Profiltiefenmessgerät

Profiltiefenmessgerät

Bei Luftreifen von Kraftfahrzeugen gibt es in den meisten Ländern eine gesetzlich geregelte Mindestprofiltiefe. In Europa gilt bei Sommerreifen grundsätzlich die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Lediglich bei den Winterreifen variiert die Mindestprofiltiefe sehr stark. Auf dieser Seite werden die bekannten und gesetzlich belegbaren Zahlen zur Mindestprofiltiefe aufgeführt. Es gilt dabei zwischen Sommer- und Winterreifen zu unterscheiden. Ein weiterer interessanter Punkt in diesem Zusammenhang sind die Kosten bei einem Vergehen gegen diese Regelungen.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Grundlagen für die Profiltiefe

In Deutschland gilt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, in Österreich das Kraftfahrgesetz und die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (siehe Abschnitt Vorschriften im Artikel Autoreifen), in der Schweiz gelten die Verordnungen VTS, TAFV 1, TAFV 2 TAFV 3[1].

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält die Bestimmungen für Reifen und Laufflächen der Kraftfahrzeuge und Anhänger. Für die andersartigen Laufflächen von Straßenwalzen, Schneepflügen und Schlitten gilt § 36 StVZO nicht, doch müssen auch ihre Laufflächen feste Fahrbahnen möglichst schonen (§ 30 StVZO).

§ 36 Abs. 2 StVZO enthält folgende Regelung: Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Danach muss die Profiltiefe im mittleren Bereich (Hauptprofil) der Lauffläche jedes laufenden Reifens rundum mindestens 1,6 mm betragen, auch bei Winterreifen (§ 36 Abs. 2 Satz 4 StVZO).

Richtlinie 89/459/EWG

Somit entspricht die StVZO der Richtlinie 89/459/EWG vom 18. Juli 1989 über die Profiltiefe der Reifen, die eine Mindestprofiltiefe der Reifen von 1,6 mm vorsieht. Da sich die Mindestprofiltiefe bei einigen geschwindigkeitsbegrenzten Krafträdern als zu streng erwiesen hat, reicht bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von 1,0 mm (siehe § 36 Abs. 2 Satz 5 StVZO). Zusätzliche Feinprofilierungen bleiben außer Betracht, was sich nunmehr ausdrücklich aus der Formulierung („die breiten Profilrillen“) von § 36 Abs. 2 Satz StVZO ergibt. „Durchschnittstiefen“ sind ohne Bedeutung; außer Betracht bleiben auch solche Rillen, die ausschließlich anderen Zwecken als der Rutschfestigkeit und Wasseraufnahme dienen.

Reifenverschleißanzeige

Die Profiltiefe wird in den Hauptrillen gemessen, die bei modernen Reifen mit Reifenverschleißanzeige auch Abnutzungs-Indikatoren oder Tread Wear Index, kurz TWI, genannt, gekennzeichnet ist. Sind diese zusätzlichen Querbalken bündig mit dem umgebenden Profil, ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm erreicht.

Manuelle Messgeräte

Ein-Euro-Münze

Die günstigste Variante. Verschwindet der Goldrand der Münze vollständig im Profil, besteht kein Grund zur Sorge. Ist er mit dem Profil auf gleicher Höhe, ist das Profil noch etwa 3 Millimeter tief.

Digitaler Profiltiefenmesser

Profiltiefenmesser basieren auf dem einfachen Prinzip der Tiefenmesseinrichtung eines Messschiebers (auch Schiebelehre genannt). Die Handhabung ist so einfach wie bei einem Lineal. Der Profiltiefenmesser wird zwischen zwei Profil-Blöcken angesetzt und die Messstange bis auf den Profilgrund geschoben. Hier ist lediglich darauf zu achten, dass sich keine Gegenstände im Profil befinden un nicht an einer Stelle gemessen wird, an der ein TWI sitzt. Der digital dargestellte Wert muss nur noch abgelesen werden.

Analoger Profiltiefenmesser

Einziger Unterschied zum digitalen Profiltiefenmesser ist die Anzeige. Bei den analogen Geräten muss der Wert anhand der aufgebrachten Skala abgelesen werden.

Automatische Messgeräte

ProContour H3-D

Das System ProContour H3-D misst automatisch die Profiltiefe der darüberfahrenden Autos. Hinter dem System steht das Prinzip der Lasertriangulation. Über Profilsensoren, die in die Straße eingelassen sind, werden mittels spezieller Digitalkameras 3-D-Profile von Reifen aufgezeichnet und vermessen.

Das System kann, um auch Reifen bei hohen Geschwindigkeiten (bis zu 120 km/h) vermessen zu können, große Datenmengen verarbeiten.

Empfohlene Mindestprofiltiefe

Da eine sinkende Profiltiefe die Gefahr von Aquaplaning exponentiell erhöht, raten viele Experten zu einer Erhöhung der Mindestprofiltiefe. Die Initiative Reifen-Sicherheit, eine Initiative des Vereins Deutscher Verkehrssicherheitsrat gibt Ratschläge zur Reifenpflege.

Quellen

  1. http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_51.html Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

Siehe auch

Weblinks


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