- Polizeidirektion
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Die Polizeidirektion (PD) ist in vielen deutschen Bundesländern eine Mittelbehörde der Landespolizeien; nur in Baden-Württemberg ist es die untere Polizeivollzugsbehörde, der aber dennoch die Reviere nachgeordnet sind. Mittelbehörden sind dort die Regierungspräsidien. Das Äquivalent ist in Brandenburg der Schutzbereich (SB), im Saarland die Polizeibezirksinspektion (PBI), in Nordrhein-Westfalen der Polizeibezirk (PB).
Einer Polizeidirektionsbehörde unterstehen mehrere Polizeiinspektionen (z. B. in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen), Polizeireviere (z. B. Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen), Polizeiabschnitte (Berlin) oder Polizei(haupt)wachen (Land Brandenburg).
Der Direktionsleiter ist Polizeibeamter des höheren Dienstes: So werden die sechs Berliner Polizeidirektionen von je einem Leitenden Polizeidirektor geführt. Den Berliner Polizeidirektionen sind je zwischen sechs und neun Polizeiabschnitte nachgeordnet.
Vorgesetzte Behörde ist das Polizeipräsidium oder eine vergleichbare Institution, in Sachsen das Sächsische Innenministerium selbst; in Nordrhein-Westfalen ist der Polizeibezirk dem Landesinnenministerium direkt unterstellt.
In der Schweiz ist Polizeidirektion in manchen Kantonen der Name eines kantonalen Ministeriums; siehe Polizeidepartement und Sicherheitsdirektion.
Siehe auch
Kategorien:- Organisation der Landespolizei (Deutschland)
- Organisation der Polizei (Schweiz)
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