autofahrer können die Maut entweder an Tankstellen kurz vor oder nach der Mautstation bezahlen, oder es wird die Maut später per Rechnung über eine Inkassofirma ohne Zuschläge erhoben. Einige Gemeinden verzichten bei ausländischen Fahrzeugen auch auf die Mauterhebung.
Seit 2009 gibt es für ausländische Autofahrer überdies die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Teilnahme am AutoPass-Verfahren. Hierbei ist keine On-Board-Unit nötig, vielmehr wird bei der Anmeldung das Kennzeichen registriert und beim Durchfahren einer Mautstation auf der AutoPass-Spur automatisch erfasst. Die Abrechnung erfolgt über Kreditkarte.[12]
Polen
In Polen ist eine Autobahnmaut für die Strecken zwischen Kattowitz und Krakau sowie auf der A2 zwischen Nowy Tomyśl und Łódź / Stryków II zu bezahlen.
Die noch wenigen Autobahnen in Polen haben eine Mautpflicht, die je nach Streckenabschnitt entrichtet wird. Ein PKW bis 3,5 t zahlt beispielsweise 13 Złoty an jeder Mauteinnahmestelle auf der Strecke zwischen Nowy Tomyśl und Stryków II (A2). Bezahlt werden kann mit Bargeld (polnischer Złoty, Euro und US-Dollar), allen gängigen Kreditkarten (Visa, EuroCard und MasterCard) und den eigens für die Maut konzipierten Prepaid-Karten.
Seit Anfang Juli 2011 wurde auf Autobahnen und ausgewählten Express- und Landesstraßen eine LKW-Maut für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und Busse eingeführt und von viaTOLL[13] betrieben. Die Maut wird über ein Mikrowellensystem abgerechnet. Im Fahrzeug braucht man dazu eine viaBOX.
Slowakei
Seit 1995 besteht in der Slowakei eine Mautpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. Für alle Kraftwagen unter 3,5 Tonnen werden die Gebühren durch ein Vignettensystem erhoben (Jahresvignette 2011: 50 Euro). Für LKWs wurde das System mit Beginn 2010 durch ein System auf der GPS-Basis ersetzt.
Slowenien
In Slowenien sind alle Autobahnen (slowenisch Avtocesta) sowie der Karawankentunnel durch die Maut Cestnina kostenpflichtig. Am 1. Juli 2008 führte Slowenien eine Vignette nach österreichischem Vorbild ein. Es gibt die Vignette als Jahres- (55 Euro) und Halbjahresvariante (35 Euro), was zu heftiger Kritik von den Automobilclubs führte. Hintergrund war der, dass Slowenien keine Vignette mit kürzerer Dauer herausgab. Somit verteuerte sich eine Fahrt hin- und zurück um rund 27 Euro im Vergleich zur streckenabhängigen Maut. 2010 wurde eine Satellitenmaut (ähnlich der deutschen LKW-Maut) sowie ab 1. Juli 2009 zusätzlich zu der ebenfalls neuen Wochenvignette um 15 Euro auch eine Ein-Monats-Vignette, die 30 Euro kostet, eingeführt. Im Gegenzug wird der Preis für die Jahresvignette von 55 auf 95 Euro erhöht und die Halbjahresvignette abgeschafft.[14][15]Für einspurige Fahrzeuge gibt es eine Jahresvignette für 47,50 Euro, eine Halbjahresvignette für 25 Euro und eine Wochenvignette für 7,50 Euro.
Spanien
In Spanien ist ein Teil der Autobahnen kostenpflichtig. Die Maut (span. Peaje) hängt von der Streckenlänge ab und wird an Mautstellen erhoben. Mautpflichtig sind im Wesentlichen die privat gebauten Autopistas. Die von der öffentlichen Hand betriebenen Autovías sind immer kostenlos. Nicht mautpflichtig sind auch die von den Regionen (Autonome Gemeinschaften Spaniens) unterhaltenen Autobahnen, wie zum Beispiel die Ringautobahnen in den Ballungszentren. Kostenpflichtig sind hingegen die Radialautobahnen, die rund um Madrid die bestehenden Autovías entlasten sollen.
