Prekarium

Prekarium

Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung, stellt eine Sonderform der Leihe dar. Der Verleiher kann dabei, im Unterschied zur normalen Leihe, die Sache jederzeit nach Willkür zurück fordern. Es handelt sich also um eine widerrufbare Einräumung eines Rechts, aus der sich kein Rechtsanspruch ableitet.

Im österreichischen Recht wird das Prekarium von § 974 ABGB normiert.

Römisches Recht

Im römischen Recht war das Prekarium ebenfalls die unentgeltliche Überlassung einer Sache oder eines Rechts auf Widerruf. Im Gegensatz zum heutigen österreichischen Recht handelte es sich jedoch nicht um einen Vertrag. Vielmehr handelte es sich um ein soziales Verhältnis, in dem ein Reicher einem Armen unentgeltlich Begünstigungen gewährte. Im Laufe der Entwicklung des römischen Rechts, näherte sich die Handhabung jedoch immer mehr der des Vertrages an, insbesondere was die Haftung des Empfänger (der Präkarist) betraf. [1]

Siehe auch

Quellen

  1. Dernburg, Heinrich: Pandekten , 6., verb. Aufl. Band 2 : Obligationenrecht , Berlin 1900 . Seite: 245 ff [1]
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Prekarĭum — (lat.), ein Rechtsverhältnis, das dadurch entsteht, daß jemand freiwillig einem andern (dem Prekaristen) den Besitz einer Sache oder die Ausübung irgend einer Befugnis auf beliebigen Widerruf überträgt; daher precario, bittweise, auf Widerruf.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Prekarium — Prekarĭum (lat.), bittweise auf Widerruf (precarĭo) an jemand unentgeltlich Überlassenes; daher prekär (frz. précaire), unsicher, schwankend …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Prekarium — Pre|ka|ri|um, das; s, …ia [lat. precarium, Substantivierung von: precarius, ↑ prekär]: (im römischen Recht) widerrufbare, auf Bitten hin erfolgende Einräumung eines Rechts, das keinen Rechtsanspruch begründet. * * * Pre|ka|ri|um, das; s, ...ia… …   Universal-Lexikon

  • Prekarium — Pre|ka|ri|um das; s, ...ia <aus gleichbed. spätlat. precarium zu lat. precarius »durch Bitten erlangt; auf Widerruf gewährt«> widerrufbare, auf Bitte hin erfolgende Einräumung eines Rechts, das keinen Rechtsanspruch begründet (röm. Recht) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Prekariumsvertrag — Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung, stellt eine Sonderform der Leihe dar. Der Verleiher kann dabei, im Unterschied zur normalen Leihe, die Sache jederzeit nach Willkür zurück fordern. Es handelt sich also um eine widerrufbare …   Deutsch Wikipedia

  • Bittleihe — Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung, stellt eine Sonderform der Leihe dar. Der Verleiher kann dabei, im Unterschied zur normalen Leihe, die Sache jederzeit nach Willkür zurück fordern. Es handelt sich also um eine widerrufbare …   Deutsch Wikipedia

  • Abgehängtes Prekariat — Prekariat ist ein Begriff aus der Soziologie und definiert „ungeschützte Arbeitende und Arbeitslose“ als eine neue soziale Gruppierung. Der Begriff selbst ist ein Neologismus, der vom Adjektiv prekär (schwierig, misslich, bedenklich) analog zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Prekaria — Pre|ka|ria: Pl. von ↑ Prekarium. * * * Pre|ka|ria: Pl. von ↑Prekarium …   Universal-Lexikon

  • Klimt-Villa — Als Klimt Villa wird ein im 13. Wiener Gemeindebezirk Hietzing in der Feldmühlgasse 11 stehendes, vom Anfang der 1920er Jahre datierendes Villengebäude bezeichnet, das in seinem baulichen Kern das letzte Atelier des Malers Gustav Klimt enthält.… …   Deutsch Wikipedia

  • Prekariat — ist ein Begriff aus der Soziologie und definiert „ungeschützte Arbeitende und Arbeitslose“ als eine neue soziale Gruppierung. Der Begriff selbst ist ein Neologismus, der vom Adjektiv prekär (schwierig, misslich, bedenklich) analog zu Proletariat… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”