Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds

Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds
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Im Jahre 2002 wurde der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) erstmals zur Finanzierung stationärer Leistungen von derzeit etwa 45 österreichischen bettenführenden privaten Krankenanstalten per Gesetz errichtet.

Der PRIKRAF ist die Ausgleichstelle für die Leistungen der Privat-Krankenanstalten, für die eine Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung besteht. Die von den Privat-Krankenanstalten erbrachten Leistungen werden vom PRIKRAF nach den Regeln der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF-Modell) überprüft und in weiterer Folge abgegolten. Finanziert wird der PRIKRAF durch die Gebiets- und Betriebskrankenkassen sowie den Sonderversicherungsanstalten.

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