Tschechien
In Tschechien besteht auf Schnellstraßen und Autobahnen für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen außer Motorrädern und Trikes eine Vignettenpflicht. Die Höhe der Maut richtet sich nach dem Gesamtgewicht von Kraftfahrzeug und einem evtl. Anhänger. Es gibt Jahres-, Monats-, 10-Tages-Vignetten. [16]
Die seit 2007 für Fahrzeuge über 12 t bestehende entfernungsabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen, wurde 2010 auf Fahrzeuge über 3,5 t ausgeweitet. Sie wird über ein Mikrowellensystem abgerechnet. Im Fahrzeug braucht man dazu eine premid-Box, die es an Tankstellen gibt.[17]
Kroatien
Für alle Autobahnen in Kroatien muss eine entfernungsabhängige Maut (Cestarina) gezahlt werden. Außerdem ist der Učka-Tunnel sowie die Brücke vom Festland auf die Insel Krk gebührenpflichtig. Dazugekommen ist vor einigen Jahren noch auf der neuen Schnellstraße von Koper (Slowenien) nach Pula ein Teilstück, in dem sich die etwa 1.200 m lange „Mirna-Brücke“ befindet. Die Maut beträgt 10 Kuna (etwa 1,40 Euro). Die anderen Teilstücke dieser neuen Schnellstraße sind noch mautfrei.[18]
Türkei
Sechs türkische Autobahnen (otoyol) sind mautpflichtig. Auf diesen muss eine entfernungsabhängige Maut gezahlt werden. Tunnel und teure Bauwerke sind nicht gesondert mit Maut belegt, außer den beiden Bosporus-Brücken in Istanbul. Außer einer allgemeinen Autobahnmaut gibt es keine sonstigen Gebühren auf türkischen Straßen. Schnellstraßen sind mautfrei.
Die Einnahmen durch Mautgebühren betrug im laufenden Jahr 2005 231 Millionen Türkische Lira und soll am Ende des Jahres nach staatlichen Schätzungen bei 350 Mio. YTL liegen. Die Bosporus-Brücken benutzten über 90 Mio. Fahrzeuge und die mautpflichtigen Straßen über 80 Mio. Fahrzeuge.
Siehe auch: Liste der Autobahnen in der Türkei
Ungarn
In Ungarn wird auf den Autobahnen M1, M3, M5, M6, M7, M30 und M35 Maut für alle Fahrzeuge erhoben. Für PKWs gibt es Vignetten für vier Tage, zehn Tage, einen Monat oder ein Jahr. Die Zulassungsnummer der PKWs wird gespeichert und man erhält lediglich eine Bestätigung. Es wird nichts hinter die Windschutzscheibe geklebt, die Überprüfung der bezahlten Maut wird elektronisch über das registrierte Kennzeichen durchgeführt. Das Kennzeichen wird dabei ohne Trennzeichen gespeichert, sodass beispielsweise zwischen „G-ULF1“ und „GU-LF1“ nicht unterschieden wird. Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist mit Kreditkarte auch über das Internet möglich[19]. Die 4-Tages-Vignette ist zwischen dem 1. Mai und dem 30. September eines Jahres um etwa 40 % teurer. Für LKWs über 12 t gibt es auf verschiedenen Hauptstraßen des Landes mehrere mautpflichtigen Strecken.
Weitere europäische Staaten
Belgien, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande und Schweden erheben eine LKW-Maut gemäß Eurovignettensystem. In Belgien sind zusätzlich der Liefkenshoektunnel, in Dänemark/Schweden die Öresundbrücke, in den Niederlanden der Westerscheldetunnel sowie in Dänemark die Storebælt-Brücke gebührenpflichtig.
In Bosnien und Herzegowina wird auf der A1 die entfernungsabhängige Cestarina/Putarina für alle Fahrzeuge erhoben. Allerdings ist es noch kein geschlossenes Mautsystem, da noch nicht an allen Auf- und Ausfahrten Mauthäuschen errichtet wurden.
In Bulgarien ist für alle Kraftfahrzeuge für die Benutzung des gesamten Straßennetzes (ausgenommen innerstädtische Straßen) der Erwerb einer Vignette (bulgarisch Винетка, in Lateinschrift Vinetka) vorgeschrieben. Auf die Vignettenpflicht wird meist durch entsprechende blau-weiße Schilder am Anfang einer vignettenpflichtigen Straße hingewiesen. Zusätzlich müssen für alle Kraftfahrzeuge für die Benutzung der Donaubrücke zwischen Rousse (Bulgarien) und Giurgiu (Rumänien) (E70/E85) Gebühren bezahlt werden.
