- Planungsverwaltung
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Unter Planungsverwaltung versteht man Handlungen der Öffentlichen Verwaltung, die auf zukünftige Veränderungen, sowie deren Planung und Neuerschaffung, ausgerichtet sind.
Zur Planungsverwaltung gehören zum Beispiel die Planfeststellungsverfahren nach den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 17 Bundesfernstraßengesetz (FernStrG), §§ 1 ff. Baugesetzbuch (BauGB).
Beispiel: Stadtplanung, Flächennutzungsplanung.
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