- Aufmaß
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Als Aufmaß bezeichnet man im Bauwesen
a) Das Vermessen und Aufzeichnen eines bestehenden Gebäudes oder Bauwerks. Die Bauzeichnungen dienen dann als Grundlage für eine Planung. Siehe dazu auch Bauaufnahme.
b) Die Ermittlung des Umfangs von Bauleistungen. Dazu misst man das tatsächliche Objekt, (d. h. auf der Baustelle) auf oder der Leistungsumfang wird aus Ausführungsplänen ermittelt. Ein Aufmaß kann für ein Leistungsverzeichnis oder zur Erstellung einer prüfbaren Abrechnung genutzt werden. Im Rahmen eines Einheitspreisvertrages dient der so ermittelte Umfang der erbrachten Leistungen als Grundlage zur Rechnungserstellung.
Nach § 2 Nr. 2 VOB/B ist das Aufmaß Basis der Vergütung und soll nach § 14 Nr. 2 VOB/B möglichst gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber vorgenommen werden. Das Aufmaß stellt das Urdokument dar, das Grundlage für weiterführende Aufgaben darstellt.
Aufbauend auf dem Aufmaß wird die Mengenermittlung (bausprachlich Massenermittlung) durchgeführt. Abrechnungsbestimmungen finden sich für die verschiedenen Gewerke in den jeweiligen Abschnitten 5 der der VOB, Teil C (DIN 18299 ff). Danach werden zum Beispiel bei Beton- und Stahlbetonarbeiten "Bei Abrechnung nach Flächenmaß (m²) Öffnungen, Durchdringungen und Einbindungen über 2,5 m² Einzelgröße abgezogen." (Abschn. 5.1.2.2 DIN 18331). Das bedeutet, dass bei einer Betonwand eine normale Türöffnung übermessen wird.
Die Mengenermittlungen können händisch, mit Programmen zur Tabellenkalkulation oder mit speziellen Computerprogrammen durchgeführt werden. Diese basieren auf den Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung (REB), die u.a. vom Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) herausgegeben werden. Im Bauwesen kommt regelmäßig die REB 23.003 Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung zum Einsatz. Durch diese Regelung werden auch Schnittstellen definiert, die zum Datenaustausch zwischen den am Bau Beteiligten dienen. Die DA11 ist die gültige Schnittstellendatei für die elektronische Bauabrechung.
Weblinks
Wiktionary: Aufmaß – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Offizielle Webseite des GAEB (http://www.gaeb.de/)
- Weitere Informationen zur REB 23.003 (http://www.mwm.de/gaeb_reb/infos_reb/) Dort finden Sie mehr Informationen und Formelsammlungen zur DA11-Austauschdatei der REB 23.003 (Ausgaben 1979 und 2009)
- Beispielhafte Anwendung für eine REB 23.003-Software für den Austausch nach dem Aufmaß-Standard DA11 (http://www.mwm.de/software/libero)
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