In Griechenland werden für die A1, A6, A7, A8, A9 Diodia erhoben. Für die A2 wurde die erste und bisher einzige Mautstelle am 14. September 2010 eröffnet.
In Großbritannien wird für 13 Brücken eine Maut erhoben, beispielsweise auf dem Dartford Crossing. Weiterhin ist nördlich von Birmingham die M6 Toll mit einer Maut belegt.
In Mazedonien wird auf den meisten Autobahnabschnitten eine entfernungsabhängige Patarina erhoben.
In den Niederlanden sollte ab 2011 eine kilometerabhängige Maut für alle Straßen eingeführt werden.[20] Dies ist zwischenzeitlich wieder auf Eis gelegt.[21]
In Portugal wird auf einem Großteil der Autobahnen und Großbrücken eine entfernungsabhängige portagem erhoben. Neben der üblichen Barzahlung ist seit 1991 auch das elektronische Abbuchungssystem Via Verde in Betrieb.
In Rumänien benötigen alle Autofahrer für das gesamte rumänische Straßennetz eine Rovineta. Für rumänische Autofahrer gibt es nur die Jahresvignette. Ausländische Autofahrer können auch Vignetten für 1 Tag (nur für die Durchreise), 7 Tage, 30 Tage und 6 Monate erwerben. Die Preise der Jahresvignette schwanken je nach Fahrzeugtyp und Schadstoffklasse.
In Serbien wird auf allen Autobahnen eine entfernungsabhängige Maut (serbisch Putarina) erhoben. Bis 2008 waren die Gebühren für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen höher als für einheimische Fahrzeuge. Seit 2009 gelten für ausländische und serbische Fahrzeuge dieselben Gebühren.[22]
In der Slowakei ist die Benutzung der Autobahnen (D1, D2 und R1) für alle Kraftfahrzeuge außer Motorräder gebührenpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht müssen auch für Schnell- und Fernstraßen (Straßen-Nr. 2, 18, 50, 59, 61, 63, 64, 68 und 75) Gebühren bezahlt werden. Nicht gebührenpflichtige Straßen sind durch das Verkehrszeichen BEZ ÚHRADY gekennzeichnet. Die Gebühren werden über ein Vignettensystem eingehoben.
Mautsysteme außerhalb Europas
In Argentinien wird auf einigen Fernstraßen eine Maut erhoben.
In Australien gibt es einzelne mautpflichtige Straßen, wie zum Beispiel den CityLink in Melbourne. Es handelt sich dabei wie in den USA um privat finanzierte Straßenbauten.
In Brasilien sind vor allem in den Bundesstaaten Rio de Janeiro, São Paulo, Paraná, Santa Catarina und Rio Grande do Sul viele Bundesstraßen (welche in Ballungszentren als Autobahnen ausgebaut sein können) mautpflichtig. Mautpflichtige Straßen sind in sehr guten Zuständen im Gegensatz zu den mautfreien. Die Maut wird an Mautstellen in bar erhoben. Internationale Kreditkarten funktionieren nur selten.
In Chile wird auf allen Autobahnen und Schnellstraßen über eingeschaltete Zahlstationen eine pauschale Maut erhoben. Eine Besonderheit stellt die Metropolregion von Santiago de Chile dar. Im Stadtgebiet sind über der Fahrbahn Maut-Brücken aufgestellt, die nachts blau beleuchtet sind. Jedes Fahrzeug muss einen Transponder haben, über den dann monatlich die Gebühren eingezogen werden. Fehlt dieser Transponder, wird geblitzt und zusätzlich eine Strafe erhoben, sofern das Kennzeichen nicht beim Konzessionär gemeldet ist.
In Israel ist für die privat errichtete Autobahn Nr. 6 Maut zu bezahlen. Es gibt dabei keine Mautstellen, die Gebühren werden über Transponder (am billigsten), Kennzeichenerfassung mit voriger Registrierung (teurer) oder Kennzeicherfassung mit Besitzerausforschung (am teuersten) verrechnet. Ausländische Kennzeichen sind in diesem System nicht vorgesehen, da solche in Israel kaum unterwegs sind.
