- Postsignalflagge
-
Die Postsignalflagge wurde durch eine Rechtsverordnung zum Flaggengesetz vom 8. Februar 1951 (RGBl. I, S. 79) zum 5. Dezember 1951 eingeführt. Sie war für alle See- und Handelsschiffe bestimmt, die nach dem Flaggengesetz die Bundesflagge führen dürfen. Solange diese Seeschiffe Post im Auftrag der Deutschen Bundespost beförderten und an Bord hatten, führten sie neben der Bundesflagge die Postsignalflagge im Vortopp.
Die Postsignalflagge für Seeschiffe war eine dreieckige goldfarbene Flagge (Stander), deren Höhe zur Länge sich wie drei zu fünf verhält. Die beiden Längsseiten sind mit je einem schwarzen (außen) und roten (innen) Randstreifen versehen. Die Breite jedes Streifens beträgt einzwölftel der Höhe der Flagge. In dem goldfarbenen Feld befindet sich ein schwarzes Posthorn, dessen Mundstück zum Mast zeigt.
Am 26. September 1990 wurde die Postsignalflagge wieder abgeschafft.
Siehe auch
Literatur
- Handwörterbuch des Postwesens, Hrsg. Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, 2. völlig umgearbeitete Auflage, Frankfurt am Main, 1953, Seite 557
Weblinks
- Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich: 186. Kundmachung: Bundespostflagge und Postsignalflagge für Seeschiffe der Bundesrepublik Deutschland, ausgegeben am 10. Mai 2006
- Historische Flaggen: Bundespostflagge (1950-1994)
- Bundespostflagge und Postsignalflagge 1950-1994 auf Flags of the World (Englisch)
Kategorien:- Deutsche Bundespost
- Historische Flagge (Deutschland)
- Hoheitszeichen
- Schiffsflagge
- Postschiff
Wikimedia Foundation.