Polizeipräsidium

Polizeipräsidium
Schriftzug am Münchner Polizeipräsidium
Polizei Hamburg, Polizeipräsidium

Ein Polizeipräsidium (PP) ist in Deutschland eine staatliche Polizeibehörde mit Lenkungs- und Leitungsfunktion für verschiedene Großverbände innerhalb der Landespolizeien. In den meisten Ländern gibt es zusätzlich auch Polizeipräsidien für die Bereitschaftspolizei.

Leiter ist jeweils der Polizeipräsident, stellvertretender Leiter der Polizeivizepräsident oder ein anderer Beamter des höheren Dienstes.

In der Hierarchie ist das Polizeipräsidium oft direkt dem zuständigen Landesministerium, in der Regel dem Innenministerium (in Hamburg, Bremen und Saarland: Präses, in Berlin: Senator für Inneres) untergeordnet; eine Ausnahme stellt Baden-Württemberg dar.

Inhaltsverzeichnis

Baden-Württemberg

In den Städten Mannheim und Karlsruhe in Baden-Württemberg sind Polizeipräsidien anstelle der Polizeidirektionen eingerichtet. Die beiden Polizeipräsidien unterstehen, wie die Polizeidirektionen im Regierungsbezirk Karlsruhe, dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Landespolizeidirektion. Diese Polizeipräsidien werden, im Gegensatz zu den Polizeidirektionen, von einem Polizeipräsidenten geleitet. Die Polizeidirektionen werden, je nach Größe, von einem Leitenden Polizei-/Kriminaldirektor oder einem Polizei-/Kriminaldirektor geleitet. Das Polizeipräsidium Stuttgart dagegen ist direkt dem Innenministerium unterstellt, da es im Rahmen der Verwaltungsreform 2005 aus der Landespolizeidirektion Stuttgart II entstanden ist. Die Polizeipräsidenten der Polizeipräsidien Karlsruhe und Mannheim sind in die Besoldungsgruppe B 2, der des Polizeipräsidiums Stuttgart in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft.

Bayern

Die Präsidien in Bayern sind Oberbehörden für Polizeiinspektionen und angegliederte Organisationseinheiten. Die ehemaligen Polizeidirektionen sind nach einer Neuorganisation der Bayerischen Polizei in den Jahren 2007 bis 2009[1] aufgelöst und die Aufgaben auf die Polizeipräsidien und -inspektionen verteilt worden.

Bei der Bayerischen Polizei gibt es folgende Polizeipräsidien:

Berlin

In Berlin trägt das Polizeipräsidium die aus dem 19. Jahrhundert überkommene Bezeichnung Der Polizeipräsident in [!] Berlin, was sich aus der besonderen Stellung der Königsresidenz innerhalb von Brandenburg erklärte. Die Behörde gliedert sich in sechs Direktionen und das Landeskriminalamt. Sie ist dem Senator für Inneres unterstellt.

Brandenburg

Ab dem 1. Januar 2011 verfügt das Land Brandenburg über ein Polizeipräsidium mit Sitz in Potsdam, in dem die bis Ende 2010 bestehenden Präsidien Frankfurt/Oder und Potsdam sowie das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit (LESE) aufgehen.

Unterhalb der Ebene des Polizeipräsidiums, das eine Landesoberbehörde im Sinne des Landesorganisationsgesetzes des Landes Brandenburg ist, werden vier Polizeidirektionen gebildet:

Nordrhein-Westfalen

Polizeipräsidien bestehen in Nordrhein-Westfalen in den kreisfreien Städten, teilweise mit erweitertem Zuständigkeitsbereich, während für die Landkreise die Landräte als Kreispolizeibehörden zuständig sind. Die Aufsicht hat das Innenministerium.

Siehe auch: Liste der Kreispolizeibehörden und Polizeipräsidien in Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind die Präsidien Oberbehörden für Polizeidirektionen, Polizeiinspektionen und angegliederte Organisationseinheiten.

Die Polizei unterhält die

Den PP gleichgestellt sind das Wasserschutzpolizeiamt und das Landeskriminalamt.

Die Direktion der Bereitschaftspolizei gilt als sogenannte „Polizeieinrichtung“ ohne eigenen Dienstbezirk.

Saarland

Der Polizeibezirk (PB) bildet im Saarland das Äquivalent zum Polizeipräsidium.

Sachsen

Durch Änderung der Polizeiorganisationsverordnung 2004 wurden die bis dahin bestehenden drei Polizeipräsidien Chemnitz, Dresden und Leipzig abgeschafft und ihre Aufgaben auf die Polizeidirektionen übertragen. Das Bereitschaftspolizeipräsidium blieb jedoch bestehen.

Einzelnachweise

  1. www.polizei.bayern.de – „Reform der Polizeiorganisation“; abgerufen am 8. Februar 2010

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