In Japan wird auf vielen Autobahnen, Brücken, Tunneln und Panoramastraßen eine relativ hohe Gebühr verlangt.
In Kanada ist der 108 km lange Highway 407ETR, der den Ballungsraum Toronto in west-östlicher Richtung durchzieht, Kanadas erste mautpflichtige Autobahn. Auf dem ETR (Express Toll Route) gibt es keine Zahlstellen; die Gebühren werden beim Auf- und Abfahren entweder über Transponder oder automatische Kennzeichenerfassung ermittelt. Die Höhe der Mautgebühr ist unter anderem von der Tageszeit abhängig.
In Mexiko wählt man bei den Überlandstraßen zwischen zwei Straßentypen: cuota (mautpflichtig) oder libre (mautfrei), Die mautpflichtigen Straßen sind allgemein in einem deutlich besseren Zustand, frei von engen Kurven und starken Steigungen und mit Notrufsäulen sowie Abschleppdiensten an den Mautstellen ausgestattet. In der neueren Zeit wurden die mautpflichtigen Autobahnen auch ohne direkte Ortsdurchfahrten durch kleine Dörfer gebaut und sind dadurch auch gänzlich frei von Bremsschwellen (topes). Abgerechnet wird auf kostenpflichtigen Straßen bei der Durchfahrt durch Mautstellen in bar oder mit der IAVE-Karte. Letztere ist bargeldlos und rechnet die Mautgebühr direkt über die Kreditkarte ab. Die mautpflichtigen Straßen in Mexiko sind verhältnismäßig teuer, sodass die kostenfreien Abschnitte mit Lastwagen überfüllt sind. Die Mautstrecken lohnen sich vor allem der Zeitersparnis wegen.
In Namibia wird bei Einfahrt eines nicht in Namibia registrierten Fahrzeuges nach Namibia eine fahrzeugabhängige Maut erhoben. Für in Namibia registrierte Fahrzeuge ist die Straßenbenutzungsgebühr durch die Kraftfahrzeugsteuer und Kraftstoffabgaben abgegolten.[23]
In Peru ist die Panamericana für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig.
In Singapur ist die Einfahrt ins Stadtzentrum für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt über einen Transponder.
In Südafrika wird auf einigen Strecken wie zum Beispiel Tunneln, Teilstrecken auf Autobahnen und dem Chapman’s Peak Drive eine fahrzeugabhängige Maut erhoben.[24]
In Südkorea gibt es ein dichtes Netz sehr gut ausgebauter Autobahnen (Expressways). Alle Expressways sind gebührenpflichtig. Man zahlt pro Benutzung abhängig von der Strecke. Abgerechnet wird beim Verlassen der Autobahn, in bar oder elektronisch. Darüber hinaus wird für die Durchfahrt der drei Namsan-Tunnel in der Hauptstadt Seoul, die verschiedene Stadtviertel nördlich und südlich des Namsan-Berges verbinden, eine gesonderte Maut erhoben.
In Thailand sind die Expressways bzw. Motorways mautpflichtig. Ähnlich wie in Frankreich gibt es eine Streckenmaut mit Mautstellen.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten sind bisher lediglich in Dubai seit Juli 2007 bestimmte Strecken mautpflichtig, insbesondere Teile der Sheik Zayed Road. Hierbei werden die Fahrzeuge mittels RFID-Technik an bestimmten Punkten – sogenannten Tollbridges – seitens des Betreibers Salik erfasst.[25]
In den Vereinigten Staaten sind viele Straßen mautpflichtig. Vor allem im Osten und in Kalifornien sind Straßen, sogenannte tollways und turnpikes, Brücken und Tunnel privat finanziert. Der Preis der Überquerung der Golden Gate Bridge in San Francisco beträgt fünf Dollar in Richtung Innenstadt. Die Gegenrichtung ist kostenlos. Der Boston Harbor Tunnel kostet zwei Dollar. In einigen Städten ist eine Citymaut nach dem Vorbild Londons geplant. Der Chicago Sticker für 75 Dollar ist schon eingeführt. Eine in den USA praktizierte Methode ist es, zwei parallele Straßen anzubieten, von denen eine gebührenpflichtig ist. Dieses wird auch als Value Pricing bezeichnet. Es gibt verschiedene Modelle. In der Regel müssen Autos, die nur mit einer Person besetzt sind, für die Nutzung der toll roads zahlen, während die Nutzung für Fahrzeuge mit mehr als zwei/drei Personen kostenlos ist (High-occupancy vehicle lane).
