- Pocket Bike
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Als Pocket Bike (englisch für Taschenmotorrad), auch Minibike genannt, werden motorisierte Zweiräder bezeichnet, die die Maße 110 cm × 50 cm × 50 cm nicht überschreiten. Optisch lehnen sich Pocket Bikes meist an existierende Motorräder an, manchmal in Form von möglichst exakten Kopien, so genannte Replikate (Nachbildung, auch Replicas).
Der Begriff Pocketbike ist zutreffender als Minibike, weil so eine Verwechselung mit den größeren Minibikes mit mindestens 50 cm³ Hubraum vermieden werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Antriebstechnik
Üblicherweise verfügen Pocket Bikes nicht wie ihre großen Vorbilder über komplizierte Schaltgetriebe. Stattdessen wird die Antriebsenergie über eine Fliehkraftkupplung an ein kleines Ritzel übertragen, das die Energie über eine Antriebskette an das Kettenblatt weitergibt. Mögliche Übersetzungsverhältnisse sind ein Ritzel von sechs bis zehn Zähnen und ein Kettenblatt mit sechzig bis achtzig Zähnen.
Eine andere Antriebsart hat das Dirtbike. Dabei wird die Energie des Motors auf eine Fliehkraftkupplung, dann auf eine Untersetzung und schließlich wie bei dem Pocketbike auf ein kleines Ritzel übertragen, das die Energie über eine Antriebskette an das Hinterradritzel weiter gibt.
Motoren
Die Mehrzahl der Pocket Bikes werden von Zweitaktmotoren mit einem Hubraum von 39 bis 50 cm³ angetrieben. Diese Motoren eignen sich wegen ihrer vergleichsweise einfachen Technik und kleinen Bauweise gut für das Pocket-Bike-Konzept.
Es werden sowohl luft- als auch wassergekühlte Motoren verwendet, die unabhängig von der Bauweise meist mit einem Seilzug-, seltener über einen elektrischen Starter angelassen werden. Die Motoren werden über Vergaser mit Kraftstoff gespeist. Üblich sind Flachschieber- und Rundschiebervergaser. Gelegentlich werden auch Unterdruck-Membranvergaser verwendet.
Zunehmend werden mittlerweile Viertaktmotoren verschiedenster Hersteller mit einem Hubraum von 80 bis 110 cm³ verwendet. Diese besitzen dann allerdings eine Ölkühlung.
Bremsen
- Vorderrad-Scheibenbremsen (starr oder schwimmend gelagert) bis 160 mm Durchmesser
- Einfach- oder Doppelscheibe
- in der Regel mit Einkolbenbremssattel (schwimmend gelagert)
- über einen Seilzug betätigt
- Hinterradscheibenbremse (starr gelagert) bis 110 mm Durchmesser
- eine Scheibe
- in der Regel mit Einkolbenbremssattel (schwimmend gelagert)
- über einen Seilzug betätigt
Es gibt mittlerweile auch hydraulische Bremsanlagen mit Mehrkolbenbremssattel.
Tuning
Nicht zuletzt bedingt durch die simple Motorbauweise erfreut sich die Leistungssteigerung (Tuning) dieser Motoren großer Beliebtheit. Zudem wird meist auch die Optik verbessert, zum Beispiel durch Neulackierungen oder chromfarbene Anbauteile.
Modellvarianten
Pocketbikes können in zwei Gruppen aufgeteilt werden:
- Chinabikes (Chinakracher),
- Markenbikes (Minis/Midis).
Das bekannte Markenbike B1 Origami wird in großer Zahl in China kopiert und als C1 bezeichnet, wobei die Qualitäts- und Leistungsmerkmale nicht den Standard des Originals erreichen.
Dirtbikes werden meist nicht Pocketbikes genannt, sondern schlicht Motocross oder Minibike.
Motorsport
Ein Pocketbike ist fast immer (Ausnahmen siehe weiter unten) ein Motorsportgerät und sollte daher nur auf einem abgesperrten Gelände (Rennstrecke) und mit kompletter Sicherheitsausrüstung (Helm, Handschuhe, Lederkombi) gefahren werden.
Es gibt zahlreiche Meisterschaften in den einzelnen Ländern (zum Beispiel die deutsche Meisterschaft) sowie auch eine Europameisterschaft. Das Reglement der deutschen Meisterschaft teilt die Fahrer in vier Klassen ein:
- In Klasse 1 und 2 nehmen Schüler bis 16 Jahren mit Maschinen einer Leistung bis zu 7 PS teil.
- Klasse 3, Senior Mini, ab 16 Jahren, Zweitakter bis 50 cm³ und Viertakter bis 90 cm³ ohne Leistungsbeschränkung
- Klasse 4, Senior Midi, wie Klasse 3, jedoch mit Midibikes (etwas größer).
In den Klassen 1 bis 4 sind ausschließlich Markenbikes bekannter Hersteller zugelassen. Zusätzlich gibt es noch die Klasse 5, Chinabikes, die aber sehr selten ausgeschrieben wird. Einzelheiten dazu sind beim Deutschen Motorsport-Verband (DMV) oder beim Deutschen Motor-Sport-Bund (DMSB) zu erfahren.
Rechtliches
Das Fahren von Pocketbikes im öffentlichen Straßenverkehr ist zumeist nicht erlaubt. Zur Zeit (November 2008) ist es in Deutschland nicht möglich, eine Zulassung für die Bikes zu bekommen, da die Fahrzeuge fast nie den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Daraus folgt ein fehlender Versicherungsschutz. Zudem wird auf öffentlichen Straßen stets eine Fahrerlaubnis (meist Klasse A oder A1) benötigt. Wer ein solches Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, macht sich strafbar:
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz,
- Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz (wenn über 125 cm³ Hubraum),
- gegebenenfalls Fahren ohne Fahrerlaubnis,
- fahren ohne Zulassung.
Außerdem werden die Pocketbikes durch die Polizei sichergestellt und von einem Gutachter überprüft, was zusätzlich mehrere hundert Euro kosten kann. Außerdem übernimmt im Falle eines Unfalls keine Versicherung die entstandenen Sach- und oder Personenschäden.
Pocketbikes mit Straßenzulassung
Seit einiger Zeit gibt es Pocketbikes mit einer Straßenzulassung, die in Deutschland zugelassen werden können. Sie dürfen mit einem Führerschein der Klasse M (ab 16 Jahren) gefahren werden. Die Versicherung ist geregelt wie für ein Kleinkraftrad. Ohne Nummernschild sind diese jedoch nicht zugelassen.
Weblinks
Commons: Minibikes – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWiktionary: Pocketbike – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Motorradtechnik
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