Literatur
- Alexander Dambach: Verkehrspolitik auf deutscher und europäischer Ebene. Akteure, Verflechtungen, Handlungsspielräume – dargestellt am Beispiel Straßenbenutzungsgebühren. Dissertation, Universität Heidelberg 2007.[26]
- Michael Ramstetter: Die Straße gehört dem Volk. Internationale Investoren und Baukonzerne träumen nach wie vor von einer Privatisierung der deutschen Autobahnen. Der ADAC hält dagegen. In: ADAC motorwelt. ISSN 0007-2842, Heft 12/2005, S. 40.
- Michael Rodi (Hrsg.): Fairer Preis für Mobilität. Straßenbenutzungsgebühren als Instrument zur Steuerung von Verkehrsströmen. 2. Greifswalder Forum Umwelt und Verkehr 2006. Lexxion, Berlin 2007, ISBN 978-3-939804-15-4. (= Schriftenreihe Umwelt – Recht – Gesellschaft; 4)
Einzelnachweise
- ↑ Tagesschau, 24. September 2006
- ↑ Verwaltungsstrafverfahren von A bis Z: Bundesstraßen-Mautgesetz 2002. auf: stadt-salzburg.at
- ↑ faz.net EU-Parlament gegen harmonisierte europäische Mauttechnik. auf: FAZ.net 23. Oktober 2003.
- ↑ Roland Kirbach: Deutschlands gefährlichste Straße. In: Die Zeit. Nr. 29 vom 15. Juli 2010, S. 13–15.
- ↑ Peter Ramsauers Vorstoß zur PKW-Maut
- ↑ CDU-Haushälter in Spardiskussion für PKW-Maut. auf: verkehrsrundschau.de 18. Mai 2010.
- ↑ ADAC motorwelt 09/2011, S. 14
- ↑ Mautaufsicht: Der Service- und Kontrolldienst der ASFINAG.
- ↑ Informationen zur Korridorvignette bei ASFINAG
- ↑ Nationalstrassenabgabe/ Vignette. Schweiz
- ↑ Liste der norwegischen Mautstraßen ab 2010, PDF, abgefragt am 20. Januar 2010.
- ↑ AutoPass Norwegen – Zahlung für Besucher, abgefragt am 20. Januar 2010.
- ↑ Homepage von viaTOLL
- ↑ Kurzzeitvignetten in Slowenien eingeführt: Autofahrerclubs gegen slowenische Maut.
- ↑ Vignette. Slowenien
- ↑ Vignetten für Tschechien (CZ). abgerufen am 24. April 2011
- ↑ Myto Cz 2010 abgerufen am 15. Januar 2011
- ↑ Kroatischer Autoklub
- ↑ Autobahnvignette Ungarn
- ↑ Niederlande führen flächendeckende Maut ein, laut dvz.de
- ↑ Niederlande legen Pkw-Maut auf Eis. auf: heise.de 18. März 2010.
- ↑ Offizielle Seite für die serbische Maut (en)
- ↑ Road Fund Administration Namibia
- ↑ Toll Roads in South Africa
- ↑ salik.ae: Auflistung der Tollbridges abgerufen am 9. Juni 2010
- ↑ Volltext
Weblinks
Commons: Maut – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWiktionary: Maut – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- ADAC Allgemeine Mautinformationen
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Deutschland Informationen des BMVBS über die Maut in Deutschland
- Sociétés d'autoroutes Mautinformationen für Frankreich
- ÖAMTC Mautinformationen für Österreich
- Die Zeit – Maut in Germany (Ein Artikel von Klaus-Peter Schmid), abgefragt am 2. Februar 2010
- Europäische Mautmodelle aus volkswirtschaftlicher und Betriebswirtschaftlicher Sicht
- Überblick über die europäischen Mautsysteme
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